Autor Thema: Novembergehalt: Große Differenz zum Onlinerechner  (Read 2163 times)

helmut

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Hallo liebes Forum,

ich bin in einer Behörde in NRW angestellt und werde nach EG12/5 TV-L bezahlt.
Laut Onlinerechner müsste ich inklusive Jahressonderzahlung 8.104,29,- brutto erhalten.
Ich erhalte zudem VL i.H.v. 6,65,-. Ich ergibt für diesen Monat ein Brutto von 8.110,94,-, was so auch auf meiner Bezügemitteilung ausgewiesen ist.

Von meinem Brutto sollten die üblichen Abzüge in üblicher Höhe abgehen (ich bin ledig, konfessionslos, StKl I, freiwillig gesetzlich versichert bei der TK). Im Zusammenhang mit den VL fließen 40,- monatlich von meinem gesetzlichen Netto in ein Bausparvertrag.

Laut Onlinerechner sollte ich 4.348,02,- netto erhalten, abzgl. der o.g. 40,- würde ich 4.308,02,- erwarten. Laut Bezügemitteilung erhalte ich aber lediglich 4.183,54,-.

Laut http://rechner24.info/ sollten für die Rentenversicherung 641,70,- vom Brutto abgehen, laut Bezügemitteilung sind es jedoch 796,00,-. Alle anderen Werte unterscheiden sich auch, jedoch minimal und vermutlich aufgrund der nicht-eingerechneten VL.

Verhält sich die Versteuerung von Einmalzahlungen anders? Oder wie kommt dieses Delta zustande? Kann ich mich, wenn mir keiner von euch weiterhelfen kann, direkt ans LBV wenden oder muss ich über die Personalabteilung gehen?

Liebe Grüße
Helmut

Isie

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Antw:Novembergehalt: Große Differenz zum Onlinerechner
« Antwort #1 am: 21.11.2020 19:18 »
Die Jahressonderzahlung ist steuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich eine Einmalzahlung und wird separat versteuert und verbeitragt. Steuerlich ist das günstiger, als wenn die Jahressonderzahlung zusammen mit dem laufenden Entgelt versteuert würde, da die Progression dadurch nicht so hoch ist. Sozialversicherungsrechtlich ist es ungünstiger, weil die Beitragsbemessungsgrenze zwar anzuwenden ist, aber Restsummen aus den Vormonaten mit berücksichtigt werden. Du musst dir das ganze bisherige Kalenderjahr anschauen, um die Restsummen aus den einzelnen Monaten, also die Differenz zwischen dem RV- Brutto und der RV-BBG, zu ermitteln und zu addieren. Erst dann kannst du feststellen, ob das EGA-RV-Brutto richtig berechnet wurde.

helmut

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Antw:Novembergehalt: Große Differenz zum Onlinerechner
« Antwort #2 am: 21.11.2020 19:55 »
Vielen Dank für die Erklärung. Jetzt bin ich wieder etwas schlauer und habe eine Aufgabe für den kommenden tristen Sonntag ;)

Isie

  • Gast
Antw:Novembergehalt: Große Differenz zum Onlinerechner
« Antwort #3 am: 21.11.2020 20:18 »
Ich habe eben nachgeschaut, wie hoch die RV-Beitragsbemessungsgrenze ist. Sie beträgt monatlich 6900 EUR. Damit ist die monatliche Differenz so hoch, dass die Jahressonderzahlung in voller Höhe in der RV und AV beitragspflichtig ist. Dein Sonntag ist gerettet, du kannst dich angenehmeren Tätigkeiten zuwenden.