Autor Thema: [NI] Wechsel von Land zur Kommune  (Read 2793 times)

Honigblume

  • Gast
[NI] Wechsel von Land zur Kommune
« am: 23.11.2020 10:36 »
Ich bin Beamtin auf Lebenszeit A8 beim Land Niedersachsen und möchte mich auf eine Stelle A9 bei der Kommune bewerben.
Mein Vorgesetzter meinte ich solle mich mal informieren was die Versorgungsansprüche angeht. Soweit ich das sehe, würde ich ja weiterhin Beamtin bleiben.
Ich habe schon einiges gegoogled und rausbekommen, das eine Versetzung von meiner Dienststelle an die neue das Beste für mich wäre (stimmt das?)
Muss ich dann bei Zusage einen Antrag stellen, oder macht das der neue Dienstherr und werden dann die Versorgungsansprüche übertragen oder wie läuft das?
Ich habe diesen Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag gefunden, bin aber nicht ganz sicher, ob das so zu trifft.

Ich wäre für Antworten und Anreize dankbar.

Yvonne

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  • Beiträge: 77
Antw:[NI] Wechsel von Land zur Kommune
« Antwort #1 am: 24.11.2020 23:00 »
Soweit ich das sehe, würde ich ja weiterhin Beamtin bleiben.
Wenn es in NI nicht völlig anders ist, als in NW, ändert sich das Beamtenverhältnis nicht.
Ich habe schon einiges gegoogled und rausbekommen, das eine Versetzung von meiner Dienststelle an die neue das Beste für mich wäre (stimmt das?)
Ja. Die Alternativen wären Antrag auf Entlassung beim alten Dienstherrn und neue Ernennung (NICHT machen!) oder die "Raubernennung". Im letzteren Fall wäre es weniger für Dich ein Problem, sondern mehr für die neue Behörde, die alle Deine Versorgungsansprüche alleine erfüllen müsste. Das wird wohl nicht passieren und ist eine absolute Ausnahme. Also Versetzung. Oft wird der Versetzung eine Abordnung vorgeschaltet ("Abordnung mit dem Ziel der Versetzung"). In der Abordnungszeit könntest Du zur alten Behörde zurückkehren, es ist also eine Art "Testphase".
Muss ich dann bei Zusage einen Antrag stellen, oder macht das der neue Dienstherr und werden dann die Versorgungsansprüche übertragen oder wie läuft das?
Das machen die Dienstherrn unter sich aus. Du bekommst, wenn alles geklappt hat, eine Versetzungsverfügung Deines alten Dienstherrn. Da Deine Personalakte abgegeben wird, kann der neue Dienstherr auch die Versorgung ermitteln.
Ich habe diesen Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag gefunden, bin aber nicht ganz sicher, ob das so zu trifft.
Die Versorgung machen die Dienstherrn unter sich aus. Grob gesagt wird ein finanzieller Ausgleich vom alten an den neuen Dienstherrn geleistet, weil dieser künftig für Deine Versorgung zuständig ist, also einschließlich der geleisteten Jahre beim alten Dienstherrn.
Viel Erfolg!

Honigblume

  • Gast
Antw:[NI] Wechsel von Land zur Kommune
« Antwort #2 am: 25.11.2020 06:18 »
Vielen Dank, liebe Yvonne! Das beruhigt mich sehr.
Dann ist das ja alles nicht mal annährend so kompliziert, wie mich in meinem Amt einige glauben lassen wollen :)

Feidl

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Antw:[NI] Wechsel von Land zur Kommune
« Antwort #3 am: 26.11.2020 11:57 »
Du hast deine Dienstzeit, die wird anerkannt, selbst die Rechtsgrundlage dazu ändert sich nicht, da gleiches Bundesland. Aus der Dienstzeit errechnen sich die Versorgungsnansprüche, die der Dienstherr zahlen muss, bei dem du bist zu dem Zeitpunkt, wenn die Versorgungsansprüche anfallen, fertig.

Ob sich der Dienstherr vorher Teil des Geldes vom altes Diensteherrn holt oder nicht, kann dir egal sein.