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Fahrtkosten zur Berufsschule als Azubi

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Wynchester:
Hallo,
kurze Frage


"Hinsichtlich der Fahrtkosten bei Reisen zur Teilnahme am Unterricht an einer auswärtigen Berufsschule fand bis zum 30.9.2005 die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Satz 3 Manteltarifvertrag für Auszubildende (Mantel-TV Azubi) vom 6.12.1974 Anwendung, nach der dem Auszubildenden für Reisen zur Teilnahme am Unterricht an einer auswärtigen Berufsschule die notwendigen Fahrtkosten insoweit zu erstatten waren, als sie monatlich 6 % der Ausbildungsvergütung eines Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr überstiegen."

Dies ist die Regelung die ich im Internet gefunden habe,
Nun handhabt unser Unternehmen das ganze wie folgt :

"Fahrtkosten zur Berufsschule: Eigenanteil von mtl. 6 % der Ausbildungsvergütung Stufe 1 Rest wird vom Unternehmen erstattet"

Ist das ganze so richtig und machbar oder verstößt das gegen den geltenden Tarifvertrag ?

Lars73:
Das entspricht der Regelung im TVAöD-BBiG. (Soweit es sich um eine auswärtige Berufsschule handelt. Bei einer Berufsschule in der Gemeinde wäre es ggf. eine bessere Regelung als der Tarifvertrag vorsieht.)

Wynchester:
Es handelt sich um eine auswärtige Berufsschule, vielen Dank für die Antwort.

persoliese:
Zu diesem Thema hätte ich auch eine Frage:
Wie sieht es bei Blockunterricht aus, was ja bei den VFA-Klern der Fall ist.
Beispiel: Berufsschule vom 26.10.-22.12.2020
Wie oft muss ich den Eigenanteil von 6% abziehen, für jeden Kalendermonat in dem auch nur 1 Tag Berufsschule fällt, in diesem Fall also 3x für Oktober, November und Dezember, oder für volle Berufsschulmonate, was ja nur zwei wären.
Bei uns gibt es ein sog. 360 Tage Ticket, welches für das komplette Ausbildungsjahr gilt und uns stellt sich die Frage, was wir dem Azubi davon erstatten müssen. 

Kommunalgenie:

--- Zitat von: persoliese am 24.11.2020 11:23 ---Zu diesem Thema hätte ich auch eine Frage:
Wie sieht es bei Blockunterricht aus, was ja bei den VFA-Klern der Fall ist.
Beispiel: Berufsschule vom 26.10.-22.12.2020
Wie oft muss ich den Eigenanteil von 6% abziehen, für jeden Kalendermonat in dem auch nur 1 Tag Berufsschule fällt, in diesem Fall also 3x für Oktober, November und Dezember, oder für volle Berufsschulmonate, was ja nur zwei wären.
Bei uns gibt es ein sog. 360 Tage Ticket, welches für das komplette Ausbildungsjahr gilt und uns stellt sich die Frage, was wir dem Azubi davon erstatten müssen.

--- End quote ---

wie ist die Höhe der Kosten des Tickets?

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