Autor Thema: Fremdsprachenassistenten TV-H E7 vs E8  (Read 1667 times)

Angua

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Fremdsprachenassistenten TV-H E7 vs E8
« am: 18.11.2020 14:27 »
Hallo zusammen,

ich bin als Fremdsprachenassistentin angestellt und in E7 TV-H eingruppiert. Nun habe ich in der entsprechenden Entgeltordnung folgendes gelesen:

Zitat
Entgeltgruppe 8

Beschäftigte, die mit Rücksicht auf die beabsichtigte Beschäftigung als Fremdsprachenassistentin oder Fremdsprachenassistent (Fremdsprachensekretärin oder Fremdsprachensekretär) bei der Einstellung den Nachweis erbringen, dass sie geläufig in zwei fremden Sprachen nach Diktat schreiben oder einfache Übersetzungen aus diesen oder in diese Sprachen anfertigen können.

Einen solchen Nachweis zu erbringen traue ich mir zu. Wäre ich damit dann in E8 eingruppiert auch wenn die zweite Fremdsprache überhaupt nichts mit meiner Tätigkeit zu tun hat? Oder scheitert dieses mögliche Schlupfloch an den Formulierungen "mit Rücksicht auf die beabsichtigte Beschäftigung" oder "bei der Einstellung"?

Ich freue mich auf eure Antworten!

Viele Grüße
Angua

AndreasG

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Antw:Fremdsprachenassistenten TV-H E7 vs E8
« Antwort #1 am: 18.11.2020 14:31 »
Wurde der Nachweis bei der Einstellung erbracht?

Denn "bei der Einstellung" steht ja nicht zum Spaß in dem Text.

Angua

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Antw:Fremdsprachenassistenten TV-H E7 vs E8
« Antwort #2 am: 18.11.2020 14:35 »
Nein, allerdings bin ich ursprünglich als Beschäftigte im Verwaltungsdienst (E6) eingestellt worden, später wurde meine auszuübende Tätigkeit geändert.

Jockel

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Antw:Fremdsprachenassistenten TV-H E7 vs E8
« Antwort #3 am: 19.11.2020 10:27 »
Hochschule ? Das mit den Fremdsprachenassistentinnen hat sich so eingebürgert bei Lehrstuhlsekretariaten u.ä. wo überwiegend Englisch kommuniziert wird. Tariflich ist das dünnes Eis, weil erstens die meisten Stelleninhaberinnen keine Fremdsprachenassistentinnen sind und damit die Tätigkeitsmerkmale der EG 7 bzw. EG 9a nicht erfüllen und zweitens schon immer fraglich ist, ob hier überhaupt die Arbeitsvorgänge so sind, wie behauptet wird (damit das passt).

Unter dem Strich ist es häufig eine Aktion der Hochschulen, eine Möglichkeit zu konstruieren, Vorzimmerkräfte "legal" nach EG 7 zu bezahlen.

Ich würde daran nicht rütteln um eine EG 8 zu versuchen, denn tariflich dürfte schon die EG 7 ausgesprochen spannend werden (vor Gericht).

Angua

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Antw:Fremdsprachenassistenten TV-H E7 vs E8
« Antwort #4 am: 19.11.2020 11:26 »
Hallo Jockel,

all deine Vermutungen stimmen ;)