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[BY] Auswahlverfahren 2. und 3 QE
NGS:
Hallo. Vielen Dank
@Organisator 1) Wo ist der Rechner genau?
3) ich meine organisatorisch. Die Prüfung für die 2. und 3. QE finden separat statt und die Ergebnisse werden auch mit einem gewissen zeitlichen Abstand mitgeteilt. Darf ein Arbeitgeber eine Frist für die Zusage festlegen? Oder darf man abwarten bis alle Ergebnisse raus sind um eine Entscheidung zu treffen?
@ PrinzP, newT, Sind die Anwärterbeträge für A6 auch ähnlich? Kommen weitere Abzüge dazu (in einem anderen Blog hab ich gelesen, dass eine Privatversicherung von circa 200 euro pro Monat dazu kommt)?
Lars73:
"Darf ein Arbeitgeber eine Frist für die Zusage festlegen?"
Ja, allerdings bindet die Zusage den Bewerber nicht.
PrinzP:
Der Rechner findet sich für Bayern hier: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/by?id=beamte-bayern-2020
Da die Anwärterbezüge 2021 nicht erhöht werden, den Rechner für 2020 und Steuerjahr 2021 nehmen.
Für AW A6 ergibt sich folgendes:
Grundgehalt: 1309.93 €
Brutto gesamt: 1309.93 €
Netto gesamt: 1263.22 €
Ohne Kirchensteuer 3,46 € mehr.
Wie gesagt, für Anwärter ist die private Krankenversicherung nicht ganz so teuer. Erst nach der Ausbildung dürften die Kosten dann über 200 Euro liegen.
Organisator:
--- Zitat von: NGS am 24.11.2020 12:40 ---Hallo. Vielen Dank
@Organisator 1) Wo ist der Rechner genau?
3) ich meine organisatorisch. Die Prüfung für die 2. und 3. QE finden separat statt und die Ergebnisse werden auch mit einem gewissen zeitlichen Abstand mitgeteilt. Darf ein Arbeitgeber eine Frist für die Zusage festlegen? Oder darf man abwarten bis alle Ergebnisse raus sind um eine Entscheidung zu treffen?
@ PrinzP, newT, Sind die Anwärterbeträge für A6 auch ähnlich? Kommen weitere Abzüge dazu (in einem anderen Blog hab ich gelesen, dass eine Privatversicherung von circa 200 euro pro Monat dazu kommt)?
--- End quote ---
1) www.oeffentlicher-dienst.info. Dort einfach dein Beschäftigtenverhältnis auswählen
3) Dein potentieller Dienstherr kann selbstverständlich festlegen, zu wann er eine Zusage von dir erwartet. Wie Lars schon zutreffend festgestellt hat, bindet dich diese Zusage nicht (daher der Hinweis von mir "Mit der Ernennung").
Auch wenn das rechltich nicht zu beanstanden ist und in der Praxis häufiger vorkommt kann ich mir gut vorstellen, dass der potentielle neue Dienstherr nicht über späte Absagen erfreut ist.
Das wäre dann von dir zu bewerten, wie du vorgehen möchtest.
RsQ:
--- Zitat von: Organisator am 24.11.2020 10:56 ---3) teils sachlich, teils emotional.
--- End quote ---
Wie darf man sich Letzteres vorstellen? ;D
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