Autor Thema: Unterschiedliche Eingruppierung von Beschäftigten während der Corona-Pandemie  (Read 5005 times)

Spid

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Warum sollte eine vorübergehende Tätigkeit auch auf die Eingruppierung wirken?

Organisator

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Der Bund überlässt seine Angestellten auf freiwilliger Basis den Gesundheitsämtern. Für den Zeitraum wird die Eingruppierung nicht geändert als können dort E5 zusammen mit E15 telefonieren.

Zutreffend, aber im Sachverhalt ging es ja um eine Einstellung, nicht Abordnung.

Hain

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Für eine befristete Stelle von einem halben Jahr? In der Kontaktnachverfolgung im Gesundheitsamt?
Ja, wir haben die Werbemaßnahmen für die Rekrutierung wegen zu vieler Bewerbungen vorzeitig abgebrochen. Die Qualität der Bewerbungen liegt deutlich über den Erwartungen.

quereinsteiger91

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Unser Landkreis (NRW, ca. 150K Einwohner, ca. 900 Mitarbeiter) nutzt den selben Weg, hier werden seit März immer wieder "Ermittler" befristet für 6 Monate eingestellt, diese werden durchgängig in E 3 eingruppiert.
Tatsächlich gibt es trotz Befristung und geringem Entgelt zahlreiche Bewerbungen verschiedener Qualität, liegt vorangig daran, dass jeder diesen Job ausüben kann. Sofern dein Bekannter für die reinen Ermittlungsaufgaben E 6 erhält, kann es sich meiner Meinung nach echt glücklich schätzen.

Majon

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Knapp 1.600 € netto monatlich...
« Antwort #19 am: 27.11.2020 08:23 »
... für diese Aufgabe ist meiner Meinung nach recht ordentlich bezahlt! Da dürfte es tatsächlich deutlich mehr Bewerbungen, als Stellen geben.