Autor Thema: Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!  (Read 18268 times)

Spid

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #45 am: 19.11.2020 11:29 »
Ich wiederhole meine Frage nach einer Rechtsgrundlage.

Novus

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #46 am: 19.11.2020 11:42 »
LKHG / SGB V

diverse Verordnungen an die Rettungsleitstellen - ich kann mir nicht vorstellen, dass das außerhalb von BW anders geregelt ist.
Wenn doch bitte ich um Entschuldigung, aber das wäre ja ein Skandal...

Spid

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #47 am: 19.11.2020 11:45 »
Geht es etwas spezifischer?

Novus

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #48 am: 19.11.2020 11:51 »
§28 LKHG BW

Die Rettungsleitstelle ist bei Einweisungen eines Facharztes verpflichtet den Patienten zu überführen, danach tritt die grundsätzliche Aufnahmepflicht ein, s.O., dafür sind verschiedene Kliniken vorgesehen welche ständig Patienten aufnehmen müssen - bspw. die großen Unikliniken Heidelberg, Karlsruhe und Freiburg und andere. Eine Übersicht hat da immer die Rettungsleitstelle. (Kliniken können sich bei Überlastung abmelden)

Kommt der aufnehmende Arzt im KH zu dem Schluss es handelt sich um einen Simulanten... gut dann isser wieder raus, aber aufgenommen werden muss er.
Trotzdem gilt §28 Abs. 3 Satz 2: Vorläufige Aufnahmepflicht

Spid

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #49 am: 19.11.2020 12:01 »
Ich lese da nur, daß jemand, dessen sofortige Aufnahme und Versorgung erforderlich ist, jedenfalls vorläufig aufzunehmen ist. Und daß Anspruch auf eine Aufnahme - weder unverzüglich noch sofort - besteht, sofern er der stationären Versorgung bedarf und das Krankenhaus geeignet ist.

Novus

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #50 am: 19.11.2020 12:16 »
Die besteht wenn ein Facharzt die Überführung und Einweisung veranlasst hat.

Spid

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #51 am: 19.11.2020 12:20 »
Nein, das begründet möglicherweise die widerlegbare Vermutung, daß dem so sei.

was_guckst_du

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #52 am: 19.11.2020 12:26 »
...und es ist die Einschränkung der Aufnahmepflicht für bestimmte Kliniken aufgeführt...bedeutet im Unkehrschluss, dass nicht alle aufnehmen müssen...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #53 am: 19.11.2020 12:35 »
Es wird auch nicht gerade selten vorkommen, daß Menschen mit Facharzteinweisung angewiesen werden. Krankenhäuser bekommen stationär erbrachte Leistungen nur dann von der Krankenkasse erstattet, wenn diese als solche zwingend durchzuführen waren. Maßgeblich dafür ist nicht die Meinung irgendeines niedergelassenen Facharztes, sondern die des MDK - oder die eines Richters, so es dazu kommt. Der (nicht) aufnehmende Arzt wird aufgrund seiner Pflichten gegenüber dem AG zu einer eigenen Einschätzung kommen, die nicht zwingend die des einweisenden Facharztes ist.

Wdd3

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #54 am: 19.11.2020 12:44 »
@Spid und @Yamato, ihr habt im Grunde beide nicht unrecht - aber was ist mit dem Kind? Nach eurer Philosophie hat es keine Change und das eurer Meinung nach zu recht.
Ach ja - als Antwort auf eine andere Frage. Die Kinder sind das schwächste Glied in unserer Gesellschaft. Aber die scheinen euch egal zu sein.

WasDennNun

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #55 am: 19.11.2020 12:58 »
Staatliche Wund- und Notfallversorgung, alles andere kann jeder absichern, wie er möchte - und kann. Oder selbst zahlen.
Einige behaupten, das hätte wir schon  ;D

Bleibt zu klären:
Wo fängt die Staatliche Wund- und Notfallversorgung an und wo hört die auf.
Ist z.B. Wunde an der Herzklappe damit inkludiert?
Oder wird da staatlicherseits erst dran rumgefummelt, wenn es zu einem Notfall geworden ist.
Oder der Blinddarm, der rausgenommen werden müsste.

Das bliebe festzulegen. Eine Wunde an der Herzklappe ist aber unzweifelhaft eine Wunde.
Na dann bleibt ja so gut wie alles beim alten:
Alles wird behandelt, weil es ja eine "Wunde" ist.
Die Tropfnase, welch da ein Wundsekret abgeschieden wird und die Nervenwunden in Form von Migräne.

Frage mich wo dann der Unterschied zu jetzt ist?

Inwiefern wäre eine Migräne eine Wunde? Wo ist da die offene Gewebestelle?
Innerhalb der Nervenbahn.
Was heißt offen, innere Blutungen sind keine Wunden?

Spid

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #56 am: 19.11.2020 13:00 »
@Spid und @Yamato, ihr habt im Grunde beide nicht unrecht - aber was ist mit dem Kind? Nach eurer Philosophie hat es keine Change und das eurer Meinung nach zu recht.
Ach ja - als Antwort auf eine andere Frage. Die Kinder sind das schwächste Glied in unserer Gesellschaft. Aber die scheinen euch egal zu sein.
Sind sie tatsächlich - wie mir alle Menschen, zu denen ich keine Beziehung habe, egal sind. Genau genommen verachte ich alle Menschen, die mich (noch) nicht von ihrem Wert überzeugt haben - und im Rahmen meiner Privatautonomie darf ich das auch. Der Staat darf dies nicht - tut dies vorliegend aber, indem er den Menschen Freiheit nimmt, um trügerische Sicherheit zu geben - und sie somit zu Objekten degradiert. Ich bin da ganz bei Benjamin Franklin: „Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.“

Ob man hier jetzt Kinder von den dummen Lebensentscheidungen der Eltern bewahrt, indem man sie ebenso steuerfinanziert absichert wie die Wund- und Notfallversorgung, ist doch keine System- sondern eine Detailfrage. Ich habe nicht für mich in Anspruch genommen, ein Gesundheitssystem abschließend in zwei Sätzen niederzulegen. Das staatliche Zwangsversicherungssystem bedarf schließlich auch deutlich mehr als zwei Sätze.

Spid

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #57 am: 19.11.2020 13:05 »
Staatliche Wund- und Notfallversorgung, alles andere kann jeder absichern, wie er möchte - und kann. Oder selbst zahlen.
Einige behaupten, das hätte wir schon  ;D

Bleibt zu klären:
Wo fängt die Staatliche Wund- und Notfallversorgung an und wo hört die auf.
Ist z.B. Wunde an der Herzklappe damit inkludiert?
Oder wird da staatlicherseits erst dran rumgefummelt, wenn es zu einem Notfall geworden ist.
Oder der Blinddarm, der rausgenommen werden müsste.

Das bliebe festzulegen. Eine Wunde an der Herzklappe ist aber unzweifelhaft eine Wunde.
Na dann bleibt ja so gut wie alles beim alten:
Alles wird behandelt, weil es ja eine "Wunde" ist.
Die Tropfnase, welch da ein Wundsekret abgeschieden wird und die Nervenwunden in Form von Migräne.

Frage mich wo dann der Unterschied zu jetzt ist?

Inwiefern wäre eine Migräne eine Wunde? Wo ist da die offene Gewebestelle?
Innerhalb der Nervenbahn.
Was heißt offen, innere Blutungen sind keine Wunden?

So, so, Migräne ist also eine offene Gewebestelle einer Nervenbahn. Hast Du diese bahnbrechende Erkenntnis schon auf einem Ärztekongress vorgetragen? Und inwiefern stünde es einer offenen Gewebestelle entgegen, daß sie in einem Hohlraum liegt?

BATKFMaui

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #58 am: 19.11.2020 13:07 »
Nein, mit denen verdient man aber auch kaum Geld. Kassenleistungen decken Behandlungskosten, Geld verdient wird mit allem übrigen. Ich wäre nach der Schilderung des TE deutlich geneigter, mich dort behandeln zu lassen, denn dort erkennt man offenbar den Wert unterschiedlicher Patienten.

Bist du der Meinung, dass wenn man sich die für sich nötigen ärztlichen Leistungen  grundsätzlich frei einkaufen kann und die GKV ersatzlos abgeschafft würde, es den schwächsten dieser Gesellschaft besser ginge als mit einer Zwangsversicherung?
Denn die Schwächsten werden die schwächsten bleiben, egal welches System. Die Frage ist, mit wlechem System geht es den schwächsten einigermaßen gut, ohne das die Leistungsfähigen sich Ihrem Niveau annähern müssen (---> Sozialismus).
Wie sähe dein Modell einer Ärztlichen Versorgung aus?
Medizinischen Fortschritt finanzieren wir nicht durch die GKV, das ist schon klar, aber irgendwie müssen die weniger Leistungsfähigen ja auch versorgt werden, oder eben nicht?

Guten Tag!
Wer sind denn; Ihrer Meinung nach, die "Schwächsten der Gesellschaft"? Und worin sind die Menschen "schwach"?
Lieben Dank für Ihre Antwort!

Gemeint waren in diesem Fall die sozial schwachen Mitglieder dieser Gesellschaft, die es aus den unterschiedlichsten Gründen nicht bzw. nur mit staatlicher Unterstützung schaffen Ihren und den Lebensunterhalt Ihrer Kinder (bis zu dem Zeitpunkt wo diese dies selbst übernehmen) sorgen können. (Oder leugnen Sie deren Existenz?)
Dazu zählt auch das absichern (Auf welche Art und Weise auch immer) von Krankheitsfällen.
Mir fällt kein System ein, in dem es dieser Gruppe von Menschen besser gehen würde als in dem unseren. Umverteilung und sozialistische Phantasien wie z.B. der sog. demkoratische Sozialismus (da kriegt man beim Schreiben direkt ne Gänsehaut) führen ganz bestimmt nicht zu einer Verbesserung der Lebensqualität diser Menschen, sondern verschlechtern ausnahmslos die Lebensumstände der Leistungsstärkeren einer Gesellschaft. Das führt aber wiederum dazu, dass die Mittel für die Unterstützung eben dieser sozial schwächeren (Stichwort: Sozialstaat) knapper werden und irgendwann ganz versiegen, was unweigerlich zu einer Pleite des zu dem Zeitpunkt dann in allen Lebensbereichen der Menschen vorgedrungenen Staatsapperat führt und die Menschen dann doch auf einmal wieder für sich selber Verantwortung übernehmen müssen. Wie lange dieser Prozess dauert, ist in Teilen unseres Landes immer noch ganz gut zu erkennen.

Vielen DAnk für Ihre Antwort! da "gehe" ich mit und darf noch ergänzen, dass unsere Gesellschaft MRD ausgibt, um "diese sozial schwachen Menschen" nicht zu fördern, nicht zu fordern. 

WasDennNun

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Antw:Keine Chefarzt-Vers keine Behandlung?!
« Antwort #59 am: 20.11.2020 09:08 »
Und inwiefern stünde es einer offenen Gewebestelle entgegen, daß sie in einem Hohlraum liegt?
Deine Definition von Wundbehandlung ist also offenen Gewebestelle, alles andere fällt also unter selbst versichern?
Frage Schlaganfall: Wundbehandlung? Ja nein? Sind ja ggfls. Blutungen oder unterversorgte vom absterben betroffenen Hirnregionen, die das auslösen können.
Eine verstopfte Arterien ist dann logischerweise keine Wundbehandlung, wenn sie platz, dann doch.

Epilepsie: Einige Formen sind aufgrund von Vernarbungen im Gehirn ausgelöst. Sind das dann Wundbehandlungen? Oder nicht, ist ja keine blutige Angelegenheit?
Bei anderen findet man (noch) nichts organisches: Die sind dann nicht von der freien Versorgung zu behandeln?