Autor Thema: [NI] Kurze Frage zu den Erfahrungsstufen  (Read 1699 times)

matthias0312

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[NI] Kurze Frage zu den Erfahrungsstufen
« am: 18.11.2020 15:37 »
Hallo liebes Forum,

ich hätte da eine ganz  kurze dumme Frage auf die ich leider auch im Internet keine Antwort gefunden habe.

Muss man für den Aufstieg einer Erfahrungsstufe 2 Jahre in der gleichen Besoldungsstufe sein?
Also wenn ich 1 Jahr in A6 bin und 1 Jahr A7, erhalte ich dann auch die Erfahrungsstufe 2 oder nur wenn ich zwei Jahre A6 wäre?




Tyrion

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Antw:[NI] Kurze Frage zu den Erfahrungsstufen
« Antwort #1 am: 18.11.2020 18:44 »
Die Ableistung der Erfahrungszeit beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem das Beamtenverhältnis der Besoldungsordnung A beginnt (vgl. § 25 Abs. 1 Satz 3 NBesG). Nach einer Beförderung läuft die Erfahrungszeit unverändert weiter, ohne dass die Stufenlaufzeit von neuem beginnt. Eine Beförderung von A 6 nach A 7 wirkt sich auf die Erfahrungsstufe nicht aus.