Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Warten mit Verbeamtung? gD/hD
2strong:
Ein Antrag dürfte den Anforderungen kaum genügen dürfen. Es wird im Zweifel auch kein Aufstieg im engeren Sinne werden sondern ein Verfahren nach § 24 BLV. Das würde man allerdings geschickterweise genau so angehen, wie man das in Deinem Fall jetzt auch getan hat.
Organisator:
Das 24er Verfahren setzt aber eine externe Stellenausschreibung voraus. Und da könnten auch andere, besser geeignete Bewerber auftauchen.
HerrKaeseberg:
Werde nochmal genauer nachhaken, was genau ich mir unter "einem Antrag" vorzustellen habe.
Danke für die Infos und Paragraphen. :)
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