Autor Thema: Leistungsorientierte Bezahlung LoB  (Read 12479 times)

Versorger112

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 20
Leistungsorientierte Bezahlung LoB
« am: 19.11.2020 08:07 »
Hallo, mal eine Frage in die Runde.
Wem steht die LoB zu, oder anders, bekommt man die LoB erst nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit?
Am 01.01.2020 hat ein neuer MA bei uns seinen Dienst angetreten. Nun ist es, wie die Jahre davor soweit, das man seine Selbstbewertungsbogen für die LoB ausfüllen muss. Leider hat dieser neue MA keinen Bogen bekommen, mit dem Hinweis, er müsse ein volles Jahr bei dem AG beschäftigt sein. ist das korrekt, wenn ja, wo finde ich dies?
Danke schon mal im voraus, und bleibt alle gsund.

Spid

  • Gast
Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
« Antwort #1 am: 19.11.2020 08:10 »
In der Dienst-/Betriebsvereinbarung

MrRossi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 661
Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
« Antwort #2 am: 19.11.2020 08:49 »
Leistungsentgelt muss jedem Mitarbeiter zugänglich sein. Es ist Entgeltbestandteil und der Anspruch besteht mit dem Eintritt ins AV.
Leistungsbeurteilungen können/müssen kurzfristiger erfolgen auch wenn sie individuell gestaltet werden müssten.
Schade dass noch nicht viele gegen die ganzen "falschen" Vereinbarungen geklagt wurde...

Spid

  • Gast
Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
« Antwort #3 am: 19.11.2020 09:13 »
Das ist unzutreffend. Es muß grundsätzlich allen Beschäftigten zugänglich sein. Das ist ein erheblicher Unterschied - der eben auch Stichtagsregelungen möglich macht. Das BAG hatte noch über keinen solchen Fall zu entscheiden. In der Literatur wird eine gewisse Bandbreite vertreten, was regelbar ist - von 3-6 Monaten über Probezeit bis hin zu einer Beschäftigung im Vorjahr.

Versorger112

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 20
Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
« Antwort #4 am: 19.11.2020 09:47 »
Schon mal Danke an alle,
werde mir die Dienst/Betriebsvereinbarung ( wenn es eine solche gibt ) einmal anschauen.

Schokobon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 747
Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
« Antwort #5 am: 19.11.2020 09:57 »
Es soll ja Dienststellen geben, in denen PR und AG keine Einigung zur LOB BV erzielen und es deshalb seit Jahren keine LOB für die Beschäftigten gibt.

Spid

  • Gast
Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
« Antwort #6 am: 19.11.2020 10:12 »
Wenn keine BV/DV zustandekommt, ist doch nach PE Nr. 1 zu §18 Abs. 4 TVÖD auszuschütten.

Börnie

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 211
Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
« Antwort #7 am: 19.11.2020 10:53 »
Ich kenne eine Stadtverwaltung, die hat erst im letzten Jahr ihre DV abgeschlossen. War ein schöner Geldsegen für die Beschäftigten in 2019, da ja seit über 10 Jahren "angespart" wurde und das angesparte Budget dann direkt in 2019 ausgekehrt wurde. In den Arsch beißen gehabt haben dürfen sich nur diejenigen, die vor 2019 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden waren, die haben jahrelang die Röhre geguckt, weil Sie ja nur den Betrag gem. PE Nr. 1 zu §18 Abs. 4 TVÖD erhalten haben...

Spid

  • Gast
Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
« Antwort #8 am: 19.11.2020 11:09 »
Und ich kenne Kommunalverwaltungen, die DV geschlossen haben, die eine pauschale Ausschüttung ohne Leistungsbewertung zum Inhalt hatten - mit der Rechtsfolge, daß das keine DV i.S.d. §18 TVÖD ist und dadurch das Anwachsen das Budgets nicht gehemmt wurde.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,308
Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
« Antwort #9 am: 19.11.2020 12:16 »
Gibts das ganz eigentlich auch beim Bund?

Lars73

  • Gast
Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
« Antwort #10 am: 19.11.2020 12:25 »
Ja, aber mit nur 1%-Volumen und inzwischen ist es Optional.

Börnie

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 211
Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
« Antwort #11 am: 19.11.2020 13:14 »
Und ich kenne Kommunalverwaltungen, die DV geschlossen haben, die eine pauschale Ausschüttung ohne Leistungsbewertung zum Inhalt hatten - mit der Rechtsfolge, daß das keine DV i.S.d. §18 TVÖD ist und dadurch das Anwachsen das Budgets nicht gehemmt wurde.
Ich kann da noch einen draufsetzen: Ich kenn eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die trotz für Sie auch gültiger Dienstvereinbarung der Trägerverwaltung, welche den Abschluss von Zielvereinbarungen vorsah, jahrelang die Leistungsprämie einfach auch so ausbezahlt hat ohne Zielvereinbarungen abzuschließen und wo genau der gleiche Effekt eingetreten ist (Anwachsen des Budgets und quasi dann "doppelte Auszahlung", nachdem die Beschäftigten die Ansprüche geltend gemacht haben). War ein ziemlich teurer Spaß. Der Leiter dieser Einrichtung durfte danach übrigens auch gehen, und zwar nicht ganz freiwillig und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist...

Versorger112

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 20
Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
« Antwort #12 am: 19.11.2020 15:16 »
So, ich noch mal.
Also, nach mehrmaligen Nachfragen wurde mir mitgeteilt, dass Auszahlung welche im Dezember 2020 stattfindet, für das Jahr 2019 wäre. Da war ich ein wenig überrascht. Die DV habe ich nicht gesehen. Ist sowas korrekt, kann man das in einer DV festmachen?
Danke im voraus

Texter

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 362
Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
« Antwort #13 am: 20.11.2020 08:00 »
Ich denke schon, da das Gesamtvolumen auch anhand der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres berechnet wird.


Börnie

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 211
Antw:Leistungsorientierte Bezahlung LoB
« Antwort #14 am: 20.11.2020 08:08 »
Ist sowas korrekt, kann man das in einer DV festmachen?

Ja, ist möglich. Bei meinem alten Arbeitgeber wurde die Leistungsprämie für das Vorjahr immer erst im Folgejahr mit den Bezügen für den Monat Mai ausgezahlt, dies war in der dortigen Dienstvereinbarung so geregelt. Der § 18 TVöD überlässt den Betriebsparteien hier einen eigenen Handlungsspielraum, wie die leistungsorientierte Bezahlung vor Ort umgesetzt wird.