Autor Thema: Kündigungsfrist  (Read 1647 times)

doggi712

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Kündigungsfrist
« am: 22.11.2020 17:12 »
Guten Abend,

Ich habe eine Frage. Folgender Fall. Meine Tochter hat die Ausbildung bei einer Stadtverwaltung gemacht. Sie wurde nach bestandener Prüfung für 1 Jahr befristet übernommen. Nach dem befristeten Jahr bekam Sie zum 15.07.2020 einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer 6 Monatigen Probezeit. Nun wurde ihr mitgeteilt, dass Sie nach der Probezeit nicht weiter übernommen wird. Dies wurde bisher aber nur mündlich mitgeteilt. Schriftlich hat sie noch nichts. Sie hat sich vorsichtshalber aber schon  beim Arbeitsamt zum 16.01.2021 arbeitslos gemeldet.

Nun meine Fragen.

1. War die Probezeit bei dem unbefristeten Arbeitsvertrag überhaupt rechtens, da Sie ja bereits inclusive Ausbildung schon 4 Jahre dort beschäftigt ist/war. ?

2. Wie ist die Kündigungsfrist jetzt genau. Gilt jetzt 2 Wochen zum Monatsende weil der befristete Arbeitsvertrag erst im Juli dieses Jahres ausgestellt wurde oder 6 Wochen zum Quartalsende weil Sie schon länger als 4 Jahre beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt ist. ?

3. Ist eine Kündigung zum 15.01.2021 überhaupt korrekt ?

Wie schon geschrieben erfolgte bisher nur eine mündliche Kündigung.

Vielen Lieben Dank vorab für eure Hilfe.

doggi

Spid

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #1 am: 22.11.2020 17:17 »
Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?

doggi712

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #2 am: 22.11.2020 17:20 »
Hallo, Ja TVÖD Kommune

Spid

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #3 am: 22.11.2020 17:34 »
Das war ja nicht zu vermuten, denn für diesbezügliche Fragen gibt es ja extra ein Unterforum...

Die Probezeit ist bei einem unbefristetes Arbeitsverhältnis ohnehin unbeachtlich, da sie keine Wirkung auf die Kündigungsfrist hat. Die Wartezeit nach KSchG war bereits durch die Ausbildung erfüllt, die vollständig auf die Wartezeit anrechnet, siehe BAG, Urteil v. 18.11.1999 – 2 AZR 89/99. Dies ergibt sich ohnehin unmittelbar aus §10 Abs. 2 BBiG. Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Beschäftigungszeit (hier wird die Ausbildungszeit nicht mit eingerechnet) von mehr als einem Jahr 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres, der nächstmögliche Beendigungstermin also der 31.03.21. Mündlich kann überhaupt nicht gekündigt werden. Da die TB vollen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sofern der AG mindestens 10 AN beschäftigt, sollte sie bei einer Kündigung schlicht Kündigungsschutzklage erheben.

doggi712

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #4 am: 22.11.2020 17:40 »
Vielen Lieben Dank für die ausführliche Erklärung !

ike

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #5 am: 05.12.2020 12:53 »
Gibt es was neues dazu?