Meine Frage ist nun: Soll ich möglichst schnell, also noch vor Beendigung des Studiums, eine Verbeamtung anstreben oder lieber warten bis ich nach erfolgreichem Abschluss des Masters zunächst eine Referntenstelle "erhalte"? Alles natürlich unter der Voraussetzung, dass eine Referentenstelle kurzfristig nach Beendigung des Studiums verfügbar ist und ich mich in entsprechenden Verfahren gegen Mitbewerber durchsetze.
Da kommt es auf die Behörde an. Rein rechtlich gibt es da kaum Unterschiede, sowohl als Beamter gD kann man hD-Tätigkeiten übernehmen und dadurch nach drei Jahren den Laufbahnwechsel vollziehen. Oder als Tarifbeschäftigter E 13-Tätigkeiten übernehmen und dadurch die Laufbahnbefähigung erlangen.
Je nach Behörde gibt es da aber ganz unterschiedliche Meinungen:
- wird überhaupt verbeamtet
- wird ein Laufbahnwechsel zugelassen / gefördert
- Nach welcher Zeit werden Tarifbeschäftigte im hD verbeamtet usw.
Demnach kann man dir keine allgemeingültige Antwort geben, welcher Weg mit Master der beste in den höheren Dienst ist, da die Behörden sich völlig unterschiedlich dazu stellen.
Meine Empfehlung wäre es, vielleicht in einem Personalentwicklungsgespräch, herauszufinden, wie denn so in deiner Behörde der übliche Weg ist. Oder mal vertrauensvoll bei den Kollegen nachzufragen, wie das so in der Vergangenheit war.