Autor Thema: Betriebsferien wie weit sind die Planungen in euren Dienstellen  (Read 8156 times)

Texter

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Häh? Es sollte doch niemand wegfahren, also konnte doch auch keiner Urlaub machen... :-X

Wdd3

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Da komme ich ja auch nciht dran. Aber irgendwann muß ich meinen Urlaub aus diesem Jahr ja auch nehmen, habe ja noch die vollen 30 Tage dank Corona.
Ich glaube nicht das du deinen Urlaub nehmen musst  8)

Kat

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Hab ja den Rest aus dem Vorjahr genommen. Mehr brauchte ich nicht, da meine Planungen durch Corona torpediert wurden. Urlaub, um zu Hause rumzusitzen, nehme ich nicht.

Kat

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Da komme ich ja auch nciht dran. Aber irgendwann muß ich meinen Urlaub aus diesem Jahr ja auch nehmen, habe ja noch die vollen 30 Tage dank Corona.
Ich glaube nicht das du deinen Urlaub nehmen musst  8)

nö, ich kann ihn auch meinem Arbeitgeber schenken. Das ist aber nicht mein Absicht.

Spid

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Nutzt mir aber nichts, wenn ich nicht arbeiten kann, weil EDV nicht.

Klar nutzt das was. Wenn der AG Deine dargebotene Arbeitsleistung nicht annehmen kann oder möchte, gerät er in Annahmeverzug.

Spid

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In meiner Behörde wurde bereits im April beschlossen, dass für die Woche ab dem 28.12.2020 Betriebsferien angeordnet werden. Dafür können Urlaubstage oder Überstunden genommen werden. Ebenso darf das Gleitzeitkonto bis zu 40 Stunden ins Minus geraten.

Ich sehe nicht, daß die Regelung mit dem Gleitzeitkonto wirksam vereinbart werden könnte.

Kat

  • Gast
Nutzt mir aber nichts, wenn ich nicht arbeiten kann, weil EDV nicht.

Klar nutzt das was. Wenn der AG Deine dargebotene Arbeitsleistung nicht annehmen kann oder möchte, gerät er in Annahmeverzug.

Er bezahlt mich ja.

BAT

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Betriebsferien? Ist das nicht etwas aus der Privatwirtschaft?

Bei uns werden große Teil der Verwaltung wegen Corona auch an den Feiertagen arbeiten.

Spid

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Nutzt mir aber nichts, wenn ich nicht arbeiten kann, weil EDV nicht.

Klar nutzt das was. Wenn der AG Deine dargebotene Arbeitsleistung nicht annehmen kann oder möchte, gerät er in Annahmeverzug.

Er bezahlt mich ja.

Er bezahlt Urlaubsentgelt. Du hast aber Anspruch auf Entgelt.

Dakmer

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Wir haben 29.-30.12. Zwangsurlaub. Stört mich nicht, denn da hätte ich eh Urlaub genommen.

@Texter: Wenn du nicht wegfahren kannst, heißt das nicht, dass du keinen Urlaub nehmen kannst. Der Urlaub heißt "Erholungsurlaub" und nicht "Wegfahrurlaub".

@Kat: Corona ist keine Begründung für nicht genommenen Urlaub. Oder warst du all die Monate fünf Tage die Woche in Coronamaßnahmen eingespannt? Ansonsten ist der Urlaub im Kalenderjahr zu nehmen.


Kat

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Nein ist er nicht, er ist bis September des Folgejahres zu nehmen. Das gilt unter Corona sogar für Urlaub aus 2019, der erst bis Septemer 2021 anzutreten ist.

Wdd3

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Wenn sich alle dieses Recht nehmen liegen Teile der, ach so Systemrelevanten, öffentlichen Verwaltung im Sommer 2021 brach.
Wir haben eine Betriebsvereinbarung die besagt, dass nicht verplanter Urlaub für das Folgejahr von der AL geplant werden darf. 

Kat

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Dann würde ich bei der nächsten Wahl einen anderen Personalrat  wählen, wenn der jetzige sowas vereinbart.

Spid

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Da eine solche Vereinbarung unwirksam ist, kann einem ja egal sein, ob derlei vereinbart worden ist. Entweder liegen die Voraussetzungen zur Übertragung des Urlaubsanspruchs entsprechend der gesetzlichen und tariflichen Vorgaben vor, dann gelten weiterhin dieselben Regelungen für den Urlaub - oder sie liegen nicht vor, dann wird aber auch kein Urlaubsanspruch übertragen.

Wdd3

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Ist die Reglung, dass der U für das Folgejahr vom MA verplant sein muss auch unwirksam?