Autor Thema: Unterschiedliche Eingruppierung von Beschäftigten während der Corona-Pandemie  (Read 5006 times)

TomBW

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Liebes Forum,

ein naher Angehöriger von mir wurde vergangene Woche beim Gesundheitsamt als „Ermittler“ eingestellt. Hauptaufgabe hierbei ist es, die Kontakte von infizierten Personen nachzuverfolgen, diese anzurufen und die ganzen Daten aufzunehmen und im System einzupflegen.

Der Landkreis um den es geht hat in der letzten Zeit die Politik sehr viele neue Mitarbeiter befristet für 6 Monate einzustellen um besser auf den Personalmangel im Gesundheitsamt während der Pandemie reagieren zu können (an sich ja auch eine gute Taktik). Viele dieser Mitarbeiter sind ehemalige Studenten, die vor kurzem ihren Bachelor oder Master abgeschlossen haben. Diese Ex-Studenten werden vom Landkreis nach EG9a TVöD bezahlt, mein Angehöriger jedoch nach der EG6, da er „nur“ eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten vorweisen kann. Er nimmt jedoch exakt die gleichen Aufgaben wie die Ex-Studenten wahr. Während dem Vorstellungsgespräch wurde ihm mitgeteilt, dass das eben eine Abstufung sei das Personen mit Studienabschluss die EG9a erhalten, alle anderen die EG6.

Aber eigentlich sollte sich die Entgeltgruppe doch nach den wahrzunehmenden Tätigkeiten richten oder sehe ich das falsch? Das Vorliegen von persönlichen Umständen (wie z.B. Abschlüsse) dürfte doch keine Rolle spielen?

Sollte dies der Fall sein, so wäre es wahrscheinlich am sinnvollsten die zuständige Personalsachbearbeiterin darauf hinzuweisen und um Prüfung zu bitten?

Danke im Voraus!

Spid

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TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die geschilderte Tätigkeit dürfte zu einer Eingruppierung in E3 oder E4 führen.

Organisator

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Wie Spid schon schreibt ist die genannte Tätigkeit nicht besonders hoch eingruppiert. Entgelt nach E 6 dafür zu bekommen halte ich schon für glücklich.

Ich würde da noch mal ganz genau nachfragen, ob den 9a-lern wirklich genau die selben Tätigkeiten übertragen wurden wie deinem Angehörigen oder ob er möglicherweise das etwas verkürzt wiedergegeben hat. Zwar erlebt man bei der Eingruppierungskompetenz der unterschiedlichen Behörden ganz Abenteuerliches, aber solche Basics kann eigentlich jeder.

Spid

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Man wird hier sehr bewußt überzahlen, um überhaupt für eine solche Befristung Personal zu erhalten. Andere Kommunen nehmen dafür einen Arbeitnehmerüberlassungsdienstleister in Anspruch. Weder die E6 noch die E9a wird etwas mit der Eingruppierung zu tun haben.

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Auch eine Möglichkeit. Dann wäre aber eine Argumentation, die sich mutmaßlich an Eingruppierungsregelungen orientiert, sehr unglücklich.

Spid

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Eine solche wurde ja auch nicht geschildert. Der TE führte aus "Während dem Vorstellungsgespräch wurde ihm mitgeteilt, dass das eben eine Abstufung sei das Personen mit Studienabschluss die EG9a erhalten, alle anderen die EG6." Also keinerlei Orientierung an Eingruppierungsregelungen.

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Daher schrieb ich mutmaßlich. Weil ich das so interpretiert habe ;)

Hain

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Man wird hier sehr bewußt überzahlen, um überhaupt für eine solche Befristung Personal zu erhalten. Andere Kommunen nehmen dafür einen Arbeitnehmerüberlassungsdienstleister in Anspruch. Weder die E6 noch die E9a wird etwas mit der Eingruppierung zu tun haben.
Auch für eine eingruppierungsgerechte (EG 3) Vergütung gibt es aktuell einen ausreichenden Arbeitsmarkt (Bewerbungen hier im städtischen Umfeld im höheren dreistelligen Bereich).

Spid

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Für eine befristete Stelle von einem halben Jahr? In der Kontaktnachverfolgung im Gesundheitsamt?

TomBW

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Der Arbeitsvertrag enthält die Information, dass sich das Arbeitsverhältnis nach den Bestimmungen des TVöD richtet und die Eingruppierung nach Maßgabe der Tarifautomik erfolgt?

Dann liegen hier doch gleich zwei Fehler vor, wenn ich das richtig sehe oder? Zum einen ist die Eingruppierung ohne zu hoch (sowohl für Studierte als auch für alle anderen) und zum anderen darf es eigentlich keine Unterscheidung zwischen Studierten und allen anderen geben?

Mein Angehöriger meinte, dass die 9a-ler definitiv die selben Aufgaben wie er wahrnehmen.

Lars73

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Die Unterscheidung zwischen studierten und nicht-studierten entspricht für die Aufgaben nicht dem TVöD. Ist aber grundsätzlich arbeitsrechtlich erlaubt. Der Arbeitgeber kaschiert seine übertarifliche Bezahlung. Allerdings kann man da rechtlich nichts machen. Ein Anspruch auf Gleichbehandlung mit denen die E9a bekommen besteht nicht. Man kann maximal die eigene (schlechtere) tarifliche Betahlzng erzwingen. Eventuell ist der Arbeitgeber dann gezwungen alle schlechter zu bezahlen. Aber da kommt es auf die Details an.

Organisator

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Der Arbeitsvertrag enthält die Information, dass sich das Arbeitsverhältnis nach den Bestimmungen des TVöD richtet und die Eingruppierung nach Maßgabe der Tarifautomik erfolgt?
Ist das eine Frage?

Dann liegen hier doch gleich zwei Fehler vor, wenn ich das richtig sehe oder? Zum einen ist die Eingruppierung ohne zu hoch (sowohl für Studierte als auch für alle anderen) und zum anderen darf es eigentlich keine Unterscheidung zwischen Studierten und allen anderen geben?
Ohne die genauen übertragenen Aufgaben zu kennen ist es nur Spekulation, welche Eingruppierung vorliegt. Es wäre aber zu vermuten, dass die genannten Tätigkeiten nach E 2-4 eingruppiert sind. Unabhängig von der Ausbildung.

Mein Angehöriger meinte, dass die 9a-ler definitiv die selben Aufgaben wie er wahrnehmen.
Die wahrgenommenen Aufgaben sind nicht relevant für die Eingruppierung, sondern die übertragenen Aufgaben. Dazu müsste man die übertragenen Aufgaben (idealerweise definiert in einer Tätigkeitsdarstellung) nebeneinander legen.
Nur weil zwei das vermeintlich selbe tun heisst es nicht, dass sie dasselbe tun sollen.

TomBW

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Der Arbeitsvertrag enthält die Information, dass sich das Arbeitsverhältnis nach den Bestimmungen des TVöD richtet und die Eingruppierung nach Maßgabe der Tarifautomik erfolgt?
Ist das eine Frage?

Dann liegen hier doch gleich zwei Fehler vor, wenn ich das richtig sehe oder? Zum einen ist die Eingruppierung ohne zu hoch (sowohl für Studierte als auch für alle anderen) und zum anderen darf es eigentlich keine Unterscheidung zwischen Studierten und allen anderen geben?
Ohne die genauen übertragenen Aufgaben zu kennen ist es nur Spekulation, welche Eingruppierung vorliegt. Es wäre aber zu vermuten, dass die genannten Tätigkeiten nach E 2-4 eingruppiert sind. Unabhängig von der Ausbildung.

Mein Angehöriger meinte, dass die 9a-ler definitiv die selben Aufgaben wie er wahrnehmen.
Die wahrgenommenen Aufgaben sind nicht relevant für die Eingruppierung, sondern die übertragenen Aufgaben. Dazu müsste man die übertragenen Aufgaben (idealerweise definiert in einer Tätigkeitsdarstellung) nebeneinander legen.
Nur weil zwei das vermeintlich selbe tun heisst es nicht, dass sie dasselbe tun sollen.

Entschuldigung, das sollte keine Frage sein.

Eine Tätigkeitsdarstellung gibt es meines Wissens nach nicht.

Er könnte ja grundsätzlich in der Personalabteilung einmal anfragen warum genau das so gehandhabt wird, da die übertragenen Aufgaben ja wie du sagst relevant sind.

Organisator

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Entschuldigung, das sollte keine Frage sein.

Eine Tätigkeitsdarstellung gibt es meines Wissens nach nicht.

Letztere müsste es aber geben, damit die Eingruppierung gemäß TVöD erfolgen kann. Sollte dein Angehöriger mal nachfragen. Schließlich muss er ja irgendwie seine übertragenen Tätigkeiten kennen.

Er könnte ja grundsätzlich in der Personalabteilung einmal anfragen warum genau das so gehandhabt wird, da die übertragenen Aufgaben ja wie du sagst relevant sind.

Jupp. Ich vermute mal, dass es tatsächlich unterschiedliche übertragene Aufgaben gibt und die erste Aussage des Personalbereichs hinsichtlich der Ausbildung / Studium zutreffend, aber verkürzt war.

Egon12

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Der Bund überlässt seine Angestellten auf freiwilliger Basis den Gesundheitsämtern. Für den Zeitraum wird die Eingruppierung nicht geändert als können dort E5 zusammen mit E15 telefonieren.