Ich habe lediglich die erstbeste Entscheidung hergenommen, die ich hier habe. Sie steht im Einklang mit den Arbeitsrechtskommentaren und auch höherrangiger Rechtsprechung. Wenn Du imreferenzierten Urteil nicht nachschauen möchtest, bleibt Dir, selbst zu recherchieren oder unwissend vor Dich hin zu vegetieren.