Hallo,
in einem Dienst der sozialen Medien gibt es eine Gruppe, in der es um das Geschehen ... einer Kleinstadt geht.
Eine Bürgermeisterdirektwahl steht an und es stehen zwei Kandidatinnen zur Wahl.
Die Gruppenadministratorin postet regelmäßig und kurz vor der Wahl und besonders am Wahltag, dass sie Kandidatin A wählt und leitet entsprechende Nachrichten in diese Gruppe weiter "... Ich wähle A ...". Lt. Gruppenregeln wäre das ok.
Von der anderen Kandidatin ist in der Gruppe fast nicht zu sehen, zu lesen, weitergeleitet ...
Die Wahl geht ganz knapp für A aus (50,1 gegen 49,9 %).
Könnte B diese ganzen Pro A-Posts als unzulässige Wahlwerbung für eine Wahlanfechtung heranziehen?
Danke.
Gruß