Autor Thema: Höhergruppierungen von E10 zu E11 Probezeit/ Stufenlaufzeit  (Read 11568 times)

Bernd123

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Aber diese Ausnahmereglung beschreibt doch genau meinen Fall, oder sehe ich das Falsch.
 

Spid

  • Gast
Möglich. Die Regelung berührt aber weder die Eingruppierung noch deren Zeitpunkt noch die Stufenlaufzeit, weshalb Deine Frage ebensowenig von ihr berührt wird.

Bernd123

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Die Frage ist doch, wenn ich in der vorübergehenden übertragenen Tätigkeit eine Stufenaufstieg habe, in welcher Stufe ich dann, bei dauerhafter Übertragung der Tätigkeit eingestuft werde. Und das ist aus meiner Sicht hier im Ausnahmesatz 2 klar geregelt.

Spid

  • Gast
Nein, Satz 2 der PE regelt weder Stufenlaufzeiten noch Stufenzuordnung. Er regelt lediglich ein abweichendes Entgelt. Das Entgelt war nicht Bestandteil Deiner Frage.

Bernd123

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Aber es geht doch um das Entgelt, mit der höheren Stufe auch ein höheres Entgelt. Trotzdem vielen Dank für deine Antwort.



Spid

  • Gast
Dann hätte es sich angeboten, nach dem Entgelt zu fragen. Du fragtest hingegen:
Meine Frage dazu, werde ich nach erfolgreichem bestehen der Probezeit (01.07.2021) in die E11 Stufe 5 eingruppiert oder beginnt meine Stufenlaufzeit ab dem 01.01. 2021 in der Stufe 4 von neuem?

Bernd123

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Ja, ich hätte nach dem Entgelt fragen sollen. Aber ohne deinen Hinweise wäre ich auch nie auf den Paragrafen gekommen. Vielen Dank ! Ich bin gespannt wie die Personalabteilung das sieht und ob ich wirklich das abweichende Entgelt erhalten werde.