Warten mit Verbeamtung? gD/hD

Begonnen von HerrKaeseberg, 20.11.2020 15:19

« vorheriges - nächstes »

2strong

Ein Antrag dürfte den Anforderungen kaum genügen dürfen. Es wird im Zweifel auch kein Aufstieg im engeren Sinne werden sondern ein Verfahren nach § 24 BLV. Das würde man allerdings geschickterweise genau so angehen, wie man das in Deinem Fall jetzt auch getan hat.

Organisator

Das 24er Verfahren setzt aber eine externe Stellenausschreibung voraus. Und da könnten auch andere, besser geeignete Bewerber auftauchen.

HerrKaeseberg

Werde nochmal genauer nachhaken, was genau ich mir unter "einem Antrag" vorzustellen habe.

Danke für die Infos und Paragraphen. :)