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[BW] Chancen auf Teilzeit

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Tagelöhner:
Der zitierte Paragraf des LBG BW regelt die Einzelheiten einer Teilzeitbeschäftigung doch abschließend.

Also unterwürfig beim Vorgesetzten vorstellig werden, das Vorhaben möglichst schlüssig begründen und hoffen, dass man anschließend nicht als fauler überbezahlter Lowperformer gilt, der sein Treueverhältnis gegenüber dem Dienstherr nicht mehr Ernst nimmt und der Reduzierung um 50% stattgegeben wird. Vielleicht giltst Du bei deinem Vorgesetzten ja bereits als jemand, der sowieso nur 50% seiner Arbeitszeit effektiv arbeitet, dann kann sich der Dienstherr ja recht einfach 50% deines Beamtensoldes einsparen.  ;D

Aber bitte die Rückmeldung in diesem Thread nicht vergessen, damit auch die verbeamtete Nachwelt in BW noch etwas davon hat.

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