Autor Thema: Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21  (Read 10547 times)

suseliese

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Ich gehe zur Autobahn GmbH und wir haben bisher keine Informationen, wie es ab 1.1.21 läuft.
Mein Arbeitsplatz bleibt, es wird jedoch in verschiedene Arbeitsbereiche, für die ich jetzt insgesamt zuständig bin, geteilt. Also meine Aufgaben werden zur Hälfte in der Autobahnmeisterei sein, zu anderen Hälfte in der Verwaltung.

z.B. muss ich ab 1.1. 39 Stunden arbeiten, wenn ich aber (wie auch immer) durch Versetzung oder so, auf den andern Arbeitsplatz in der AM gehe, muss ich nur 38,5 Stunden arbeiten.

Und wie ist das mit der Arbeitsplatzbeschreibung.
Bleibt dann trotzdem mein Gehalt, auch wenn ich mich für die Stelle in der AM entscheide.
Wie gesagt, meine Aufgaben werden geteilt.

Ich finde es einfach doof, das man keinerlei Informationen bekommt.

Weis irgend Jemand etwas mehr?????

Demagial

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Was sagt denn der/die zuständige KollegInn aus dem Aufbauteam?

suseliese

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Es kommen keine Informationen an uns Mitarbeiter.
Still ruht der See....

VW

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Guten Abend.


Ich habe die Möglichkeit aus der "Privat-Wirtschaft" zur Autobahn GmbH zu wechseln. Ich bin mir noch recht unsicher ob ich es tun soll und hätte da ein paar Fragen:

- Wenn ich bei der "Autobahn GmbH" arbeite, bin ich dann im öffentlichen Dienst beschäftigt? Bzw. ist die
  Autobahn ein "sicherer" Hafen?

- Gibt es bei der "Autobahn GmbH" Zulagen für Kinder oder Angebote wie KiGa Zuschläge?

- gibt es Urlaubsgeld bzw. Überstundenzuschläge?

Vom Gehalt wäre die Sache ziemlich klar aber die Bedingungen drum herum sind mir nicht ganz ersichtlich.



Wäre über ein paar antworten sehr dankbar.


Viele Grüße 





Spid

  • Gast
Nein. Die Autobahn GmbH ist kein Hafen, sie ist für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der deutschen Autobahnen zuständig.

Nein.

Nein. Ja.

Schwede01

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Hallo VW,

die Autobahn GmbH gehört zum öffentlichen Dienst, auch wenn es eine GmbH ist. Wie sicher die Arbeitsplätze sind, kann ich Dir natürlich nicht sagen. Fakt ist, dass die Autobahnen verwaltet werden müssen.

Es gibt keine Zulagen für Kinder oder KiGa-Zuschläge.

Es gibt kein Urlaubsgeld, aber ein 13. volles Monatsgehalt. Überstundenzuschläge gibt es. Allerdings wäre hier natürlich die Frage auf was für eine Stelle Du Dich bewerben möchtest. In der Verwaltung gilt Gleitzeit. Du hast also ein Arbeitszeitkonto. Mehrarbeit kann bzw. muss also wieder als Freizeitausgleich genommen werden. Die Mehrarbeit wird also nicht extra vergütet. Dafür bist Du aber sehr flexibel, sofern Dein Vorgesetzter mitspielt. "Überstunden" sind nur in einem sehr engen Rahmen möglich und müssen extra beantragt sowie genehmigt werden. Auf den Meistereien sieht es etwas anders aus. Wie genau es dort laufen wird, zeigt sich ab Januar...

Leider ist die Autobahn GmbH (bisher) ein mindestens genauso großes Bürokratiemonster wie die Straßenbaubehörden der Länder, was das Arbeiten teilweise nicht einfach macht...

Viele Grüße


Spid

  • Gast
Eine GmbH kann nicht zum öD gehören, weil sie privatrechtlich organisiert ist und ein privatrechtlich organisierter AG nicht öD sein kann. Lediglich öffentlich-rechtlich organisierte AG sind öD.

Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten bzw. der vereinbarten Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Den Rechtsbegriff der Mehrarbeit hat man beim TV Autobahn nicht aus BAT-Nachfolgetarifverträgen übernommen, da die Unterscheidung zwischen Mehrarbeit und Überstunden durch die Rechtsprechung verworfen worden ist. Der in den anderen Tarifwerken unter Mehrarbeit geführte Tatbestand ist im TV Autobahn in der Überstundendefinition aufgegangen.

Bastel

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Also gibt es dann auf die "Mehrarbeit" (im Sinne des TVÖD) bei der Autobahn Zuschläge?

Lars73

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Auch für Beschäftigte im TvöD besteht der Anspruch bei Mehrarbeit. Aber dort halt nicht tariflich saubergeregelt sondern aus höherrangigen Recht abgeleitet.

Kat

  • Gast
Also gibt es dann auf die "Mehrarbeit" (im Sinne des TVÖD) bei der Autobahn Zuschläge?

Merharbeit ist doch was freiwilliges, warum sollte es da Zuschläge geben? Fürs Trödeln belohnt werden?

Spid

  • Gast
Inwiefern wäre Mehrarbeit etwas "freiwilliges". Mehrarbeit kann freiwillig oder auf Anrodnung des AG geleistet werden, es handelt sich in den Tarifregimen TVÖD/TV-L/TV-H um die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten leisten. Das können also auch angeordnete Arbeitstunden sein, für die lediglich keine Zuschläge in den Tarifregimen TVÖD/TV-L/TV-H vorgesehen sind, was aber angesichts der Rechtsprechung dazu so nicht haltbar ist.

VW

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Vielen Dank für eure Antworten. 😊


Ich habe noch gelesen das nach einer gewissen Zeit der TV-Bund gilt. Wie ist das genau zu verstehen? Wird dan der TV-Autobahn aufgelöst?

Jockel

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Das bezieht sich nur auf die Entgelttabelle, die sich an die des Bundes angleicht.

suseliese

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Mir wurde beim Landesbetrieb der Techniker anerkannt.
Wird mir die Anerkennung auch bei der Autobahn GMBH sicher sein?

Ggf. auch dann wenn ich den Arbeitsplatz innerhalb der Autobahn wechsel?

Spid

  • Gast
Staatlich geprüfter Techniker ist man oder man ist es nicht. Einer Anerkennung durch den AG bedarf es nicht.