Autor Thema: Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21  (Read 10550 times)

Girasole

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Wie verhält sich das mit den Höhergruppierungen? Momentan werden neue Leute eingestellt die direkt höher eingruppiert sind, als Mitarbeiter die übergeleitet wurden.

Das sorgt natürlich für Begeisterung unter den altgedienten Beschäftigten.

Lars73

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Natürlich kann man sich auch als Beschäftigter auf die Stellen mit höherer Eingruppierung bewerben.

Pan Tau

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Bei uns haben sich sogar Kolleg*innen mit normaler Berufsausbildung auf Techniker-Stellen beworben, und sind so von EG6 auf EG9 hochgestiegen. Die AGB legt einem da keine Steine in den Weg...

Girasole

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Diese Fälle gibt es bei uns auch. Freut mich für jeden, wo es geklappt hat.

Aber mir geht es darum, ob die altgedienten Mitarbeiter, die ihre EG erst einmal mitnehmen auch höher gruppiert werden.

Lars73

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Wenn sie höherwertige Aufgaben bekommen. Oft braucht es dafür eine Bewerbung auf entsprechende Stellen...

Girasole

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Genau darum geht es. Es sind höherwertigere Aufgaben. z.B hat eine Kollegin in der EG 8 jede Menge Aufgaben von der EG 9 übertragen bekommen. Als sie nach einer Höhergruppierung fragte wurde dies verneint.

Spid

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Wenn es sich um übergeleitete Mitarbeiter i.S.d. §3 EÜTV sind und sich aus dem Entgeltgruppenverzeichnis eine höherer Entgeltgruppe ergibt, sind die übergeleiteten TB durch Antrag nach §5 EÜTV höhergruppiert. Geht es um eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung, so kann diese nur einvernehmlich erfolgen und führt zur Eingruppierung entsprechend des Eingruppierungsverzeichnisses.

suseliese

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Meine Frage:
Wenn eine Kollegin die EG 11 bisher beim Land hatte, dann übergeleitet zur Autobahn geht und ab April 2021 Aufgaben in einem anderen Team in der E9 macht, kann die dann auf dem "neuen" Arbeitsplatz runter gestuft werden?

Spid

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TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Sofern sich die Parteien auf eine geringwertigere auszuübende Tätigkeit einigen, erfolgt eine Herabgruppierung.

Girasole

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Gibt es Fristen wie lange die Überprüfung einer Entgeltgruppe dauern darf?




Spid

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Nein. Der Anspruch entsteht unmittelbar.

Girasole

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Ich meine damit, wie lange so eine Überprüfung dauern darf, ehe es zu einem Ergebnis kommt.  Ich mache diese Arbeit ja bereits, habe aber keine Ahnung was bei der Überprüfung der EG raus kommen wird.

Im Grunde kann es passieren, dass ich diese Arbeiten im guten Glauben auf eine Höhergruppierung mache und sie am Ende nicht bekomme.

Die Unterschiede zu andern Kollegen mit gleicher / ähnlicher Aufgabe sind nicht nur eine EG, sondern deutlich mehr.


Spid

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Es darf überhaupt nicht dauern. Der Anspruch entsteht unmittelbar.

Girasole

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Ich bekomme vom Arbeitgeber keine Rückmeldung auf meinen Antrag auf Überprüfung meiner EG, nicht mal eine Eingangsbestätigung.

Ich bekomme Schulungen für eine höherwertige Tätigkeit, die ich auch mache.

Allerdings ohne zu wissen, ob man mich höhergruppieren wird und wenn ja in welche EG.


Spid

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Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich, es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an. Der AG entscheidet weder über die Eingruppierung noch über einen Antrag auf Höhergruppierung. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit unmittelbar aufgrund der tariflichen Regelungen eingruppiert, ein Antrag auf Höhergruppierung wirkt unmittelbar bei Eingang der empfangsbedürftigen einseitigen Willenserklärung. Eingruppierungsfeststellungsklage und Lohnklage sind die geeigneten Instrumente, sein Recht durchzusetzen.