Autor Thema: Wann Jahressonderzahlung?  (Read 9402 times)

papajabaum

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Antw:Wann Jahressonderzahlung?
« Antwort #15 am: 23.11.2020 00:22 »
Dann widerspricht sich der Tarifvertrag ja in zig verschiedenen Dingen.
Das kann man grundsätzlich nicht ausschließen, insbesondere ohne zu wissen, um welchen Tarifvertrag es sich handelt :)
Der erste Paragraph ist das alle die am 1. Dez beschäftigt waren anspruch auf eine Jahressonderzahlung haben................gleichzeitig aber keinen anspruch auf Jahressonderzahlung haben weil sie davor die Monate nicht gearbeitet haben und somit es keine Bemmessungsgrundlage gibt. Für wen genau gilt also der Paragraph "Sie haben anspruch auf Jahressonderzahlung wenn sie am 1. Dez beschäftigt waren"?
Das widerspricht sich aber nicht. Man kann ja einen Anspruch auf eine JSZ haben. Nur bemisst sich dieser Anspruch auf 0,-€. Gestützt auf deinen Wortlaut, steht in dem Paragraphen ja lediglich, dass es einen Anspruch gibt, aber nicht in welcher Höhe. Demnach könnte dein Chef diesem Anspruch auch mit dem in die Handreichen einer Centmünze, gerecht werden, wenn er diesen als JSZ deklariert.

Und welchen Zweck erfüllt dieser Paragraph dann überhaupt......? Vor allem weil es Paragraph 1!!!!! ist.
Die Monate juli, august und september sind entscheidend. Tritt ein Mitarbeiter nach dem 30.09 ein, wird der erste volle Monat als Bemessungsgrundlage genommen. Für alle die am 1.12 einsteigen also wieder sinnlos.

Und nein, der anspruch bezieht sich nicht auf handreichen oder 1 cent, sondern in paragraph 1 wird erweitert..."...anspruch auf Jahressonderzahlung nach paragraph 2-3" Und dort sind die Prozentsätze genannt. Also macht dieser ganze Paragraph 1 null Sinn.

Pakart

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Antw:Wann Jahressonderzahlung?
« Antwort #16 am: 23.11.2020 08:19 »
Dann widerspricht sich der Tarifvertrag ja in zig verschiedenen Dingen.
Das kann man grundsätzlich nicht ausschließen, insbesondere ohne zu wissen, um welchen Tarifvertrag es sich handelt :)
Der erste Paragraph ist das alle die am 1. Dez beschäftigt waren anspruch auf eine Jahressonderzahlung haben................gleichzeitig aber keinen anspruch auf Jahressonderzahlung haben weil sie davor die Monate nicht gearbeitet haben und somit es keine Bemmessungsgrundlage gibt. Für wen genau gilt also der Paragraph "Sie haben anspruch auf Jahressonderzahlung wenn sie am 1. Dez beschäftigt waren"?
Das widerspricht sich aber nicht. Man kann ja einen Anspruch auf eine JSZ haben. Nur bemisst sich dieser Anspruch auf 0,-€. Gestützt auf deinen Wortlaut, steht in dem Paragraphen ja lediglich, dass es einen Anspruch gibt, aber nicht in welcher Höhe. Demnach könnte dein Chef diesem Anspruch auch mit dem in die Handreichen einer Centmünze, gerecht werden, wenn er diesen als JSZ deklariert.

Und welchen Zweck erfüllt dieser Paragraph dann überhaupt......? Vor allem weil es Paragraph 1!!!!! ist.
Die Monate juli, august und september sind entscheidend. Tritt ein Mitarbeiter nach dem 30.09 ein, wird der erste volle Monat als Bemessungsgrundlage genommen. Für alle die am 1.12 einsteigen also wieder sinnlos.

Und nein, der anspruch bezieht sich nicht auf handreichen oder 1 cent, sondern in paragraph 1 wird erweitert..."...anspruch auf Jahressonderzahlung nach paragraph 2-3" Und dort sind die Prozentsätze genannt. Also macht dieser ganze Paragraph 1 null Sinn.

Also ich kenne keinen Tarifvertrag, der in Paragraph 1 regelt, dass es eine Jahressonderzahlung gibt. Meist regelt dieser den Geltungsbereich.

Aber selbst wenn er eine JSZ regelt, kann die von dir genannte Regelung in den Paragraphen 2-3 durchaus eine Bemessungsgrundlage von 0 ergeben, wovon selbst 2500 % JSZ zu einem Ergebnis von 0 führen könnten. Um dies zu klären bräuchte man endlich mal den Hinweis, welcher Tarifvertrag denn auf dich Anzuwenden ist.

Sozialarbeiter

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Antw:Wann Jahressonderzahlung?
« Antwort #17 am: 23.11.2020 09:00 »

Und welchen Zweck erfüllt dieser Paragraph dann überhaupt......? Vor allem weil es Paragraph 1!!!!! ist.
Die Monate juli, august und september sind entscheidend. Tritt ein Mitarbeiter nach dem 30.09 ein, wird der erste volle Monat als Bemessungsgrundlage genommen. Für alle die am 1.12 einsteigen also wieder sinnlos.

Und nein, der anspruch bezieht sich nicht auf handreichen oder 1 cent, sondern in paragraph 1 wird erweitert..."...anspruch auf Jahressonderzahlung nach paragraph 2-3" Und dort sind die Prozentsätze genannt. Also macht dieser ganze Paragraph 1 null Sinn.

Dann hatte ich mit meiner ersten Spekulation ja recht :) Die Spekulation mit der Cent-Münze war offensichtlich falsch. Aber das war ja auch wie angekündigt rein spekulativ, da ich den Tarifvertrag nicht kenne ;)
Und das ist es was Spid und ich meinten. Es kommt auch auf weitere Normen, wie die §§ 2 und 3 an, welche du aber in deiner Darstellung zunächst außer acht gelassen hast.

Der §1 macht für mich in sofern Sinn, als dass der Arbeitgeber sich die JSZ für Mitarbeiter sparen kann, die zum 30.11. kündigen ;) Diese haben die "wichtigen Monate" für die Bemessungsgrundlage gearbeitet, erhalten aber keine JSZ, wenn sie am 01.12. nicht angestellt sind.

Man darf halt nicht vergessen, dass die JSZ Zahlung eher psychologischer Natur ist, man in den meisten Konstellationen (hinsichtlich Arbeitgeberwechseln) kalkulatorisch nicht zwingend besser läuft.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
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Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Kommunalgenie

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Antw:Wann Jahressonderzahlung?
« Antwort #18 am: 23.11.2020 09:27 »
Dann widerspricht sich der Tarifvertrag ja in zig verschiedenen Dingen.
Das kann man grundsätzlich nicht ausschließen, insbesondere ohne zu wissen, um welchen Tarifvertrag es sich handelt :)
Der erste Paragraph ist das alle die am 1. Dez beschäftigt waren anspruch auf eine Jahressonderzahlung haben................gleichzeitig aber keinen anspruch auf Jahressonderzahlung haben weil sie davor die Monate nicht gearbeitet haben und somit es keine Bemmessungsgrundlage gibt. Für wen genau gilt also der Paragraph "Sie haben anspruch auf Jahressonderzahlung wenn sie am 1. Dez beschäftigt waren"?
Das widerspricht sich aber nicht. Man kann ja einen Anspruch auf eine JSZ haben. Nur bemisst sich dieser Anspruch auf 0,-€. Gestützt auf deinen Wortlaut, steht in dem Paragraphen ja lediglich, dass es einen Anspruch gibt, aber nicht in welcher Höhe. Demnach könnte dein Chef diesem Anspruch auch mit dem in die Handreichen einer Centmünze, gerecht werden, wenn er diesen als JSZ deklariert.

Und welchen Zweck erfüllt dieser Paragraph dann überhaupt......? Vor allem weil es Paragraph 1!!!!! ist.
Die Monate juli, august und september sind entscheidend. Tritt ein Mitarbeiter nach dem 30.09 ein, wird der erste volle Monat als Bemessungsgrundlage genommen. Für alle die am 1.12 einsteigen also wieder sinnlos.

Und nein, der anspruch bezieht sich nicht auf handreichen oder 1 cent, sondern in paragraph 1 wird erweitert..."...anspruch auf Jahressonderzahlung nach paragraph 2-3" Und dort sind die Prozentsätze genannt. Also macht dieser ganze Paragraph 1 null Sinn.

Ich behaupte mal ganz Frech du kannst Paragraphen und Absätze nicht auseinanderhalten.
Du bist anscheinend des verstehenden Lesens nicht mächtig und benimmst dich wie ein bockiges Kleinkind.
Beantworte die Fragen der Foristen und du wirst deine Antwort erhalten....

MH

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Antw:Wann Jahressonderzahlung?
« Antwort #19 am: 23.11.2020 17:48 »
Welcher Vertrag? - oder kennst du den eventuell nicht? Wenn nicht, solltest du dich erstmal erkundigen... und dann nochmal die Frage im passenden Forum stellen, dann kann man dir auch helfen :)
Denn: Es gibt mehr als nur 1 Vertrag im öffentlichen Dienst.
Wir erhalten unsere Jahressonderzahlung immer mit dem Novembergehalt, sprich: Wenn ich am 01.12. angefangen hätte, hätte ich die A....karte... Übrigens ich habe den TV-BA.

MH

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Antw:Wann Jahressonderzahlung?
« Antwort #20 am: 23.11.2020 17:57 »
Wenn ich am 1. Dezember anfange, wann bekomme ich dann die Jahresonderzahlung?
Tarifvertrag sagt das alle die am 1. Dez im Arbeitsverhältniss stehen die Jahressonderzahlung bekommen. Dann mit dem Novembergehalt. Widerspricht sich das nicht? Wie soll ich die Jahressonderzahlung bekommen wenn ich garkein Novembergehalt bekomme?

Wenn du im TV-BA bist, bekommst du es erst im drauf folgendem Jahr...
Außerdem, warum solltest du schon eine JAHRESsonderzahlung bekommen, wenn du erst 1 Monat gearbeitet hast? Wie dem auch sei, bei uns hättest du wohl für 2020 eine 0,00€ Jahressonderzahlung.
 

papajabaum

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Antw:Wann Jahressonderzahlung?
« Antwort #21 am: 23.11.2020 18:04 »
Wenn ich am 1. Dezember anfange, wann bekomme ich dann die Jahresonderzahlung?
Tarifvertrag sagt das alle die am 1. Dez im Arbeitsverhältniss stehen die Jahressonderzahlung bekommen. Dann mit dem Novembergehalt. Widerspricht sich das nicht? Wie soll ich die Jahressonderzahlung bekommen wenn ich garkein Novembergehalt bekomme?

Wenn du im TV-BA bist, bekommst du es erst im drauf folgendem Jahr...
Außerdem, warum solltest du schon eine JAHRESsonderzahlung bekommen, wenn du erst 1 Monat gearbeitet hast? Wie dem auch sei, bei uns hättest du wohl für 2020 eine 0,00€ Jahressonderzahlung.

ähm weil der Tarifvertrag das vorsieht? "Jeder der am 1.12 beschäftigt ist....." Und warum sollte ich nicht anteilig eine Jahressonderzahlung bekommen wenn ich erst 1 Monat gearbeitet habe? Bekomm ich dann nächstes Jahr eine Sonderzahlung 13/12? Wohl kaum. Würde heißen alle Mitarbeiter bekommen für jeden geleisteten Monat ihre Sonderzahlung, außer die im Dezember anfangen, da wird 1 Monat ignoriert und fällt hinten runter. Gleichbehandlung.......

Sozialarbeiter

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Antw:Wann Jahressonderzahlung?
« Antwort #22 am: 23.11.2020 18:13 »
Und warum sollte ich nicht anteilig eine Jahressonderzahlung bekommen wenn ich erst 1 Monat gearbeitet habe? Bekomm ich dann nächstes Jahr eine Sonderzahlung 13/12? Wohl kaum. Würde heißen alle Mitarbeiter bekommen für jeden geleisteten Monat ihre Sonderzahlung, außer die im Dezember anfangen, da wird 1 Monat ignoriert und fällt hinten runter. Gleichbehandlung.......

Du hast ja schon mitgeteilt, dass in deiner Konstellation scheinbar die Monate Juli, August, September entscheidend für deine JSZ sind.
Also gibt es die JSZ eben nicht anteilig 1/12 pro geleisteten Monat, sondern anteillig 33% für je Juli, August und September.

Also: Du bekommst eine JSZ! Nur beträgt diese eben für 2020: 0,-€.
Du erhältst nächstes Jahr deine JSZ, wenn du am
1. 01.12. noch angestellt bist und
2. in den Monaten Juli, August, September Entgelt, aus denen sich deine JSZ bemisst, erhalten hast.
(Vermutlich, ich kenne ja nach wie vor den genauen Wortlaut des Vertrages nicht)

außer die im Dezember anfangen, da wird 1 Monat ignoriert und fällt hinten runter. Gleichbehandlung......
Und bitte starte jetzt keine Gerechtigkeits/Fairness-Debatte hier. Dafür erhält jemand, der erst im Juli angefangen hat und zum 31.12.kündigt , scheinbar die komplette JSZ. Wer am 01.12. beginnt und zum 30.11. nächsten Jahres aufhört hat ein ganzes Jahr ohne JSZ gearbeitet. Ziemlich unfair was? Stört dich das auch?
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papajabaum

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Antw:Wann Jahressonderzahlung?
« Antwort #23 am: 23.11.2020 18:19 »
Und warum sollte ich nicht anteilig eine Jahressonderzahlung bekommen wenn ich erst 1 Monat gearbeitet habe? Bekomm ich dann nächstes Jahr eine Sonderzahlung 13/12? Wohl kaum. Würde heißen alle Mitarbeiter bekommen für jeden geleisteten Monat ihre Sonderzahlung, außer die im Dezember anfangen, da wird 1 Monat ignoriert und fällt hinten runter. Gleichbehandlung.......

Du hast ja schon mitgeteilt, dass in deiner Konstellation scheinbar die Monate Juli, August, September entscheidend für deine JSZ sind.
Also gibt es die JSZ eben nicht anteilig 1/12 pro geleisteten Monat, sondern anteillig 33% für je Juli, August und September.

Also: Du bekommst eine JSZ! Nur beträgt diese eben für 2020: 0,-€.
Du erhältst nächstes Jahr deine JSZ, wenn du am
1. 01.12. noch angestellt bist und
2. in den Monaten Juli, August, September Entgelt, aus denen sich deine JSZ bemisst, erhalten hast.
(Vermutlich, ich kenne ja nach wie vor den genauen Wortlaut des Vertrages nicht)

Richtig, und das bedeutet das für alle Mitarbeiter die am 1. Dez anfangen 1 kompletter Monat quasi wegfällt und nicht berücksichtigt wird was Belohnungen angeht. Das heißt diese Mitarbeiter arbeiten 12 Monate und haben noch keine Jahressonderzahlung gesehen. Fange ich im November an, bekomme ich eine Jahresonderzahlung obwohl ich erst 1 Monat gearbeitet habe. Macht viel Sinn aus Belohnungssicht haha :)

Edit: Ja natürlich stört mich das! Dich nicht? Wie schwer kann es sein die Jahresonderzahlung einfach immer anteilig zu zahlen. So würde es keinerlei sinnlose und unfaire Auszahlungen geben. Wenn ich am 30.11 ausscheide habe ich 12 Monate gearbeitet, kriege als 12/12 Sonderzahlung. Fange ich erst im August an bekomme ich halt 4/12 Sonderzahlung. Ist auch keine Raketenwissennschaft.

Pan Tau

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Antw:Wann Jahressonderzahlung?
« Antwort #24 am: 23.11.2020 18:20 »
Wenn ich am 1. Dezember anfange, wann bekomme ich dann die Jahresonderzahlung?
Tarifvertrag sagt das alle die am 1. Dez im Arbeitsverhältniss stehen die Jahressonderzahlung bekommen. Dann mit dem Novembergehalt. Widerspricht sich das nicht? Wie soll ich die Jahressonderzahlung bekommen wenn ich garkein Novembergehalt bekomme?

Wenn du im TV-BA bist, bekommst du es erst im drauf folgendem Jahr...
Außerdem, warum solltest du schon eine JAHRESsonderzahlung bekommen, wenn du erst 1 Monat gearbeitet hast? Wie dem auch sei, bei uns hättest du wohl für 2020 eine 0,00€ Jahressonderzahlung.

ähm weil der Tarifvertrag das vorsieht? "Jeder der am 1.12 beschäftigt ist....." Und warum sollte ich nicht anteilig eine Jahressonderzahlung bekommen wenn ich erst 1 Monat gearbeitet habe? Bekomm ich dann nächstes Jahr eine Sonderzahlung 13/12? Wohl kaum. Würde heißen alle Mitarbeiter bekommen für jeden geleisteten Monat ihre Sonderzahlung, außer die im Dezember anfangen, da wird 1 Monat ignoriert und fällt hinten runter. Gleichbehandlung.......

Wenn Du im Dezember 2020 anfängst, und dann mit dem Novembergehalt 2021 die Jahressonderzahlung erhältst, hast Du nicht 13, sondern nur 12 Monate gearbeitet. Bei der von Dir aufgezeigten Konstellation wird also mitnichten ein Monat ignoriert!

MH

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Antw:Wann Jahressonderzahlung?
« Antwort #25 am: 23.11.2020 18:21 »
Wenn ich am 1. Dezember anfange, wann bekomme ich dann die Jahresonderzahlung?
Tarifvertrag sagt das alle die am 1. Dez im Arbeitsverhältniss stehen die Jahressonderzahlung bekommen. Dann mit dem Novembergehalt. Widerspricht sich das nicht? Wie soll ich die Jahressonderzahlung bekommen wenn ich garkein Novembergehalt bekomme?

Wenn du im TV-BA bist, bekommst du es erst im drauf folgendem Jahr...
Außerdem, warum solltest du schon eine JAHRESsonderzahlung bekommen, wenn du erst 1 Monat gearbeitet hast? Wie dem auch sei, bei uns hättest du wohl für 2020 eine 0,00€ Jahressonderzahlung.

ähm weil der Tarifvertrag das vorsieht? "Jeder der am 1.12 beschäftigt ist....." Und warum sollte ich nicht anteilig eine Jahressonderzahlung bekommen wenn ich erst 1 Monat gearbeitet habe? Bekomm ich dann nächstes Jahr eine Sonderzahlung 13/12? Wohl kaum. Würde heißen alle Mitarbeiter bekommen für jeden geleisteten Monat ihre Sonderzahlung, außer die im Dezember anfangen, da wird 1 Monat ignoriert und fällt hinten runter. Gleichbehandlung.......

Es würde helfen, wenn du einfach deinen Tarifvertrag nennst. Es wird dir wohl kaum helfen, wenn ich dir die Paragrafen etc. aus MEINEN Tarif schildere..
Jedoch: Wenn du eine korrekte Antwort willst: Welcher Tarif?

papajabaum

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Antw:Wann Jahressonderzahlung?
« Antwort #26 am: 23.11.2020 18:23 »
Wenn ich am 1. Dezember anfange, wann bekomme ich dann die Jahresonderzahlung?
Tarifvertrag sagt das alle die am 1. Dez im Arbeitsverhältniss stehen die Jahressonderzahlung bekommen. Dann mit dem Novembergehalt. Widerspricht sich das nicht? Wie soll ich die Jahressonderzahlung bekommen wenn ich garkein Novembergehalt bekomme?

Wenn du im TV-BA bist, bekommst du es erst im drauf folgendem Jahr...
Außerdem, warum solltest du schon eine JAHRESsonderzahlung bekommen, wenn du erst 1 Monat gearbeitet hast? Wie dem auch sei, bei uns hättest du wohl für 2020 eine 0,00€ Jahressonderzahlung.

ähm weil der Tarifvertrag das vorsieht? "Jeder der am 1.12 beschäftigt ist....." Und warum sollte ich nicht anteilig eine Jahressonderzahlung bekommen wenn ich erst 1 Monat gearbeitet habe? Bekomm ich dann nächstes Jahr eine Sonderzahlung 13/12? Wohl kaum. Würde heißen alle Mitarbeiter bekommen für jeden geleisteten Monat ihre Sonderzahlung, außer die im Dezember anfangen, da wird 1 Monat ignoriert und fällt hinten runter. Gleichbehandlung.......

Wenn Du im Dezember 2020 anfängst, und dann mit dem Novembergehalt 2021 die Jahressonderzahlung erhältst, hast Du nicht 13, sondern nur 12 Monate gearbeitet. Bei der von Dir aufgezeigten Konstellation wird also mitnichten ein Monat ignoriert!

Ok, dann bekommen alle anderen Mitarbeiter ihre Jahressonderzahlung aber schon nach 11 Monaten arbeit. Also fällt gegenüber der Belegschaft 1 Monat einfach hinten runter :)

bebolus

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Antw:Wann Jahressonderzahlung?
« Antwort #27 am: 23.11.2020 18:23 »
Ihre Uneinsichtigkeit überschreitet JETZT das Erträgliche.

papajabaum

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Antw:Wann Jahressonderzahlung?
« Antwort #28 am: 23.11.2020 18:25 »
Ihre Uneinsichtigkeit überschreitet JETZT das Erträgliche.

Uneinsicht gegenüber was? Uneinsicht gegenüber dem Fakt das Mitarbeiter die im Dezember anfangen gegenüber allen anderen stark benachteiligt werden?

The Witch

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Antw:Wann Jahressonderzahlung?
« Antwort #29 am: 23.11.2020 18:32 »
Die Uneinsichtigkeit, dass du nicht angibst, welcher der zahlreichen Tarifverträge für dich gilt.