Autor Thema: Eingruppierung E9  (Read 2884 times)

Sierra

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Eingruppierung E9
« am: 16.11.2020 11:47 »
Hallo,

ich habe folgende Frage:

Meine Vorgängerung war Diplom-Betriebswirtin und wurde als Verwaltungskraft 2014 in die "große E9", also heute E9b eingruppiert.

Ich habe eine Ausbildung als Industriekauffrau, die nötigen Kenntnisse für den Job habe ich definitiv.

Ist es rechtlich zulässig, dass ich nur in die E9a eingruppiert werde? Obwohl die Tätigkeit identisch ist?

Viele Grüße
Sierra

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,815
Antw:Eingruppierung E9
« Antwort #1 am: 16.11.2020 12:00 »
Wenn die erforderlichen Voraussetzungen in der Person nicht vorliegen, ja.

Sierra

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Eingruppierung E9
« Antwort #2 am: 16.11.2020 12:01 »
Es war aber in der Stellenausschreibung auch kein Studium o.ä. verlangt.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,815
Antw:Eingruppierung E9
« Antwort #3 am: 16.11.2020 12:09 »
Die Anforderungen aus der Stellenausschreibung haben keine tariflichen Auswirkungen. Folglich ists für die Eingruppierung egal, ob oder ob kein Studium verlangt wird.

kalle2935

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Eingruppierung E9
« Antwort #4 am: 17.11.2020 13:55 »
Die Eingruppierung erfolgt nur nach den dir übertragenen Aufgaben und in manchen Teilen der Entgeltordnung werden zusätzlich persönliche Voraussetzungen gefordert. Hier z.B. gründliche und umfassende Fachkenntnisse. Diese müssen sich in Tiefe und Breite aus den "normalen " Kenntnissen herausheben und solche Kenntnisse kannst du im Normfall nur durch ein Studium erwerben.

TVLseit08

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Eingruppierung E9
« Antwort #5 am: 23.11.2020 17:29 »
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann müsstest du einen Verwaltungslehrgang (Verwaltungsfachwirt ?) erfolgreich gemacht haben für die 9b. Genau weis ich es leider auch nicht.
Nur das man dafür aber Abitur oder ähnliches braucht und der 2 Jahre dauert. Der Arbeitgeber könnte den auch bezahlen.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,815
Antw:Eingruppierung E9
« Antwort #6 am: 23.11.2020 17:37 »
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann müsstest du einen Verwaltungslehrgang (Verwaltungsfachwirt ?) erfolgreich gemacht haben für die 9b. Genau weis ich es leider auch nicht.

Dann ist es schade, dass du dich äußerst. Mit solchen falschen Aussagen ists dem TE nicht geholfen.