Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Fahrtkosten zur Berufsschule als Azubi
Elenya:
--- Zitat von: persoliese am 24.11.2020 11:23 ---Zu diesem Thema hätte ich auch eine Frage:
Wie sieht es bei Blockunterricht aus, was ja bei den VFA-Klern der Fall ist.
Beispiel: Berufsschule vom 26.10.-22.12.2020
Wie oft muss ich den Eigenanteil von 6% abziehen, für jeden Kalendermonat in dem auch nur 1 Tag Berufsschule fällt, in diesem Fall also 3x für Oktober, November und Dezember, oder für volle Berufsschulmonate, was ja nur zwei wären.
Bei uns gibt es ein sog. 360 Tage Ticket, welches für das komplette Ausbildungsjahr gilt und uns stellt sich die Frage, was wir dem Azubi davon erstatten müssen.
--- End quote ---
Die 6% werden für jeden Monat angesetzt, in dem der Azubi Berufsschule hat. Also für Oktober, November und Dezember. Man muss nur schauen, welche Fahrtkosten für den Azubi im jeweiligen Monat für die Fahrt zur Berufsschule angefallen sind. Im Oktober dann natürlich weniger als im November oder Dezember.
Sind bei euch die Azubis wirklich in einer auswärtigen Berufsschule? Bei uns ist die Berufsschule in der gleichen Stadt und da wird ja dann gar nichts erstattet.
Ich denke mal bei euch gibt es das 365 Tage-Ticket, also 1 € pro Tag. Wenn es bei euch wirklich eine auswärtige Berufsschule ist würde ich schauen, an wie vielen Tagen die Azubis in der Berufsschule waren pro Monat und würde dann für diese Tage jeweils 1 € ansetzen. Einfach weil es heißt "notwendige Fahrtkosten" und die beziehen sich nur auf den Berufsschulbesuch. Das Ticket werden die Azubis ja wahrscheinlich auf für Fahrten auf die Arbeit einsetzen und diese Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Über die 6 % kommt man da monatlich nicht raus, also gibs auch keine Erstattung.
blondie:
Unsere Berufsschulen sind in Cadenberge oder Rostrup und zwar für alle Azubis in Niedersachsen. Wer dann z.B. aus Göttingen kommt, hat eben mal 350 km eine Strecke....
persoliese:
Genau, das 365 Tage Ticket kostet 365 €. Die Berufsschule ist auswärtig. Für den Weg zur Ausbildungsstätte fallen keine Fahrtkosten an, da diese fußläufig zu erreichen ist. Wenn ich in jedem Monat, in den auch nur 1 Tag Berufsschule fällt, die 6% abziehe, bleibt am Ende trotzdem ein geringer Betrag übrig, nur leider finde ich keine genauen Richtlinien, wie zu verfahren ist. Und dann gibt es ja noch die Fahrtkosten zur BVS...
Elenya:
Also eigentlich dürfte da kein Betrag übrig bleiben. Die 6 % entsprechen ja einem Betrag von 61,10 € im Monat. Darf ich fragen auf welchen Betrag du kommst? Und wie du darauf kommst? Gerne auch per PM. :)
Die Fahrtkosten zur BVS gehören übrigens zur überbetrieblichen Ausbildung und da greift die 6 % Regelung nicht. Da werden die Kosten bis zur Höhe der günstigsten Fahrkarte ohne ICE Zuschläge erstattet (einfach ausgedrückt).
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version