Leistungsorientierte Bezahlung LoB

Begonnen von Versorger112, 19.11.2020 08:07

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Zodt

Hallo Zusammen,

ich muss mich jetzt hier mal kurz einklinken, da eine Kollegin wie auch ich anscheinend die A*-Karte gezogen haben.
Ich, Diensteintritt 01.01.2020
Kollegin, Diensteintritt 01.03.2020

in der Dienstvereinbarung des Arbeitgeberts (Kommune) steht:
"LP wird in der Regel gewährt, wenn der Beschäftigte zu Beginn des einjährigen Bewertungszeitraums (01.10. des Vorjahres), im Bewertungszeitraum mindestens 6 Monate gearbeitet hat und im Rahmen einer Leistungsbewertung festgestellt wird, dass blablablabla irrelevant."

Das Personalamt nimmt die Formulierung "Beginn des einjährigen Bewertungszeitraums 01.10. VJ" als Grund, dass uns beiden diese nicht zusteht.

1. ich nehme mal das 5. Wort "Regel", was für mich heißt, dass auch davon abgewichen werden kann.
2. werden somit unsere 10 Monate Arbeit nicht belohnt?
3. ist tatsächlich der Stichtag 01.10. relevant? Im Gegenzug hätte ich ja einen Anspruch, wenn ich am 01.10. 2019 angefangen und am 02.07. wieder gekündigt hätte.

Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.

Gruß
"Mal bist du die Taube, mal das Denkmal!"

Lars73

1. Aber nur wenn diese in der Dienstvereinbarung geregelt sind.
2. Weil die Dienstvereinbarung es ggf. so vorsieht.
3.  Dass kann man ohne vollständige Kenntnis der relevanten Regelungen der Dienstvereinbarung nicht einschätzen. Zumindest der wiedergegebene Text ist nicht eindeutig. Steht es dort tatsächlich genau so oder wurden Dinge geändert/weggelassen. (Hier "wenn der Beschäftigte zu Beginn des einjährigen Bewertungszeitraums (01.10. des Vorjahres)" habe ich den Eindruck, dass etwas fehlt.)

Zodt

#32
Zunächst einmal danke für die zügige Rückantwort!

zu 1.
Es ist nirgends etwas bzgl. Ausßahmeregelungen oder Abweichungen niedergeschrieben.


zu 2. / 3.
Das Zitierte ist der tatsächliche Wortlaut.
Ab meinem "blabla" geht es darum, dass die Leistung erbracht wurde und Führugnskräfte Zielvereinbarungen treffen könnne.
ZV gibt es nicht und unsere beiden Bewertungen sind sehr gut ausgefallen, was auch dies ausschließt.

Ich fände es schlichtweg nicht korrekt, wenn lediglch aufgrund des Eintrittsdatums uns diese verwehrt wird, da wir beide weit über die Mindestzugehörigkeit von 6 Monaten im Bessesungszeitraum unseren Dienst sowie die Leistung erbracht haben.

"Mal bist du die Taube, mal das Denkmal!"

was_guckst_du

...Ich finde die Regelung eindeutig (auch wenn ich sie als PR so nicht unterschrieben hätte)...

... "In der Regel" bezieht sich dabei auf die Gewährung von LOB (die Leistung kann ja auch so sein, dass kein LOB gezahlt wird) und nicht auf den Stichtag 01.10....alle die nach dem 01.04 eingestellt werden, können erst beim übernächsten LOB teilnehmen (offensichtlich war man der Meinung, dass nur voll Eingarbeitete auch Leistung i.Sv. LOB bringen können ;))

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Lars73

Es ist nicht verboten Stichtagsregelungen in solchen Dienstvereinbarungen zu treffen. Zwar gibt es in der Literatur mehr oder weniger kritische Stimmen dazu. Aber entsprechende Urteile sind mir nicht bekannt geworden. (Im Kern muss man sich halt einen Personalrat wählen der bessere Vereinbarungen aushandelt.)

An der Vereinbarung ist etwas unklar was zum 1.10. erfüllt sein muss. Aber ob man auf der Basis klagen will...



Zodt

@was_guckst_du

eindeutig im Sinne von wir gehen leer aus?

Das Erreichen einer Mindestpunktzahl ist separat als Erfüllungsgrundlage zur Auszahlung der LoB aufgeführt.

@Lars73

ich möchte deswegen auch nicht klagen, aber sehr wohl ins Gespräch gehen da es für mich unverhältnismäßig und unlogisch erscheint. (unfair ebenso aber das ist eben nur meine subjektive Meinung ;))
"Mal bist du die Taube, mal das Denkmal!"

was_guckst_du

#36
..Ja...wenn man nach dem reinen Wortlaut geht, der aber irgendwie "verquastet" ist...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

was_guckst_du

"LP wird in der Regel gewährt, wenn der Beschäftigte zu Beginn des einjährigen Bewertungszeitraums (01.10. des Vorjahres), im Bewertungszeitraum mindestens 6 Monate gearbeitet hat und im Rahmen einer Leistungsbewertung festgestellt wird,

...passt irgendwie nicht zusammen...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

Zitat von: Zodt in 17.12.2020 11:53
@was_guckst_du

eindeutig im Sinne von wir gehen leer aus?

Das Erreichen einer Mindestpunktzahl ist separat als Erfüllungsgrundlage zur Auszahlung der LoB aufgeführt.

@Lars73

ich möchte deswegen auch nicht klagen, aber sehr wohl ins Gespräch gehen da es für mich unverhältnismäßig und unlogisch erscheint. (unfair ebenso aber das ist eben nur meine subjektive Meinung ;))
Welchen Sinn sollten ,,Gespräche" machen, wenn man nicht Verhandlungspartner der inredestehenden Vereinbarung ist? Sofern sie nicht unwirksam ist, kann man sich den Mund fusselig reden, es hat überhaupt keine Wirkung. Dann doch besser in einen Döner beißen als verbal defäkieren.

Spid

Zitat von: was_guckst_du in 17.12.2020 12:49
"LP wird in der Regel gewährt, wenn der Beschäftigte zu Beginn des einjährigen Bewertungszeitraums (01.10. des Vorjahres), im Bewertungszeitraum mindestens 6 Monate gearbeitet hat und im Rahmen einer Leistungsbewertung festgestellt wird,

...passt irgendwie nicht zusammen...

Es handelt sich um eine Aufzählung: zu Beginn des Bewertungszeitraums gearbeitet, im Bewertungszeitraum 6 Monate gearbeitet und Leistungsfeststellung.

Schmitti

Mal allgemein zum Leistungsentgelt: Der Landesrechnungshof RLP hat sich in seinem diesjährigen Kommunalbericht mit der Anwendung des § 18 TvÖD in den rheinland-pfälzischen Kommunen beschäftigt.
Das Ergebnis ist einerseits zwar kaum überraschend, andererseits überrascht die Kreativität, mit der die Verwaltungen dort Blödsinn machen, dann aber doch ;-)

https://rechnungshof.rlp.de/de/veroeffentlichungen/kommunalberichte/kommunalbericht-2020/nr-2-leistungsentgelte-nach-18-tvoed/

Mein Favorit ist die Auflistung der Zielvereinbarungen auf Seite 64, besonders die für den stellv. Abteilungsleiter  :D

Spidersangel

Schön auch der Passus tarif- und gesetzwidrig.
Aber solange den Verantwortlichen keine Strafen in Aussicht gestellt werden und alles vertuscht wird, wird sich auch nicht's daran ändern.

mj23

Zitat von: Schmitti in 17.12.2020 14:44
Mein Favorit ist die Auflistung der Zielvereinbarungen auf Seite 64, besonders die für den stellv. Abteilungsleiter  :D

Das ist ja fantastisch!
:-D
In einigen (vielleicht auch vielen) Bereichen in der öffentlichen Verwaltung ist das festlegen von "smarten" Zielen sicher nicht einfach, aber sowas festzuschreiben wäre mir schon sehr peinlich!

Pukki

Der stellvertretende AL ist tatsächlich der Oberknaller in der Auflistung. Wobei ich die Spaziergänger auch gut finde  ;D

Bastel

Zitat von: Pukki in 17.12.2020 16:07
Der stellvertretende AL ist tatsächlich der Oberknaller in der Auflistung. Wobei ich die Spaziergänger auch gut finde  ;D

Diese Sachen darf man keinem normalen Menschen zeigen. Wobei der Shitstorm auf Facebook wäre bestimmt sehr amüsant.