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Höhergruppierung nach E11 - Voraussetzungen

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Hallo zusammen,

meine jetzige Stelle ist im Moment mit E9c bewertet und ich bin auch in E9c eingruppiert. Nach einer Organisationsüberprüfung wird die Stelle nun auf E11 angehoben. Ich persönlich verfüge weder über ein Studium noch den Angestelltenlehrgang II. Habe ich überhaupt eine Möglichkeit in E11 eingruppiert zu werden oder ist E10 das Maximum?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Lars73:
Greift die Ausbildungs- und Prüfungspflicht (Bundesland, Abschnitt Entgeltordnung und ggf. persönliche Ausnahmetatbestände)?
Bisher ging der Arbeitgeber davon aus, dass die Stelle E9c ist und du wurdest auch entsprechend bezahlt?

Kaiser80:
WENN du bereits jetzt in 9c eingruppiert bist, wir vom TVÖD-V ausgehen, dann steht der EG 11 nichts im Wege, da auch diese lediglich auf EG9b aufbaut

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--- Zitat von: Lars73 am 23.11.2020 09:12 ---Greift die Ausbildungs- und Prüfungspflicht (Bundesland, Abschnitt Entgeltordnung und ggf. persönliche Ausnahmetatbestände)?
Bisher ging der Arbeitgeber davon aus, dass die Stelle E9c ist und du wurdest auch entsprechend bezahlt?

--- End quote ---

Bundesland ist NRW. Genau, die Stelle war bisher E9c und ich bin in E9C, Stufe 5 eingruppiert.

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--- Zitat von: Kaiser80 am 23.11.2020 09:14 ---WENN du bereits jetzt in 9c eingruppiert bist, wir vom TVÖD-V ausgehen, dann steht der EG 11 nichts im Wege, da auch diese lediglich auf EG9b aufbaut

--- End quote ---

Ja bin ich. Ist TVÖD-V. Ja Mensch super, dass freut mich sehr.

Hatte etwas Sorge, da bei uns, wenn E11 Stellen ausgeschrieben werden, der Angestelltenlehrgang II immer Voraussetzung war.

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