Folgende Ausgangslage:
Eine Einrichtung des Landes arbeitet mit einem Teil der Belegschaft im Schichtdienst.
In 14 Wochen des Jahres wird nur eingeschränkt gearbeitet, daher gilt für die Schichtdienstler eine Dienstvereinbarung welche eine verlängerte wöchentliche Arbeitszeit vorsieht. Durch diese haben die Betroffenen dann in den 14 Wochen in denen nur wenig Arbeit anfällt frei. Bedeutet: Arbeitszeitkonto eingerichtet, Dienstplan wird Jahresweise erstellt, Angestellte tragen ihren Urlaub ein, die restliche freie Zeit wird über das Arbeitszeitkonto ausgeglichen.
Meine Frage:
Wie verhällt es sich nun bei Krankheit in solchen Wochen, in denen "Überstundenabbau" vorgesehen ist.
Danke für eure Meinungen,
Grüße