Autor Thema: Warten mit Verbeamtung? gD/hD  (Read 5744 times)

HerrKaeseberg

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Warten mit Verbeamtung? gD/hD
« am: 20.11.2020 15:19 »
Guten Tag zusammen,

ich befinde mich aktuell in folgender Situation:
  • Einstellung bei Bundesoberbehörde zum 01.06.2020
  • Eingruppiert in TVöD Bund 10/5
  • Berufserfahrung: 6 Jahre im ÖD bzw. teilweise "nur" an TVöD angelehnt
  • voraussichtlich Anfang 2022 werde ich einen berufsbegleitenden Master abgeschlossen haben

Meine Frage ist nun: Soll ich möglichst schnell, also noch vor Beendigung des Studiums, eine Verbeamtung anstreben oder lieber warten bis ich nach erfolgreichem Abschluss des Masters zunächst eine Referntenstelle "erhalte"? Alles natürlich unter der Voraussetzung, dass eine Referentenstelle kurzfristig nach Beendigung des Studiums verfügbar ist und ich mich in entsprechenden Verfahren gegen Mitbewerber durchsetze.

Mit dem TVöD Bunde kenne ich mich mittlerweile hinreichend "gut" aus, beim Thema "Beamte" bin ich aktuell noch ein wenig überfragt. Ich gehe beispielsweise davon aus, dass ich bei einer Verbeamtung im hD in der Erfahrungsstufe 2 starte, da mir nur der Master-Abschluss mit zwei Jahren Erfahrung angerechnet wird. Wäre das anders, wenn ich zunächst im gD verbeamtet werde? Hier kann zwar noch nicht der Masterabschluss, aber ggf. die Berufserfahrung berücksichtigt werden?

Falls wichtige Angaben für die Beantwortung fehlen sollten, reiche ich die natürlich gerne nach.  :)

Gruß
Kaeseberg


Organisator

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Antw:Warten mit Verbeamtung? gD/hD
« Antwort #1 am: 20.11.2020 16:16 »
Meine Frage ist nun: Soll ich möglichst schnell, also noch vor Beendigung des Studiums, eine Verbeamtung anstreben oder lieber warten bis ich nach erfolgreichem Abschluss des Masters zunächst eine Referntenstelle "erhalte"? Alles natürlich unter der Voraussetzung, dass eine Referentenstelle kurzfristig nach Beendigung des Studiums verfügbar ist und ich mich in entsprechenden Verfahren gegen Mitbewerber durchsetze.

Da kommt es auf die Behörde an. Rein rechtlich gibt es da kaum Unterschiede, sowohl als Beamter gD kann man hD-Tätigkeiten übernehmen und dadurch nach drei Jahren den Laufbahnwechsel vollziehen. Oder als Tarifbeschäftigter E 13-Tätigkeiten übernehmen und dadurch die Laufbahnbefähigung erlangen.
Je nach Behörde gibt es da aber ganz unterschiedliche Meinungen:
- wird überhaupt verbeamtet
- wird ein Laufbahnwechsel zugelassen / gefördert
- Nach welcher Zeit werden Tarifbeschäftigte im hD verbeamtet usw.

Demnach kann man dir keine allgemeingültige Antwort geben, welcher Weg mit Master der beste in den höheren Dienst ist, da die Behörden sich völlig unterschiedlich dazu stellen.

Meine Empfehlung wäre es, vielleicht in einem Personalentwicklungsgespräch, herauszufinden, wie denn so in deiner Behörde der übliche Weg ist. Oder mal vertrauensvoll bei den Kollegen nachzufragen, wie das so in der Vergangenheit war.

Asperatus

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Antw:Warten mit Verbeamtung? gD/hD
« Antwort #2 am: 20.11.2020 17:43 »
Die Frage ist, ob du eine möglichst schnelle Verbeamtung möchtest oder ein möglichst hohes Gehalt? Worauf kommt es an? Es sind verschiedenen Faktoren zu bedenken:

- Näherst du dich evtl. bereits einer Altersgrenze für die Verbeamtung?
- In Stufe 5 sind offensichtlich nicht nur die Zeiten von 6 Jahren öD bzw. angelehnt berücksichtigt worden?

Zu den berücksichtigungsfähigen Zeiten bei einer Verbeamtung im gD empfehle ich einen Blick in § 28 BBesG und die dazugehörige BBesGVwV, die umfangreiche Angaben zu diesem Paragraphen enthält. Es kommt hierbei darauf an, ob die hauptberuflichen Tätigkeit, die der angestrebten Verwendung im öffentlichen Dienst gleichwertig sind. Das musst du anhand deiner persönlichen Erwerbsbiographie und mit Blick auf die genannten Normen selbst beantworten.

Solltest du zunächst im gD verbeamtet werden, könntest du entweder einen Aufstieg nach § 24 BLV anstreben.

Ob eine Verbeamtung im gD im Vergleich zur Tarifbeschäftigung nach TVöD Bund E10 Stufe 5 finanziell attraktiv ist, hängt von den berücksichtigungsfähigen Zeiten und der damit ergebenen Erfahrungsstufe, aber auch mit Familienstand und der Zahl der Kinder zusammen, weil davon der Familienzuschlag abhängt.

HerrKaeseberg

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Antw:Warten mit Verbeamtung? gD/hD
« Antwort #3 am: 20.11.2020 21:33 »
Vielen Dank für eure Antworten!

@Organisator

Das Gespräch mit der Personalentwicklung und "erfahreneren" Kollegen suche ich auf jeden Fall, wollte mich aber etwas vorbereiten.

Verbeamtungen sind nach einem Jahr möglich. Bezüglich des Laufbahnwechsels muss ich mich nochmal erkundigen. Das kommt nach meinen bisherigen Beobachtungen relativ selten vor.

@Asperatus:

Meine Planung ist die Behörde nicht mehr zu verlassen und hier "alt zu werden". Demnach strebe ich eine mittel- bis langfristige Optimierung des Gehalts an, wenn man das so ausdrücken will. Wenn es kurzfristig durch die Verbeamtung weniger ist, dann ist das eben so. Ich bin 34 Jahre alt.

Die Stufe 5 habe ich durch vorzeitige Sprünge in den Stufen 3 und 4 beim vorherigen bzw. jetzigen Arbeitgeber erreicht (Mitnahme der Erfahrung innerhalb der Stufe und Verhandlung beim Bewerbungsbespräch). Es sind auch nicht exakt 6 Jahre Erfahrung, sondern 6 Jahre und mittlerweile schon 8 Monate. Okay, dann fast 7 Jahre bereits. :-)

Mal eine konkrete Frage zu den Erfahrungsstufen: Wenn ich im gD verbeamtet werde, sagen wir mal mit Erfahrungsstufe 3, behalte ich diese Stufe dann beim späteren Aufstieg in den hD?

Ich bin verheiratet, keine Kinder (auch keine in Planung).

Asperatus

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Antw:Warten mit Verbeamtung? gD/hD
« Antwort #4 am: 21.11.2020 10:11 »
Mal eine konkrete Frage zu den Erfahrungsstufen: Wenn ich im gD verbeamtet werde, sagen wir mal mit Erfahrungsstufe 3, behalte ich diese Stufe dann beim späteren Aufstieg in den hD?

"Keine Stufenfestsetzung findet statt beim Aufstieg nach § 35 BLV bzw. nach § 54 Absatz 1 BLV i. V. m. §§ 33 bis 33b BLV a.F, bei Zulassung zu einer höheren Laufbahn nach den §§ 24 und 27 BLV bzw. nach § 54 Absatz 3 BLV i.V.m. § 5a BLV a.F." (vgl. Tz. 27.2.1 BBesGVwV).

Kurz gesagt, ja, du behälst die Stufe. Daher könnte es, mit Blick auf die Stufe, sinnvoll sein, sich zuerst im gD verbeamten zu lassen, weil dort ggf. mehr berücksichtigungsfähige Zeiten anerkannt werden können. Gleichwertige Tätigkeiten sind anzuerkennen. Diese Kriterium dürfte bei der Verbeamtung im gD leichter zu erfüllen sein als im hD. Es können jedoch auch förderliche Tätigkeiten anerkannt werden, also z. B. Tätigkeiten vergleichbar gD für eine Verbeamtung im hD. Ob und in welchem Umfang förderliche Zeiten anerkannt werden, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der entscheidenden Stelle. Näheres dazu siehe Tz. 28.2 BBesGVwV.

HerrKaeseberg

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Antw:Warten mit Verbeamtung? gD/hD
« Antwort #5 am: 21.11.2020 11:17 »
Vielen Dank, das hat mit sehr geholfen.

Mit den Infos kann ich definitiv in die Gespräche mit Personalabteilung und Vorgesetztem gehen.  :)

Casiopeia1981

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Antw:Warten mit Verbeamtung? gD/hD
« Antwort #6 am: 22.11.2020 10:25 »
Für mein Verständnis:

Hast du eine Zusage für eine A 13h / E 13?

HerrKaeseberg

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Antw:Warten mit Verbeamtung? gD/hD
« Antwort #7 am: 22.11.2020 13:32 »
Für mein Verständnis:

Hast du eine Zusage für eine A 13h / E 13?

Nein nein, deswegen schrieb ich "unter Voraussetzung, dass eine Referentenstelle kurzfristig nach Beendigung des Studiums verfügbar ist und ich mich in entsprechenden Verfahren gegen Mitbewerber durchsetze."

Das ist natürlich auch noch zu klären, aber ich gehe davon aus, dass das, zumindest mittelfristig, klappen wird, da das Referat bzw. die ganze Behörde ordentlich wächst und ständig Leute sucht. Das würde ich aber natürlich auch vorher klären. Soweit man es denn dann vorab klären kann....

Organisator

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Antw:Warten mit Verbeamtung? gD/hD
« Antwort #8 am: 23.11.2020 08:14 »
Meine Planung ist die Behörde nicht mehr zu verlassen und hier "alt zu werden". Demnach strebe ich eine mittel- bis langfristige Optimierung des Gehalts an, wenn man das so ausdrücken will. Wenn es kurzfristig durch die Verbeamtung weniger ist, dann ist das eben so. Ich bin 34 Jahre alt.

Momental lese ich als einzigen Grund für die Verbeamtung die Gehaltsoptimierung. Mach dich sicherheitshalber nochmal schlau, welche weiteren Rechte und Pflichten ein Beamter hat. Mehr Geld (fraglich) ist da nur ein Aspekt von vielen.


HerrKaeseberg

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Antw:Warten mit Verbeamtung? gD/hD
« Antwort #10 am: 23.11.2020 16:11 »
Vielen Dank für Eure Antworten. Mit den Rechten und Pflichten eines Beamten habe ich mich zwar bereits auseinander gesetzt, werde es aber nochmals vertiefter tun. Danke! :)

HerrKaeseberg

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Antw:Warten mit Verbeamtung? gD/hD
« Antwort #11 am: 28.11.2020 09:47 »
Kleiner Nachtrag: Es wird wohl auf eine Verbeamtung im gD hinauslaufen, da direkt in A10 eingestellt wird und wesentlich mehr Erfahrung anerkannt werden kann. Der Aufstieg in den hD ist dann auch "relativ unbürokratisch" möglich.

Unknown

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Antw:Warten mit Verbeamtung? gD/hD
« Antwort #12 am: 28.11.2020 10:03 »
Der Aufstieg in den hD ist dann auch "relativ unbürokratisch" möglich.
Was bedeutet für dich relativ unbürokratisch? Hast du diese Aussage schriftlich? Erzählen kann man immer genug, aber wenn es dann daran geht dieses schriftlich zu bestätigen hört es ganz schnell auf.
Aus meiner Sicht musst du das Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben und dazu ein passender Dienstposten. Du wirst dich gegen Konkurrenten von draußen durchsetzen müssen. Die haben genauso ein Anrecht drauf zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden wie du.

HerrKaeseberg

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Antw:Warten mit Verbeamtung? gD/hD
« Antwort #13 am: 28.11.2020 13:46 »
Es hieß, dass "lediglich ein Antrag notwendig sei". Wie dieser "Antrag" genau aussieht, habe ich dann nicht mehr weiter nachgefragt. Nicht mal ein Vorstellungsgespräch. Da ich ja noch Zeit habe, werde ich das weiter beobachten und auch an anderen Stellen Infos einholen. Habe sogar explizit nachgefragt, ob wirklich kein Vorstellungsgespräch notwendig sei, weil ich das selbst nicht glauben konnte. Wurde bestätigt. Natürlich nicht schriftlich. ;)

Unknown

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Antw:Warten mit Verbeamtung? gD/hD
« Antwort #14 am: 28.11.2020 13:53 »
Das lasse dir mal schriftlich bestätigen. Ich kann es mir immer noch nicht vorstellen. Wenn du soweit bist, dann erinnert sich da keiner mehr dran. Aus meiner Sicht wird, man möge mich korrigieren, einfach Art. 33 (2) GG außer Kraft gesetzt.