Autor Thema: Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21  (Read 10546 times)

Jockel

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Himmel... du überforderst die Fragenden mit der ständig gleichen Wiederholung deiner (für die meisten zunächst sinnfreien) Ergüsse. Wenn du nicht Willens oder in er Lage bist, das auf den Empfängerhorizont runterzubrechen, dann geh doch bitte zurück in deine Orakelhöhle und warte auf Gläubige, die deiner würdig sind.

Die Autobahn-GmbH ist im Aufbau-Chaos. Es gibt z.B. nur EINEN für alle Maßnahmen zuständigen Übergangsbetriebsrat. Die Wahlen zu den lokalen dauerhaften Betriebsräten werden derzeit vorbereitet. Bis dahin werden viele Sachen schon ganz praktisch dauern...

Zur Eingruppierung: Alle übergegangenen Beschäftigten behalten vom Grundsatz her ihre bisherige Eingruppierung (§3 Abs. 2 EÜTV Autobahn) und sind auf Antrag in die neuen Entgeltgruppen eingruppiert, falls diese höher sind (§5 Abs. 1 EÜTV Autobahn). Einige Beschäftigtengruppen (z.B. Beschäftigte als Straßenwärter) sind hiervon allerdings ausgenommen und vorläufig unmittelbar nach dem Entgeltgruppenverzeichnis eingruppiert (§ 3 Abs. 2 EÜTV Autobahn). Hiergegen kann Widerspruch eingelegt werden und / oder ebenfalls ein Antrag nach § 5 gestellt werden. Der Antrag nach § 5 ist entgegen den Regelungen des TVÜ-Länder oder TVÜ NICHT befristet. Allerdings gelten für Anträge nach dem 31.12.2021 die üblichen Ausschlussfristen.

Also: die Eingruppierung ist juristisch tatsächlich unmittelbar geregelt. Teilweise ist es abhängig von einem Antrag des Beschäftigten. Die Umsetzung erfolgt soweit mir bekannt über Listen und nach gleichartigen Gruppen. Performance ist abhängig von der Personalverwaltung in der Niederlassung. Vorrang hat derzeit noch das Recruiting zum Auffüllen des Personalkörpers.

Ruhig bleiben und die Aufregung genießen... ist ganz untypisch für öffentlichen Dienst.  :)

Spid

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Und Du langweilst als ständiger Apologet des Arbeitgeberversagens. Der Anspruch entsteht unmittelbar. Wenn die AG zu unfähig sind, ihn zu erfüllen, hätten sie Umsetzungsfristen vereinbaren müssen. Haben sie aber nicht, weshalb Feststellungs- und Leistungsklagen das Mittel der Wahl sind, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen - oder einfach weiter ein kleiner Duckmäuser zu sein, dann muß man aber nicht hier rumjammern.

Jockel

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Ich versuche zu helfen (ist meines Erachtens der Daseinszweck dieses Forums).
Du sonnst dich in deiner Gestalt und der Unwissenheit des niederen Geschnätzes...
Auch Trolle können natürlich inhaltlich recht haben. Sie bleiben aber Trolle.  ;)

Spid

  • Gast
Und Du hilfst anderen dadurch, indem Du ihre Schuldner ständig in Schutz nimmst, die einseitig herausgenommenen Frechheiten der AG rechtfertigst und ihnen rätst, ihre Ansprüche nicht durchzusetzen? Wem genau hilfst Du denn damit? Sicher nicht den Forenteilnehmern, die sich hieräußern - sondern vielmehr deren Versagerarbeitgebern. Ob das der Sinn des Forums ist, könnte dahingestellt bleiben, wenn Du derlei Trollereien in Zukunft unterließest, denn Trolle bleiben auch Trolle, wenn sie unrecht haben.

Jockel

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Sorry. Ich wolle dich nicht füttern... aber ich bin schwach... Plonk