Autor Thema: Personalrat Freistellung Gehalt  (Read 8002 times)

Spid

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Antw:Personalrat Freistellung Gehalt
« Antwort #15 am: 22.11.2020 11:48 »
Weder das eine noch das andere ist per se betriebsüblich oder nicht betriebsüblich - zumal ja im geschilderten Fall aufgrund des erfolgreich abgeschlossenen AII bereits keine fachlich vergleichbare Qualifikation vorliegt. Sofern aber eine höherwertige Tätigkeit übertragen wurde, bevor der LG abgeschlossen war, hängt dies im Betrieb offenkundig nicht von der fachlichen Qualifikation ab.

BAT

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Antw:Personalrat Freistellung Gehalt
« Antwort #16 am: 22.11.2020 11:54 »
Also ist ein Abschluss des AII nicht unter der im Urteil erwähnten betrieblichen und personellen Entwicklung in beruflicher Hinsicht zu subsumieren, unabhängig davon ob man hier eine Betriebsüblichkeit sieht?

Spid

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Antw:Personalrat Freistellung Gehalt
« Antwort #17 am: 22.11.2020 12:17 »
Ein AII ist eine fachliche Qualifikation. Man hat sie oder man hat sie nicht.

was_guckst_du

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Antw:Personalrat Freistellung Gehalt
« Antwort #18 am: 23.11.2020 08:11 »
...in NRW ist es grundsätzlich so, dass freigestellte PR nicht schlechter gestellt werden dürfen als vor ihrer Freistellung...das bedeutet auch, dass man keine finanziellen Verluste haben darf (also sämtlich zulagen etc. auch weitzer gezahlt werden)...

...darüber hinaus muss auch das berufliche Fortkommen bei langjährigen Freigesetllten sichergestellt werden (hier muss der Dienstherr für ein geeignetes System sorgen)...

...im "Aachener Raum" hat vor zwei Jahren mal einen Fall gegeben, wo der als Messgehilfe eingestiegene PR zum Schluß eine EG 15 bekommen sollte... da hatten sie "ein wenig" übertrieben, denn das berufliche Fortkommen hat sich natürlich an den normalen Werdegängen zu orientieren (mir ist allerdings auch schonmal ein PR aus dem gD des IM untergekommen, der nach B2 besoldet wurde)...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kaiser80

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Antw:Personalrat Freistellung Gehalt
« Antwort #19 am: 23.11.2020 08:35 »
"Aachen" war tatsächlich mega...

Der Meßgehilfe kam binnen drei Jahren von der EG7 in die EG12 mit Zulage nach EG14. Mit riesen TamTam, Untreuverfahren und allem was dazugehört...

Den ganzen Spaß hat man dann beim Personalrat der Städteregion Aachen bei einem Vfa einfach nochmal gemacht. von EG10 innerhalb von 4(?)Jahren in die EG 14. Das Ding endete dann Anfang dieses Jahres mit nem Vergleich "Städteregion Aachen" vs PR-Vorsitzender, der bekommt jetzt m.W. EG11. Untreuverfahren ist glaub ich eingestellt.