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Urlaubsgeld/Entgeldzulage TV DRV- Bund

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WYSWIG2019:
ich habe folgendes Problem.: In meiner Klinik wird mein Gehalt erst nach 2 Monaten ausgezahlt.  Die Berechnung der Engeldbestandteile sind nicht fest. HIntergrunddienst und Bereitschaftsddienste  Nachtzuschläge usw. ergeben sich Monatlich neu und Unterschiedlich. Ich war im April und Mai krank bzw im Urlaub also nur Grundgehalt.+ Krankenzulagebzw Urlaubszulage. im Juni Julie August hatte ich jede menge ZUlagen. Im September nahm ich nochmals Urlaub.  Meine Summen der zulagen im juni juli august lagen je bei 1000€. Also ist die Tariefliche Urlaubszulage 3000/65 =45€ im Tagessatz. Meine Klinik besteht aber darauf April Mai und Juni in die Berechnung zu nehmen das heist 1000/65 =15,3 obwohl mein Tarief eindeutig im $24 besagt :"die maßgeblichen Engeldbestandteile der letzten drei Monate sind zur Berechnung heranzunehmen ". Auf Anfrage und bitte zur Korrekrtur bekomme ich nur die Abschmetternde Antwort alles sei korrekt. Gehe ich zu Assistenzleitung bekomme ich die selbe Antwort. gehe ich zum Leiter werde ich an die Assistenzleitung verwiesen. Schreibe ich nach Berlin wird  meine Anfrage zurückgeschickt an den Direktor der den Assistenzleiter befragt und der  sagt. es ist alles korrekt. Worauf der Direktor meldet alles korrekt." Es wurde alles untersucht und für Korrekt befunden" Ist das tarieflich so festgelegt?  Der  Assistensleiter behauptet sogar das die letzten 6 Monate herangezogen werden .  In den letzten 7 Jahren habe ich immer zwischen 45€ u 65€ bekommen. Ich habe einen schriftlichen Einspruch verfasst und er weigert sich auf dem Doppel den Eingangsstempel mit Unterschrift zu setzen. ER will auch keine schriftliche Erklärung und erläuterung abgeben.

WYSWIG2019:
Ja ok die Frage ist ein bischen dämlich, aber Emotional in diesem Augenblick wohl berechtigt.
Gibt es andere Vorschriften die diese vorgehensweise rechtfertigt? Also eine abweichende Vorschrift? Welches Ziele sollen erreicht werden? Ist diese Vorgehensweise Rechtens? Muß ich erst einen Anwalt einschalten damit bessere Kompetenzen die Sachlage klären. Hat es Überhaupt einen Sinn. wenn der selbe Mechanismuß wieder von neuem startet? An Wen kann ich mich dann noch halten wenn sebst im Internen Mailsystem die Verantwortlichen nicht zu finden sind.(Datenschutz der bersondern Klasse)

Spid:
Berechnungszeitraum sind die drei vollen Kalendermonate, die dem anspruchsbegründenden Ereignis vorhergehen, bei Urlaub im September mithin die Monate Juni, Juli und August. Eine Lohnklage rückt das schnell wieder gerade.

WYSWIG2019:
Danke mein Hero

Isie:

--- Zitat von: Spid am 18.11.2020 21:50 ---Berechnungszeitraum sind die drei vollen Kalendermonate, die dem anspruchsbegründenden Ereignis vorhergehen, bei Urlaub im September mithin die Monate Juni, Juli und August. Eine Lohnklage rückt das schnell wieder gerade.

--- End quote ---
Und welche Alternative ist es nun? Die im Berechnungszeitraum aufgrund der verschobenen Fälligkeit gezahlten unständigen Entgeltbestandteile oder die für den Berechnungszeitraum zustehenden unständigen Entgeltbestandteile?

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