Autor Thema: Uhrlaubsgeld  (Read 4019 times)

WYSWIG2019

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Uhrlaubsgeld
« am: 18.11.2020 17:55 »
ich habe folgendes Problem.: In meiner Klinik wird mein Gehalt erst nach 2 Monaten ausgezahlt.  Die Berechnung der Engeldbestandteile sind nicht fest. HIntergrunddienst und Bereitschaftsddienste  Nachtzuschläge usw. ergeben sich Monatlich neu und Unterschiedlich. Ich war im April und Mai krank bzw im Urlaub also nur Grundgehalt.+ Krankenzulagebzw Urlaubszulage. im Juni Julie August hatte ich jede menge ZUlagen. Im September nahm ich nochmals Urlaub.  Meine Summen der zulagen im juni juli august lagen je bei 1000€. Also ist die Tariefliche Urlaubszulage 3000/65 =45€ im Tagessatz. Meine Klinik besteht aber darauf April Mai und Juni in die Berechnung zu nehmen das heist 1000/65 =15,3 obwohl mein Tarief eindeutig im $24 besagt :"die maßgeblichen Engeldbestandteile der letzten drei Monate sind zur Berechnung heranzunehmen ". Auf Anfrage und bitte zur Korrekrtur bekomme ich nur die Abschmetternde Antwort alles sei korrekt. Gehe ich zu Assistenzleitung bekomme ich die selbe Antwort. gehe ich zum Leiter werde ich an die Assistenzleitung verwiesen. Schreibe ich nach Berlin wird  meine Anfrage zurückgeschickt an den Direktor der den Assistenzleiter befragt und der  sagt. es ist alles korrekt. Worauf der Direktor meldet alles korrekt." Es wurde alles untersucht und für Korrekt befunden" Ist das tarieflich so festgelegt?  Der  Assistensleiter behauptet sogar das die letzten 6 Monate herangezogen werden .  In den letzten 7 Jahren habe ich immer zwischen 45€ u 65€ bekommen. Ich habe einen schriftlichen Einspruch verfasst und er weigert sich auf dem Doppel den Eingangsstempel mit Unterschrift zu setzen. ER will auch keine schriftliche Erklärung und erläuterung abgeben.
« Last Edit: 18.11.2020 18:10 von WYSWIG2019 »

Spid

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Antw:Uhrlaubsgeld
« Antwort #1 am: 18.11.2020 18:11 »
Wie meinen?

WYSWIG2019

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Antw:Uhrlaubsgeld
« Antwort #2 am: 18.11.2020 18:26 »
Was ist daran Unverständlich? Oder bist du erstaunt? Ich werde, um es mal auf den Punkt gebracht,gemobbt auf übelster Weise!

WYSWIG2019

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Antw:Uhrlaubsgeld
« Antwort #3 am: 18.11.2020 18:33 »
Ach Unter der Angeblichen Hotline für Gehälter gibt es keine Antwort. Oder was ich vermute es ist Nummer dir Sachbearbeiterin die das ganze gemacht hat und ebenfalls behauptet. Alles sei in Ordnung

stiffla

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Antw:Uhrlaubsgeld
« Antwort #4 am: 18.11.2020 18:46 »
K, bist Du es? Seit wann bist Du im soz. Bereich beschäftigt? Nicht, dass Du da sicher keine guten Kompetenzen hättest; wäre ich doch etwas verwundert...

Spid

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Antw:Uhrlaubsgeld
« Antwort #5 am: 18.11.2020 18:46 »
Ich beobachte häufig einen Zusammenhang zwischen Plenken und dem Gefühl, gemobbt zu werden, einerseits, sowie der begrenzten Fähigkeit, sein Begehr auszudrücken, andererseits.

Isie

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Antw:Uhrlaubsgeld
« Antwort #6 am: 18.11.2020 18:54 »
Welcher Tarifvertrag? Im TVöD Bund ist es nicht § 24, sondern § 21.
Entscheidend ist, ob für die Entgeltfortzahlung bei Urlaub oder Krankheit die für den Berechnungszeitraum zustehenden oder die im Berechnungszeitraum gezahlten unständigen Entgeltbestandteile zu berücksichtigen sind. Das müsste aus der Vorschrift und den Protokollnotizen hervorgehen.

Isie

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Antw:Uhrlaubsgeld
« Antwort #7 am: 18.11.2020 19:02 »
Der Beitrag war zwar etwas lang und enthielt überflüssige Informationen, die das Verständnis erschwerten, aber so schwer war es nun auch nicht, den Kern der Fragestellung zu verstehen. Aber macht euch ruhig darüber lustig. Ich finde es lustig, dass ihr die Frage nicht verstanden habt.

Spid

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Antw:Uhrlaubsgeld
« Antwort #8 am: 18.11.2020 19:05 »
Die einzige Frage war, ob die Meldung des Direktors tariflich so festgelegt sei.

Isie

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Antw:Uhrlaubsgeld
« Antwort #9 am: 18.11.2020 19:10 »
Scherzkeks! Oder ist das dein Ernst? Dann lass die Finger von solchen Beiträgen.

Spid

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Antw:Uhrlaubsgeld
« Antwort #10 am: 18.11.2020 19:18 »
Selbstverständlich ist das mein Ernst. Deshalb habe ich dem Fragesteller ja auch die Gelegenheit zum Nachbessern gegeben. Das Ergebnis war Rumgeheule über Mobbing - was mich in der Gesamtschau nicht überrascht.

Isie

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Antw:Uhrlaubsgeld
« Antwort #11 am: 18.11.2020 19:27 »
Wenn du den Kern der Fragestellung verstanden hättest, hättest du eine brauchbare Antwort gegeben.
Deine angebliche "Gelegenheit zum Nachbessern" bestand aus einem wenig hilfreichen "Wie meinen?" und einer unerbetenen Meinungsäußerung.

Spid

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Antw:Uhrlaubsgeld
« Antwort #12 am: 18.11.2020 19:36 »
Der Kern der Frage liegt auf der Hand:
Die einzige Frage war, ob die Meldung des Direktors tariflich so festgelegt sei.
Meine Aufforderung zur Nachbesserung war hinreichend. Ich habe auf das Rumgeheule des TE eine Beobachtung geäußert, keine Meinung.

WYSWIG2019

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Antw:Uhrlaubsgeld
« Antwort #13 am: 18.11.2020 19:39 »
Ja ok die Frage ist ein bischen dämlich, aber Emotional in diesem Augenblick wohl berechtigt.
Gibt es andere Vorschriften die diese vorgehensweise rechtfertigt? Also eine abweichende Vorschrift? Welches Ziele sollen erreicht werden? Ist diese Vorgehensweise Rechtens? Muß ich erst einen Anwalt einschalten damit bessere Kompetenzen die Sachlage klären. Hat es Überhaupt einen Sinn. wenn der selbe Mechanismuß wieder von neuem startet? An Wen kann ich mich dann noch halten wenn sebst im Internen Mailsystem die Verantwortlichen nicht zu finden sind.(Datenschutz der bersondern Klasse)

Isie

  • Gast
Antw:Uhrlaubsgeld
« Antwort #14 am: 18.11.2020 19:43 »
Welcher Tarifvertrag? Im TVöD Bund ist es nicht § 24, sondern § 21.
Entscheidend ist, ob für die Entgeltfortzahlung bei Urlaub oder Krankheit die für den Berechnungszeitraum zustehenden oder die im Berechnungszeitraum gezahlten unständigen Entgeltbestandteile zu berücksichtigen sind. Das müsste aus der Vorschrift und den Protokollnotizen hervorgehen.