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Warten mit Verbeamtung? gD/hD

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2strong:
Ein Antrag dürfte den Anforderungen kaum genügen dürfen. Es wird im Zweifel auch kein Aufstieg im engeren Sinne werden sondern ein Verfahren nach § 24 BLV. Das würde man allerdings geschickterweise genau so angehen, wie man das in Deinem Fall jetzt auch getan hat.

Organisator:
Das 24er Verfahren setzt aber eine externe Stellenausschreibung voraus. Und da könnten auch andere, besser geeignete Bewerber auftauchen.

HerrKaeseberg:
Werde nochmal genauer nachhaken, was genau ich mir unter "einem Antrag" vorzustellen habe.

Danke für die Infos und Paragraphen. :)

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