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EGO Teil 2 Abschnitt 11 EG 10 FG1

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Alpha1:
Hallo Leute, ich habe mal eine Verständnisfrage:

Ich lese oftmals die Argumentation, dass man umfassende Fachkenntnisse nur durch ein Studium erlangen kann.

Warum ist dann im Teil 2 Abschnitt 11der EGO  gültig ab 01.01.2021 in der EG10 FG 1 explizit ein abgeschlossener Hochschulabschluss gefordert, in FG 2 ein Beschäftigter der EG 9b …

9b erfordert jedoch umfassende Fachkenntnisse.
Dann müsste doch schon ab 9b ein abgeschlossener Hochschulabschluss gefordert sein.
Das wiederum würde doch die E10 FG 1 hinfällig machen?

Spid:
Für das Lesen unzutreffender Argumentationen bist Du ganz allein verantwortlich. Warum man dann noch Schlußfolgerungen daraus ziehen möchte, bleibt mir ein Rätsel.

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