Eingruppierungsfrage (Ab wann "vielseitige" Fachkenntnisse?)

Begonnen von skywalker1974, 19.11.2020 21:32

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skywalker1974

Hallo!

Als Neuling habe ich die Frage, ab wann "vielseitige" Fachkenntnisse bejaht werden können und ob dies auch gilt, wenn unterschiedliche Teile der EGO zum TV-L Anwendung finden.

Konkreter Fall:
Hausmeister mit 30%  -  E5 (Teil III, Nr. 2.3)
Verwaltungstätigkeit mit 70%  -  E5 (Teil I)

Beinhaltet die E5 des Hausmeisters ebenfalls "gründliche Fachkenntnisse" oder nur die Ausbildungsvoraussetzungen?

Und davon abgewandelt hätte ich noch die Frage, ob im Rahmen einer "Gesamtbetrachtung" auch eine Entgeltgruppe ermittelt werden kann, die in den einzelnen Arbeitsvorgängen nicht auftaucht.
Also in etwa so:
Arbeitsvorgang 1  -  30% mit E3
Arbeitsvorgang 2  -  30% mit E4
Arbeitsvorgang 3  -  40% mit E6

Das ergibt wohl in der Summe eine E4 (Entgeltgruppenvergleich) oder gibt es eine Art "Gesamtbewertung", die eine E5 rechtfertigen würde?

Vielen Dank !!!

Spid

Eine Anforderungsbetrachtung kann sich nur auf die Tätigkeitsmerkmale eines Abschnitts der Entgeltordnung beziehen, weil nur dort Anforderungen aufeinander aufbauen. Bei einer mehrere Arbeitsvorgänge umfassenden übergreifenden Anforderungsbetrachtung bleiben Arbeitsvorgänge, die die Tätigkeitsmerkmale nach einem anderen Teil/Abschnitt der EGO erfüllen, außen vor. Teil-/Abschnittsübergreifend wird nur die Entgeltgruppenbetrachtung vorgenommen.

skywalker1974

Vielen Dank, spid!

Kleine Nachfrage noch:
Ab wann kann man denn i.d.R. "vielseitige" Fachkenntnisse mit dem Ergebnis E6 unterstellen - schon bei 2 Arbeitsvorgängen nach E5 TV-L (Teil I) oder ab 3 oder 4 .... ?


Spid

gvFK liegen dann vor, wenn die benötigten FK gegenüber den gründlichen Fachkenntnissen eine hinreichende Steigerung in der Breite erfahren haben. Die Zahl der Arbeitsvorgänge ist dafür völlig unbeachtlich.