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Jahressonderzahlung

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DaisyDuck:
Hallo,

ich war seit mehreren Jahren in einer Behörde des TV-L tätig. Zum 01.10.2020 wechselte ich den AG, ebenfalls im TV-L. Habe ich trotz AG-Wechsel Anspruch auf eine Jahressonderzahlung?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

Spid:
Ja, wenn das aktuelle Arbeitsverhältnis am 01.12. noch fortbesteht.

DaisyDuck:
Vielen Dank für die Info.

DaisyDuck:
Nachtrag: Durch den AG-Wechsel wurde ich von der EG 8 in die 9b eingruppiert.

Ich habe heute meine Bezügemitteilung für November erhalten auf der mir 75,31% Jahressonderzahlung (also nach EG 9b) angerechnet wurden. Ist das so korrekt?

Außerdem wurde die Jahressonderzahlung zu 3/12 berechnet. Wieso?

Spid:
Ja.

Weil Du in diesem Kalenderjahr nur 3 von 12 Monaten bei Deinem aktuellen AG gewesen sein wirst.

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