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Personalrat Freistellung Gehalt

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BAT:
Wie soll ich das verstehen, unser Personalrat ist seit 16 Jahren freigestellt  und ging damals mit einer BAT Vc bzw. E8 in diese Stelle. Gibt es Gelegenheit da eine E9a auch im Rahmen der weiteren Freistellung zu erhalten?

Spid:
Möglicherweise auch mehr. Bei freigestellte BR- und - je nach Personalvertretungsrecht - PR-Mitgliedern ist die betriebsübliche Personalentwicklung nachzubilden. Diese kann tatsächlich festgestellt werden, ist aber grundsätzlich auch einer kollektiven Vereinbarung zugänglich.

BAT:
Wo sind die Grenzen? Wenn von zwei der fünf seinerzeitigen Kollegen, z. B. inzwischen einen AII - Lehrgang gemacht haben, vom Arbeitgeber angeboten, wäre also diese Verwaltungsfachangestellte durchaus in in E10 oder E11 zu verorten im Rahmen ihrer Freistellung?

Spid:
Betriebsüblich ist die Entwicklung, die Arbeitnehmer mit vergleichbarer fachlicher und persönlicher Qualifikation bei einer objektiv vergleichbaren Tätigkeit und unter Berücksichtigung der normalen betrieblichen und personellen Entwicklung in beruflicher Hinsicht genommen haben, siehe BAG,Urteil vom 17.08.2005 - 7 AZR 528/04.

BAT:
Also bei zwei von fünf Kollegen wäre es nicht betriebsüblich, bei drei von fünf sehr wohl?

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