Autor Thema: Betriebsferien wie weit sind die Planungen in euren Dienstellen  (Read 8293 times)

Spid

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Welche Regelung?

Wdd3

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Ist die Reglung, dass der U für das Folgejahr vom MA verplant sein muss auch unwirksam?

Spid

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Was genau ist damit geregelt?

BAT

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Wo sollte eine UrlaubsPLANUNG eine Rechtswirkung entfalten?

Spid

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In den Fällen, in denen sie dies aus den Umständen des Einzelfalls heraus tut.

BAT

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Als da wären?

Spid

  • Gast
Z.B. in Fällen wie vom ArbG Chemnitz im Urteil v. 29.01.2018 – 11 Ca 1751/17 verhandelt.

BAT

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Eine uninteressante Instanz, da schaue ich nicht mal nach. Nicht persönlich nehmen, aber unterste Gerichte. Ich bitte dich.

Spid

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Ich habe lediglich die erstbeste Entscheidung hergenommen, die ich hier habe. Sie steht im Einklang mit den Arbeitsrechtskommentaren und auch höherrangiger Rechtsprechung. Wenn Du imreferenzierten Urteil nicht nachschauen möchtest, bleibt Dir, selbst zu recherchieren oder unwissend vor Dich hin zu vegetieren.

mumble

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Kann der Urlaubsanspruch für heuer verfallen wenn ich Urlaub aus betrieblichen Gründen bis zum Jahresende nehmen hätte können und ich auch nicht krank war oder werde bis dahin? Alle Beschäftigten wurden Anfang des Jahres darauf hingewiesen, dass der Urlaub im laufenden Jahr zu nehmen ist, da bei fehlenden Übertragungsgründen der Urlaub verfällt.

Wie streng ist der Begriff " in der Person liegende Gründe" auszulegen?

Spid

  • Gast
Ja.

Inwiefern „streng“? In erster Linie kommt es auf die objektive Unmöglichkeit an, erst dann kommt es auf die Gründe an.

Wdd3

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Was genau ist damit geregelt?

Die Urlaubsplanung für das kommende Jahr.

Spid

  • Gast
Also eine Regelung, in der in diesem Jahr der Urlaubsanspruch des Folgejahres zu verplanen ist? Da gibt es doch noch überhaupt nichts zu verplanen, da grundsätzlich noch kein Urlaubsanspruch entstanden ist.

Wdd3

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Wir haben eine Betriebsvereinbarung die besagt, dass nicht verplanter Urlaub für das Folgejahr von der AL geplant werden darf.
In dieser Vereinbarung ist festgelegt das der im kommenden Jahr entstehende Urlaub bis zum 15.11. des Vorjahres zu 100% verplant sein muss.

Spid

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Ich sehe nicht, daß noch nicht entstandene Ansprüche überhaupt verplant werden könnten.