Autor Thema: [BW] Chancen auf Teilzeit  (Read 2408 times)

Brimborium

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[BW] Chancen auf Teilzeit
« am: 18.11.2020 19:55 »
Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, wie die Chancen stehen als Beamter in der Verwaltung (Landesbehörden BW/Kommunen ) eine Teilzeitstelle (50-80%) zu bekommen, und zwar ohne zwingende Gründe wie familienbedingt etc.? Ist das realistisch, gibts das öfter? Ich kann mir denken, dass das vom Dienstherrn abhängt, aber mich interessiert, was ihr gehört habt.

Danke und viele Grüße
« Last Edit: 19.11.2020 04:52 von Admin2 »

Brimborium

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Antw:Chancen auf Teilzeit
« Antwort #1 am: 18.11.2020 20:21 »
Entschuldigung für den Doppelpost, aber ich sehe gerade keine Möglichkeit meinen Beitrag zu editieren.

Ergänzung: Für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst.

newT

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Antw:Chancen auf Teilzeit
« Antwort #2 am: 18.11.2020 20:59 »
Deine Antwort findest du in LBG §69(4) ("Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen kann auf Antrag Teilzeitbeschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit bis zur jeweils beantragten Dauer bewilligt werden, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen.")
Erfahrungswerte, inwieweit diese Anträge genehmigt werden, kann ich dir jedoch nicht geben.

Euphyll

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Antw:Chancen auf Teilzeit
« Antwort #3 am: 18.11.2020 22:14 »
Aus Bayern weiß ich von Kommunen, Landesbehörden dass es problemlos möglich ist. Sollte also auch in BW kein Problem darstellen. Unter den Vollzeit-Tätigen wird dann immer geschmunzelt - der Staat spart Bezüge und die Vollzeitleute müssen die Arbeit halt von uns Teilzeitleuten übernehmen.

Brimborium

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Antw:[BW] Chancen auf Teilzeit
« Antwort #4 am: 22.11.2020 18:25 »
Danke für die Antworten. @Euphyll Gut zu wissen, danke!


Gibt es weitere Erfahrungen?

Tagelöhner

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Antw:[BW] Chancen auf Teilzeit
« Antwort #5 am: 22.11.2020 18:41 »
Der zitierte Paragraf des LBG BW regelt die Einzelheiten einer Teilzeitbeschäftigung doch abschließend.

Also unterwürfig beim Vorgesetzten vorstellig werden, das Vorhaben möglichst schlüssig begründen und hoffen, dass man anschließend nicht als fauler überbezahlter Lowperformer gilt, der sein Treueverhältnis gegenüber dem Dienstherr nicht mehr Ernst nimmt und der Reduzierung um 50% stattgegeben wird. Vielleicht giltst Du bei deinem Vorgesetzten ja bereits als jemand, der sowieso nur 50% seiner Arbeitszeit effektiv arbeitet, dann kann sich der Dienstherr ja recht einfach 50% deines Beamtensoldes einsparen.  ;D

Aber bitte die Rückmeldung in diesem Thread nicht vergessen, damit auch die verbeamtete Nachwelt in BW noch etwas davon hat.
« Last Edit: 22.11.2020 18:51 von Tagelöhner »