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Bezügeberechnung / Ausweisung des Soli-Abzugs ab 2021

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Kasimir:
Moin an die Community,

da mehrere Nachfragen beim BVA sowie Recherche im Netz erfolglos geblieben sind, versuche ich es mal hier:

Es wurde ja nun schon vor geraumer Zeit beschlossen, dass ab 1. Januar 2021 die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, auf 16.956 Euro bzw. auf 33.912 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) der (Lohn-)Steuerzahlung angehoben wird. So weit, so bekannt.

Gibt es schon Infos darüber, ob und in welcher Form das bei der Berechnung der Bezüge berücksichtigt wird?

Sprich, wird der Betrag ab Januar automatisch bei der Abrechnung nicht mehr abgezogen, und steht somit sofort netto mehr zur Verfügung? Die Abrechnungsalgorithmen hätte man ja vermutlich in der Zeit anpassen können...

Oder wird der Soli (erstmal?) weiter wie gehabt einbehalten, und muss im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden?

Ich bin Beamter im Geschäftsbereich des BMI, falls das von Bedeutung sein sollte.

Vielen Dank im voraus!

Liebe Grüße
Kasimir

newT:
Moin,

alles was ich bisher gelesen habe, geht davon aus, dass der Soli bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer nicht mehr erhoben wird, wenn die zu erwartende Gesamtlohnsteuer unterhalb der Freigrenze bleibt. Bei Beamten des Bundes in Steuerklasse 1 (ohne Zuschläge) sind die Freigrenzen irgendwo bis ca. A13/5 bzw. A14/3.

emdy:
Moin moin,

ich gehe auch fest davon aus, dass unmittelbar mehr auf dem Konto landen wird. Das hätte andernfalls sicherlich mediale Aufmerksamkeit erfahren.

Und schließlich muss man die Debeka ja auch von irgendwas bezahlen.  ;)

Gerda Schwäbel:

--- Zitat von: newT am 18.11.2020 19:41 ---..., geht davon aus, dass der Soli bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer nicht mehr erhoben wird, wenn …

--- End quote ---

Genau das ist der Wille des Gesetzgebers und seit dem 13.12.2019 in § 6 Abs. 21 Satz 2 SolzG 1995 eindeutig geregelt. Man könnte also durchaus die Erwartung haben, dass dies beim Januar-Zahltag (2021) umgesetzt wird. In das Abrechnungsprogramm eingespielt war es am Montag noch nicht.


--- Zitat von: emdy ---Und schließlich muss man die Debeka ja auch von irgendwas bezahlen.  ;)
--- End quote ---

Wenn's beim Januar-Zahltag nicht umgesetzt wird, sondern erst beim Februar-Zahltag, dann hilft der Corona-Bonus die Beitragserhöhung zu stemmen.

was_guckst_du:

--- Zitat von: Gerda Schwäbel am 19.11.2020 09:29 ---Wenn's beim Januar-Zahltag nicht umgesetzt wird, sondern erst beim Februar-Zahltag, dann hilft der Corona-Bonus die Beitragserhöhung zu stemmen.

--- End quote ---

..seit wann gibt es denn ein Besoldungsgesetz, das rechtliche Grundlage für einen solchen Bonus für Beamte wäre?...

...denn der Debeka Beitragszahler ist in der Regel ein Beamter...

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