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Wann Jahressonderzahlung?
papajabaum:
--- Zitat von: Sozialarbeiter am 22.11.2020 22:52 ---
--- Zitat von: papajabaum am 22.11.2020 20:45 ---Dann widerspricht sich der Tarifvertrag ja in zig verschiedenen Dingen.
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Das kann man grundsätzlich nicht ausschließen, insbesondere ohne zu wissen, um welchen Tarifvertrag es sich handelt :)
--- Zitat von: papajabaum am 22.11.2020 20:45 ---Der erste Paragraph ist das alle die am 1. Dez beschäftigt waren anspruch auf eine Jahressonderzahlung haben................gleichzeitig aber keinen anspruch auf Jahressonderzahlung haben weil sie davor die Monate nicht gearbeitet haben und somit es keine Bemmessungsgrundlage gibt. Für wen genau gilt also der Paragraph "Sie haben anspruch auf Jahressonderzahlung wenn sie am 1. Dez beschäftigt waren"?
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Das widerspricht sich aber nicht. Man kann ja einen Anspruch auf eine JSZ haben. Nur bemisst sich dieser Anspruch auf 0,-€. Gestützt auf deinen Wortlaut, steht in dem Paragraphen ja lediglich, dass es einen Anspruch gibt, aber nicht in welcher Höhe. Demnach könnte dein Chef diesem Anspruch auch mit dem in die Handreichen einer Centmünze, gerecht werden, wenn er diesen als JSZ deklariert.
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Und welchen Zweck erfüllt dieser Paragraph dann überhaupt......? Vor allem weil es Paragraph 1!!!!! ist.
Die Monate juli, august und september sind entscheidend. Tritt ein Mitarbeiter nach dem 30.09 ein, wird der erste volle Monat als Bemessungsgrundlage genommen. Für alle die am 1.12 einsteigen also wieder sinnlos.
Und nein, der anspruch bezieht sich nicht auf handreichen oder 1 cent, sondern in paragraph 1 wird erweitert..."...anspruch auf Jahressonderzahlung nach paragraph 2-3" Und dort sind die Prozentsätze genannt. Also macht dieser ganze Paragraph 1 null Sinn.
Pakart:
--- Zitat von: papajabaum am 23.11.2020 00:22 ---
--- Zitat von: Sozialarbeiter am 22.11.2020 22:52 ---
--- Zitat von: papajabaum am 22.11.2020 20:45 ---Dann widerspricht sich der Tarifvertrag ja in zig verschiedenen Dingen.
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Das kann man grundsätzlich nicht ausschließen, insbesondere ohne zu wissen, um welchen Tarifvertrag es sich handelt :)
--- Zitat von: papajabaum am 22.11.2020 20:45 ---Der erste Paragraph ist das alle die am 1. Dez beschäftigt waren anspruch auf eine Jahressonderzahlung haben................gleichzeitig aber keinen anspruch auf Jahressonderzahlung haben weil sie davor die Monate nicht gearbeitet haben und somit es keine Bemmessungsgrundlage gibt. Für wen genau gilt also der Paragraph "Sie haben anspruch auf Jahressonderzahlung wenn sie am 1. Dez beschäftigt waren"?
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Das widerspricht sich aber nicht. Man kann ja einen Anspruch auf eine JSZ haben. Nur bemisst sich dieser Anspruch auf 0,-€. Gestützt auf deinen Wortlaut, steht in dem Paragraphen ja lediglich, dass es einen Anspruch gibt, aber nicht in welcher Höhe. Demnach könnte dein Chef diesem Anspruch auch mit dem in die Handreichen einer Centmünze, gerecht werden, wenn er diesen als JSZ deklariert.
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Und welchen Zweck erfüllt dieser Paragraph dann überhaupt......? Vor allem weil es Paragraph 1!!!!! ist.
Die Monate juli, august und september sind entscheidend. Tritt ein Mitarbeiter nach dem 30.09 ein, wird der erste volle Monat als Bemessungsgrundlage genommen. Für alle die am 1.12 einsteigen also wieder sinnlos.
Und nein, der anspruch bezieht sich nicht auf handreichen oder 1 cent, sondern in paragraph 1 wird erweitert..."...anspruch auf Jahressonderzahlung nach paragraph 2-3" Und dort sind die Prozentsätze genannt. Also macht dieser ganze Paragraph 1 null Sinn.
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Also ich kenne keinen Tarifvertrag, der in Paragraph 1 regelt, dass es eine Jahressonderzahlung gibt. Meist regelt dieser den Geltungsbereich.
Aber selbst wenn er eine JSZ regelt, kann die von dir genannte Regelung in den Paragraphen 2-3 durchaus eine Bemessungsgrundlage von 0 ergeben, wovon selbst 2500 % JSZ zu einem Ergebnis von 0 führen könnten. Um dies zu klären bräuchte man endlich mal den Hinweis, welcher Tarifvertrag denn auf dich Anzuwenden ist.
Sozialarbeiter:
--- Zitat von: papajabaum am 23.11.2020 00:22 ---
Und welchen Zweck erfüllt dieser Paragraph dann überhaupt......? Vor allem weil es Paragraph 1!!!!! ist.
Die Monate juli, august und september sind entscheidend. Tritt ein Mitarbeiter nach dem 30.09 ein, wird der erste volle Monat als Bemessungsgrundlage genommen. Für alle die am 1.12 einsteigen also wieder sinnlos.
Und nein, der anspruch bezieht sich nicht auf handreichen oder 1 cent, sondern in paragraph 1 wird erweitert..."...anspruch auf Jahressonderzahlung nach paragraph 2-3" Und dort sind die Prozentsätze genannt. Also macht dieser ganze Paragraph 1 null Sinn.
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Dann hatte ich mit meiner ersten Spekulation ja recht :) Die Spekulation mit der Cent-Münze war offensichtlich falsch. Aber das war ja auch wie angekündigt rein spekulativ, da ich den Tarifvertrag nicht kenne ;)
Und das ist es was Spid und ich meinten. Es kommt auch auf weitere Normen, wie die §§ 2 und 3 an, welche du aber in deiner Darstellung zunächst außer acht gelassen hast.
Der §1 macht für mich in sofern Sinn, als dass der Arbeitgeber sich die JSZ für Mitarbeiter sparen kann, die zum 30.11. kündigen ;) Diese haben die "wichtigen Monate" für die Bemessungsgrundlage gearbeitet, erhalten aber keine JSZ, wenn sie am 01.12. nicht angestellt sind.
Man darf halt nicht vergessen, dass die JSZ Zahlung eher psychologischer Natur ist, man in den meisten Konstellationen (hinsichtlich Arbeitgeberwechseln) kalkulatorisch nicht zwingend besser läuft.
Kommunalgenie:
--- Zitat von: papajabaum am 23.11.2020 00:22 ---
--- Zitat von: Sozialarbeiter am 22.11.2020 22:52 ---
--- Zitat von: papajabaum am 22.11.2020 20:45 ---Dann widerspricht sich der Tarifvertrag ja in zig verschiedenen Dingen.
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Das kann man grundsätzlich nicht ausschließen, insbesondere ohne zu wissen, um welchen Tarifvertrag es sich handelt :)
--- Zitat von: papajabaum am 22.11.2020 20:45 ---Der erste Paragraph ist das alle die am 1. Dez beschäftigt waren anspruch auf eine Jahressonderzahlung haben................gleichzeitig aber keinen anspruch auf Jahressonderzahlung haben weil sie davor die Monate nicht gearbeitet haben und somit es keine Bemmessungsgrundlage gibt. Für wen genau gilt also der Paragraph "Sie haben anspruch auf Jahressonderzahlung wenn sie am 1. Dez beschäftigt waren"?
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Das widerspricht sich aber nicht. Man kann ja einen Anspruch auf eine JSZ haben. Nur bemisst sich dieser Anspruch auf 0,-€. Gestützt auf deinen Wortlaut, steht in dem Paragraphen ja lediglich, dass es einen Anspruch gibt, aber nicht in welcher Höhe. Demnach könnte dein Chef diesem Anspruch auch mit dem in die Handreichen einer Centmünze, gerecht werden, wenn er diesen als JSZ deklariert.
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Und welchen Zweck erfüllt dieser Paragraph dann überhaupt......? Vor allem weil es Paragraph 1!!!!! ist.
Die Monate juli, august und september sind entscheidend. Tritt ein Mitarbeiter nach dem 30.09 ein, wird der erste volle Monat als Bemessungsgrundlage genommen. Für alle die am 1.12 einsteigen also wieder sinnlos.
Und nein, der anspruch bezieht sich nicht auf handreichen oder 1 cent, sondern in paragraph 1 wird erweitert..."...anspruch auf Jahressonderzahlung nach paragraph 2-3" Und dort sind die Prozentsätze genannt. Also macht dieser ganze Paragraph 1 null Sinn.
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Ich behaupte mal ganz Frech du kannst Paragraphen und Absätze nicht auseinanderhalten.
Du bist anscheinend des verstehenden Lesens nicht mächtig und benimmst dich wie ein bockiges Kleinkind.
Beantworte die Fragen der Foristen und du wirst deine Antwort erhalten....
MH:
Welcher Vertrag? - oder kennst du den eventuell nicht? Wenn nicht, solltest du dich erstmal erkundigen... und dann nochmal die Frage im passenden Forum stellen, dann kann man dir auch helfen :)
Denn: Es gibt mehr als nur 1 Vertrag im öffentlichen Dienst.
Wir erhalten unsere Jahressonderzahlung immer mit dem Novembergehalt, sprich: Wenn ich am 01.12. angefangen hätte, hätte ich die A....karte... Übrigens ich habe den TV-BA.
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