Hallo Zusammen,
ich muss mich jetzt hier mal kurz einklinken, da eine Kollegin wie auch ich anscheinend die A*-Karte gezogen haben.
Ich, Diensteintritt 01.01.2020
Kollegin, Diensteintritt 01.03.2020
in der Dienstvereinbarung des Arbeitgeberts (Kommune) steht:
"LP wird in der Regel gewährt, wenn der Beschäftigte zu Beginn des einjährigen Bewertungszeitraums (01.10. des Vorjahres), im Bewertungszeitraum mindestens 6 Monate gearbeitet hat und im Rahmen einer Leistungsbewertung festgestellt wird, dass blablablabla irrelevant."
Das Personalamt nimmt die Formulierung "Beginn des einjährigen Bewertungszeitraums 01.10. VJ" als Grund, dass uns beiden diese nicht zusteht.
1. ich nehme mal das 5. Wort "Regel", was für mich heißt, dass auch davon abgewichen werden kann.
2. werden somit unsere 10 Monate Arbeit nicht belohnt?
3. ist tatsächlich der Stichtag 01.10. relevant? Im Gegenzug hätte ich ja einen Anspruch, wenn ich am 01.10. 2019 angefangen und am 02.07. wieder gekündigt hätte.
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
Gruß