Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
§18 Tvöd im TVL gestrichen
Isie:
Da es zur Personalbindung eingesetzt werden kann, dürfte es möglich sein, es im vorliegenden Fall einzusetzen. Wer möchte schon den leistungsstärksten Mitarbeiter verlieren.
Spid:
Wenn ein Abwanderungswille vermutet werden kann und dieser mutmaßlich finanziell motiviert ist... ansonsten bastelt man sich nur eine wackelige Rechtfertigung für eine eigentlich übertarifliche Zahlung.
Zimm:
--- Zitat von: Björnson am 18.11.2020 20:46 ---Ist in der Endstufe ... im Hochschulbereich §40 können Prämien gezahlt werden, warum kann man sowas nicht allgemein für alle aushandeln?
Oder sind Unibedienstete bessere Mitarbeiter?
--- End quote ---
Der Großteil der Mitarbeiter an Unis ist nur befristet, recht häufig mit Verträgen unter einem Jahr und je nach Fach gibt es sogar nur Teilzeitstellen. Nur wenige wissenschaftliche Mitarbeiter bleiben länger als 6 Jahre, noch weniger erreichen später eine unbefristete Professur. Und du bist eifersüchtig auf Hochschulmitarbeiter? ;)
In der Praxis wird diese Zulage übrigens nur gewährt, wenn man viel Geld aus Drittmitteln eingeworben hat und auch nur wenn das Geld von privaten Geldgebern stammt (die meisten Drittmitteln kommen aber vom DFG oder BMBF) und Geld aus dem Projekt übrig bleibt. Haushaltsbeschäftigte erhalten bei uns die Zulage nur nach Abschluss einer projektbezogenen Zielvereinbarung und der Erfüllung dieser Vereinbarung. Die leistungsstärksten Mitarbeiter können also auch hier nicht so einfach belohnt werden.
Maximus2584:
--- Zitat von: Spid am 18.11.2020 20:44 ---Stufenlaufzeitverkürzung
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Nach welchen Kriterien kann man denn nachweisen, dass man diese verdient? Habe schon mal beantragt, da kam die Antwort, dass die Verkürzung in Berlin nicht angewandt wird oder auch TV-L 16. abs. 5 von Senat in Berlin "verboten" ist.. da kann man auch nichts machen....
Spid:
Wenn der AG das Instrument nicht anwendet, ist es auch völlig unbeachtlich, ob man derlei nachweisen kann.
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