Autor Thema: Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!  (Read 18395 times)

Spid

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #75 am: 21.11.2020 13:29 »
Doch, habe ich. Wunde, wie Du hier ja selbst feststellst:

Und inwiefern stünde es einer offenen Gewebestelle entgegen, daß sie in einem Hohlraum liegt?
Deine Definition von Wundbehandlung ist also offenen Gewebestelle

Und Wundbehandlung hier:
Nein, die von mir verwandte Kurzdefinition aus dem Psychrembel ist die Definition des Begriffs „Wunde“. Wundbehandlung wäre deren Behandlung

Und ja, es ist so einfach. Der Feind einer guten und einfachen Regelung sind die Ausnahmen, siehe das deutsche Steuerrecht.

WasDennNun

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #76 am: 21.11.2020 15:42 »
Ja, die Kurzbeschreibung vom Psychrembel was ein Wunde ist wirklich sehr spezifisch.

Also der Epileptiker bekommt eine Behandlung weil er ein Wunde hat, den es ist ja eine Un­terbrechung des Zu­sammenhangs von Kör­per­geweben mit oder oh­ne Substanz­verlust.

Schlaganfall, Herzinfakt, Netzhautablösung, Akne/Pickelbehandlung, Fußpilz, ...
alles Wundbehandlungen.

Na, da bleibt dann ja zum Glück nicht mehr so viel, was man versichern muss.


Spid

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #77 am: 21.11.2020 16:33 »
Man muß überhaupt nichts versichern - das ist der Clou. Eine Zwangsversicherung gibt es dann nicht mehr. Es ist bezeichnend, daß Du das immer noch nicht verstanden hast. Ebensowenig die Wundbehandlung, obwohl das doch angeblich so simpel ist. Inwiefern wäre die Behandlung bspw. eines Herzinfarkts Wundbehandlung? Wird da die Wunde behandelt? Nein, denn der Herzinfarkt entsteht infolge einer Wunde durch das durch diese verursachte Blutgerinsel. Ein Schlaganfall übrigens ebenso. Bei Akne, Pickeln und Fußpliz können Wunden entstehen, sie sind aber keine Wunde, ihre Behandlung also keine Wundbehandlung.

Stefan35347

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #78 am: 21.11.2020 19:00 »
hamma gehabt.... ;)

vor der roten Armee

Womit manche Zeitgenossen ihre Zeit vergeuden. Unglaublich.....

Novus

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #79 am: 21.11.2020 23:05 »
Ich erkenne hier keinen Rassismus, dafür muss man doch Anhänger einer Rassenideologie sein oder nicht? Dergleichen hat hier niemand erklärt.

Spid

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #80 am: 22.11.2020 09:26 »
Ich erkenne hier keinen Rassismus, dafür muss man doch Anhänger einer Rassenideologie sein oder nicht? Dergleichen hat hier niemand erklärt.

Nein, muß man nicht. Es handelt sich bei Rassismus u.a. um die bewußte oder unbewußte Denkweise, nach der Menschen bzw. Bevölkerungsgruppen mit bestimmten biologischen oder ethnisch-kulturellen Merkmalen anderen von Natur aus über- bzw. unterlegen sein sollen (Definition (2) Duden). Das hat der Nutzer @Stefan35347 mit seinem Beitrag sowohl hinsichtlich Schlesiern als auch Flüchtlingen demonstriert.

CmdrMichael

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #81 am: 22.11.2020 18:55 »
"Chefarzt"-Behandlung suggeriert eine bessere Behandlung. Ich habe die auch in meiner PKV mit drinnen, verzichte aber inzwischen aktiv darauf, a) aus eigener Erfahrung, b) auf Rat eines guten Freundes der über 10 Jahre Oberarzt im KH war, bevor er sich niedergelassen hat.
Seine Aussage: "Lass dich vom Oberarzt behandeln." Der steht im Saft, ist in der Materie, kennt alle Fälle auf der Station und berät seine Stationsärzte bei schwierigen Sachen. Der Chefarzt ist eigentlich fast nur noch ein "Bürokrat", der vor allem Verwaltung macht, oftmals wegen erhöhten Alter keine Lust auf aktuelle Fortbildungen und neue Techniken hat und eigentlich nur noch wegen der "Chefarztbehandlung" die Station einmal am Tag abläuft. Kurz die Hand mit dem Patienten schütteln und im besten Fall eigentlich nur die Therapie vom Oberarzt bestätigen, im schlimmsten Fall eine konservative / ältere Behandlungsmethode vorschlagen. Dafür kann das Krankenhaus dann aber "Chefarztbehandlung" abrechnen.
So kam es mir auch vor im Krankenhaus, kam einmal am Tag kurz ins Zimmer, gehetzt, kurz auf die Akte geschaut, sich vom Arzt die Diagnose geben lassen, bestätigt und weiter. Falls mir mein behandelnder Arzt nicht kompetent vorkommt, würde ich es in Anspruch nehmen, sonst nicht.

WasDennNun

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #82 am: 23.11.2020 06:50 »
Man muß überhaupt nichts versichern - das ist der Clou. Eine Zwangsversicherung gibt es dann nicht mehr. Es ist bezeichnend, daß Du das immer noch nicht verstanden hast. Ebensowenig die Wundbehandlung, obwohl das doch angeblich so simpel ist. Inwiefern wäre die Behandlung bspw. eines Herzinfarkts Wundbehandlung? Wird da die Wunde behandelt? Nein, denn der Herzinfarkt entsteht infolge einer Wunde durch das durch diese verursachte Blutgerinsel. Ein Schlaganfall übrigens ebenso. Bei Akne, Pickeln und Fußpliz können Wunden entstehen, sie sind aber keine Wunde, ihre Behandlung also keine Wundbehandlung.
Weil es ist ja (nach deiner Simplen Vorstellung von Wunde) eine Un­terbrechung des Zu­sammenhangs von Kör­per­geweben mit oder oh­ne Substanz­verlust ist, wird obiges behandelt, bzw. deren Auswirkungen. Aber bei einem hast du Recht: Es wird nicht der Fußpilz behandelt, sondern nur das was er anrichtet, die Wunden die er erzeugt.
Das liegt übrigens auch bei Herzinfakt etc. vor, nicht das Blutgerinsel, sondern die Unterbrechung des Zusammenhanges von Kör­per­geweben wird behandelt.

Spid

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #83 am: 23.11.2020 07:30 »
Nun, es handelt sich um die Definition des deutschen Standardwerks. Deshalb ist anzunehmen, daß sie hinreichend ist. Eine hinreichende simple Definition ist einer komplexen oder komplizierten vorzuziehen, da letztere unnötig komplex oder kompliziert ist, da die simple Definition ja bereits hinreichend ist.

Wenn Du meinst, Dein Herzinfarkt wäre durch die Versorgung irgendeiner offenen Gewebestelle hinreichend versorgt, stünde im vorgeschlagenen System nichts dagegen, wenn Du deshalb auf eine Versicherung verzichten wolltest. Oder weil Gott es Dir befohlen hat. Oder irgendein Gesundbeter. Wenn Du hingegen Wert darauf legtest, daß das verstopfte oder verengte Herzkranzgefäß wieder hinreichend geöffnet würde, solltest Du entweder versichern oder das finanzielle Risiko aus der Portokasse zahlen.

Wdd3

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #84 am: 23.11.2020 07:44 »
@Spid und @Yamato, ihr habt im Grunde beide nicht unrecht - aber was ist mit dem Kind? Nach eurer Philosophie hat es keine Change und das eurer Meinung nach zu recht.
Ach ja - als Antwort auf eine andere Frage. Die Kinder sind das schwächste Glied in unserer Gesellschaft. Aber die scheinen euch egal zu sein.
Sind sie tatsächlich - wie mir alle Menschen, zu denen ich keine Beziehung habe, egal sind. Genau genommen verachte ich alle Menschen, die mich (noch) nicht von ihrem Wert überzeugt haben - und im Rahmen meiner Privatautonomie darf ich das auch. Der Staat darf dies nicht - tut dies vorliegend aber, indem er den Menschen Freiheit nimmt, um trügerische Sicherheit zu geben - und sie somit zu Objekten degradiert. Ich bin da ganz bei Benjamin Franklin: „Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.“



Wenn sich jeder an deine Einstellung halte würde, wäre deine Existenz und jede andere nicht möglich. Schon die ersten Menschen hätten sagen müssen: "So du Neugeborenes, solange du mich nicht von deinem Wert überzeugt hast werde ich dich nicht nähren."

Spid

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #85 am: 23.11.2020 07:49 »
Das mag so sein oder mag nicht so sein - ist mir aber egal.

WasDennNun

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #86 am: 23.11.2020 07:53 »
Nun, es handelt sich um die Definition des deutschen Standardwerks. Deshalb ist anzunehmen, daß sie hinreichend ist. Eine hinreichende simple Definition ist einer komplexen oder komplizierten vorzuziehen, da letztere unnötig komplex oder kompliziert ist, da die simple Definition ja bereits hinreichend ist.
Ja, das ist richtig, aber wenn sich erstmal einen Horde von Anwälten damit beschäftigen müssen, ob und was jetzt alles zu dieser Simplen Definition gehört...

Aber wenn deine simple Vorstellung einer Wunde eine offene Gewebestelle ist, dann ist es ja nicht die des deutschen Standardwerkes.

Und dein Vorschlag einer staatlichen Wund- und Notfallversorgung ist halt leider nicht so simple abgrenzbar, wie du es hättest.
Zitat
  solltest Du entweder versichern oder das finanzielle Risiko aus der Portokasse zahlen.
Oder klarstellen lassen, dass es noch zur staatlichen Wund- / Notfallbehandlung gehört.

Ich denke mal das läuft dann auf eine Reha-Versicherung raus, weil da ja auf keinen Fall in diesem System gehört.

Spid

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #87 am: 23.11.2020 07:59 »
Natürlich ist es das. Da bedarf es keiner Horde von Anwälten - die beschäftigt eher das aktuelle System, insbesondere im Verhältnis Leistungserbringer und Versicherung. Es ist simpel, klar und sauber abgegrenzt - was ja auch u.a. daran erkennbar ist, daß jede Deiner noch so unsinnigen Vorbringungen daran einfach abgeperlt ist.

WasDennNun

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #88 am: 23.11.2020 08:11 »
Natürlich ist es das. Da bedarf es keiner Horde von Anwälten - die beschäftigt eher das aktuelle System, insbesondere im Verhältnis Leistungserbringer und Versicherung. Es ist simpel, klar und sauber abgegrenzt - was ja auch u.a. daran erkennbar ist, daß jede Deiner noch so unsinnigen Vorbringungen daran einfach abgeperlt ist.
Ich sehe nicht das da was abgeperlt ist, nur weil du die vermeidliche einfache definition des Begriffes Wunde
mit Wunde = kann man Pflaster drauf machen verbindest.
(unabhängig davon, dass der Herzinfakt ja auch zu einer Notfallbehandlung gehört)
Und die Aknebehandlung natürlich eine Wundbehandlung ist.
und nicht der Fußpilz behandelt werden muss, sondern nur die Wunden die er verursacht.
Gleiches gilt natürlich für das offene Bein des Diabetikers.....

Und so kann man die Listen der zu behandelnde offensichtlichen und nicht offensichtlichen Wunden ergänzen. Denn es gibt viele Dinge die eine Un­terbrechung des Zu­sammenhangs von Kör­per­geweben mit oder oh­ne Substanz­verlust sind, und somit unter deiner bevorzugten Wunddefinition fallen, auch wenn du es nicht wahrhaben willst)

Wdd3

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #89 am: 23.11.2020 08:12 »
Das mag so sein oder mag nicht so sein - ist mir aber egal.

Das klingt wie: "Ich hab keine Ahnung und es ist mir egal"

Zum wiederholten Mal billigst du den Tod von Menschen. Selbstverständlich ist das Menschenverachtend.