Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Schichtplan mit Urlaub und "Überstundenfrei"

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Spid:
Sofern der AG den entsprechenden Saldo gegenüber dem AN zu einem bestimmten Zeitpunkt vorbehaltlos ausgewiesen hat, unterliegt der Anspruch nicht der tariflichen Ausschlußfrist. Sofern die Arbeitsstunden durch Festlegung des AG entstanden sind, können sie auch nicht anderweitig verfallen, solange sie nicht zwingend aufgrund der Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto zu einem bestimmten Zeitpunkt abzugelten sind. Der dadurch fällige Auszahlungsanspruch unterläge dann wiederum ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der tariflichen Ausschlußfrist.

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