Nach 2 Monaten, ohne Reaktion auf mein Schreiben und schriftlicher Nachfrage, wann ich den mit der Beantwortung der offenen Fragen rechnen kann, kam folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr...,
Ihr Schreiben vom 22.09.2020 ist hier am 23.09.2020 und das Schreiben
vom 23.11.2020 am 24.11.2020 eingegangen.
Da es Ihrerseits in dem Anschreiben keinen neuen Sachvortrag gibt und
ich bereits in meinen vorangegangenen Schreiben Ihre Fragen ausführlich
beantwortet habe, sehe ich von einer erneuten Beantwortung ab.
Weitere Zuschriften Ihrerseits, denen kein neuer Inhalt zugrunde liegt, wer-
den künftig unbeantwortet zum Vorgang genommen werden.
Das hat jetzt was von Bockigkeit, zumal die Frage in beiden Schreiben, ob man Abstand von der geforderten Nachweisführung der Behandlungen nimmt, nicht beantwortet.
Mit einem anderen Kollegen hat man das auch so gemacht, er hat eine Psychotherapie begonnen, jetzt wollte er die Rechnung nach §48 einreichen, diese wird nicht, obwohl mündlich, ohne Zeugen, zugesichert, nun doch nicht von der Dienststelle bezahlt. Die Beihilfe und private Krankenkasse machen auch Theater, weil er es nicht vorher beantragt hat.
Ist schon kriminell, was die Hochbegabten da abziehen...