Autor Thema: Höhergruppierung nach E11 - Voraussetzungen  (Read 3775 times)

Bug

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Hallo zusammen,

meine jetzige Stelle ist im Moment mit E9c bewertet und ich bin auch in E9c eingruppiert. Nach einer Organisationsüberprüfung wird die Stelle nun auf E11 angehoben. Ich persönlich verfüge weder über ein Studium noch den Angestelltenlehrgang II. Habe ich überhaupt eine Möglichkeit in E11 eingruppiert zu werden oder ist E10 das Maximum?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Lars73

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Antw:Höhergruppierung nach E11 - Voraussetzungen
« Antwort #1 am: 23.11.2020 09:12 »
Greift die Ausbildungs- und Prüfungspflicht (Bundesland, Abschnitt Entgeltordnung und ggf. persönliche Ausnahmetatbestände)?
Bisher ging der Arbeitgeber davon aus, dass die Stelle E9c ist und du wurdest auch entsprechend bezahlt?

Kaiser80

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Antw:Höhergruppierung nach E11 - Voraussetzungen
« Antwort #2 am: 23.11.2020 09:14 »
WENN du bereits jetzt in 9c eingruppiert bist, wir vom TVÖD-V ausgehen, dann steht der EG 11 nichts im Wege, da auch diese lediglich auf EG9b aufbaut

Bug

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Antw:Höhergruppierung nach E11 - Voraussetzungen
« Antwort #3 am: 23.11.2020 09:29 »
Greift die Ausbildungs- und Prüfungspflicht (Bundesland, Abschnitt Entgeltordnung und ggf. persönliche Ausnahmetatbestände)?
Bisher ging der Arbeitgeber davon aus, dass die Stelle E9c ist und du wurdest auch entsprechend bezahlt?

Bundesland ist NRW. Genau, die Stelle war bisher E9c und ich bin in E9C, Stufe 5 eingruppiert.

Bug

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Antw:Höhergruppierung nach E11 - Voraussetzungen
« Antwort #4 am: 23.11.2020 09:30 »
WENN du bereits jetzt in 9c eingruppiert bist, wir vom TVÖD-V ausgehen, dann steht der EG 11 nichts im Wege, da auch diese lediglich auf EG9b aufbaut

Ja bin ich. Ist TVÖD-V. Ja Mensch super, dass freut mich sehr.

Hatte etwas Sorge, da bei uns, wenn E11 Stellen ausgeschrieben werden, der Angestelltenlehrgang II immer Voraussetzung war.

Spid

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Antw:Höhergruppierung nach E11 - Voraussetzungen
« Antwort #5 am: 23.11.2020 09:32 »
Handelt es sich um eine Tätigkeit, auf die die Ausbildungs- und Prüfungspflicht Anwendung findet? Wenn ja: erfüllst Du einen der Ausnahmetatbestände?

Wenn sich Deine auszuübende Tätigkeit nicht geändert hast, bist Du bereits entsprechend eingruppiert.

Lars73

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Antw:Höhergruppierung nach E11 - Voraussetzungen
« Antwort #6 am: 23.11.2020 09:38 »
Wenn dann noch deine aktuell übertragende Tätigkeit (und nicht zukünftig geplante Tätigkeiten) die Basis der Bewertung der Stelle war, besteht Grundsätzlich Anspruch auf die E11.

Bug

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Antw:Höhergruppierung nach E11 - Voraussetzungen
« Antwort #7 am: 23.11.2020 09:49 »
Handelt es sich um eine Tätigkeit, auf die die Ausbildungs- und Prüfungspflicht Anwendung findet? Wenn ja: erfüllst Du einen der Ausnahmetatbestände?

Wenn sich Deine auszuübende Tätigkeit nicht geändert hast, bist Du bereits entsprechend eingruppiert.

Ja findet Sie. Erfülle den Ausnahmetatbestand, dass ich länger als 20 Jahre bei meinem Arbeitgeber beschäftigt bin.

Bug

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Antw:Höhergruppierung nach E11 - Voraussetzungen
« Antwort #8 am: 23.11.2020 09:50 »
Wenn dann noch deine aktuell übertragende Tätigkeit (und nicht zukünftig geplante Tätigkeiten) die Basis der Bewertung der Stelle war, besteht Grundsätzlich Anspruch auf die E11.

Genau so ist es. Meine Tätigkeiten bleiben gleich und die Stelle wurde im Rahmen einer jetzt neu eingeführten Orga-Prüfung angehoben.

Spid

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Antw:Höhergruppierung nach E11 - Voraussetzungen
« Antwort #9 am: 23.11.2020 10:02 »
Dann bist Du seit Beginn der maßgeblichen Beschäftigung respektive seit Erfüllen des Ausnahmetatbestandes in E11 eingruppiert.

Bug

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Antw:Höhergruppierung nach E11 - Voraussetzungen
« Antwort #10 am: 23.11.2020 10:05 »
Dann bist Du seit Beginn der maßgeblichen Beschäftigung respektive seit Erfüllen des Ausnahmetatbestandes in E11 eingruppiert.

Ok, danke für deine Hilfe