Autor Thema: [Allg] § 48 LBG LSA Erfahrungen  (Read 7297 times)

BStromberg

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Antw:[Allg] § 48 LBG LSA Erfahrungen
« Antwort #30 am: 22.09.2020 06:42 »
Nein, jetzt ist es keine Weisung mehr, sondern nach der ersten Umwandlung in einen Hinweise, nun im zweiten Ablauf in eine Bitte gewandelt, die, wenn ich dieser nicht nachkomme, sei Verstoß gegegen meine Grundpflichten als Beamter darstellt. Das man mir dafür keine gesetzlichen Grundlagen nennen will, sondern ganz allgemein von "gesetzlichen Bestimmungen und gerichtlichen Entscheidungen schreibt, ohne diese konkret zu benennen, sagt doch einiges.
Ich habe jetzt nach den Erkenntnissen der Dienststelle gefragt, worauf sie meine Nichteinhaltung meiner Gesunderhaltungspflicht stützen, irgendwas scheinen sie da zu wissen, wovon ich nichts weiß.
Die Geschichte geht in die nächste Runde und man darf gespannt sein, mit welchen Ausreden man jetzt versucht weiter Druck auszuüben, nur um das zu bekommen, was denen rechtlich nicht zusteht.
Ich habe jetzt klipp und klar geschrieben:

Ich sehe darüber hinaus keinerlei Veranlassung, Ihnen meine privat initiierten Behandlungen, über die Art, den Umfang und bei wem ich mich in Behandlung begebe/befinde Ihnen gegenüber zu dokumentieren.

Sollten Sie Veranlassung haben, an meiner Gesunderhaltungspflicht zu zweifeln, so erbringen Sie dahingehend bitte den Nachweis darüber.

Ach Herrgöttchen.

In Ihrem Haupt(verwaltungs)amt oder wie auch immer sich der dortige Personalbereich nennt, laufen ja wirklich ganz ganz helle Kerzen rum... NICHT!

So wie die das aufziehen, scheint man dort bloß Papiertiger zu basteln  :D
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

beelzebub

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Antw:[Allg] § 48 LBG LSA Erfahrungen
« Antwort #31 am: 25.09.2020 18:08 »
Was ich von deren Rumeierei halte, habe ich jetzt unmissverständlich klar gemacht.
Zitat:

"... Ich sehe darüber hinaus keinerlei Veranlassung, meine privat initiierten Behandlungen, über die Art, den Umfang und bei wem ich mich in Behandlung begebe/befinde Ihnen gegenüber zu dokumentieren. Ihr Ansinnen, mich einen Nachweis über die Einhaltung meiner Beamtenpflichten im Privatleben abzufordern, halte ich für rechtswidrig und darüber hinaus schikanös, zumal Sie hier in der Beweispflicht sind und mir konkrete Verstöße gegen meine Beamtenpflichten nachzuweisen haben. Ich glaube nicht, das Ihnen mein bisheriger privater Lebenswandel oder mein außerdienstliches Verhalten jemals Anlass zum Zweifeln an meinen Grundpflichten bot.

Sollten Sie darüber hinaus Veranlassung haben, an meiner Gesunderhaltungspflicht zu zweifeln, so erbringen Sie dahingehend bitte ebenfalls den Nachweis darüber... "

Habe heute erfahren, dass es noch einen zweiten Kollegen gibt, mit dem ebenfalls so verfahren wird und der sich auch dagegen wehrt.

beelzebub

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Antw:[Allg] § 48 LBG LSA Erfahrungen
« Antwort #32 am: 26.11.2020 17:24 »
Nach 2 Monaten, ohne Reaktion auf mein Schreiben und schriftlicher Nachfrage, wann ich den mit der Beantwortung der offenen Fragen rechnen kann, kam folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr...,
Ihr Schreiben vom 22.09.2020 ist hier am 23.09.2020 und das Schreiben
vom 23.11.2020 am 24.11.2020 eingegangen.

Da es Ihrerseits in dem Anschreiben keinen neuen Sachvortrag gibt und
ich bereits in meinen vorangegangenen Schreiben Ihre Fragen ausführlich
beantwortet habe, sehe ich von einer erneuten Beantwortung ab.

Weitere Zuschriften Ihrerseits, denen kein neuer Inhalt zugrunde liegt, wer-
den künftig unbeantwortet zum Vorgang genommen werden.



Das hat jetzt was von Bockigkeit, zumal die Frage in beiden Schreiben, ob man Abstand von der geforderten Nachweisführung der Behandlungen nimmt, nicht beantwortet.

Mit einem anderen Kollegen hat man das auch so gemacht, er hat eine Psychotherapie begonnen, jetzt wollte er die Rechnung nach §48 einreichen, diese wird nicht, obwohl mündlich, ohne Zeugen, zugesichert, nun doch nicht von der Dienststelle bezahlt. Die Beihilfe und private Krankenkasse machen auch Theater, weil er es nicht vorher beantragt hat.

Ist schon kriminell, was die Hochbegabten da abziehen...