Autor Thema: AL II oder Master / Stufenzuordnung  (Read 4642 times)

quereinsteiger91

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AL II oder Master / Stufenzuordnung
« am: 24.11.2020 14:51 »
Sehr geehrte Forenmitglieder,

wie mein Name schon sagt bin ich Quereinsteiger im öffentlichen Dienst, genauer gesagt arbeite ich seit
01.04.2020 für eine Kreisverwaltung in NRW (TvöD VKA).

Kurz zu meiner Person:

Ich bin 28 Jahre alt, habe zwei kaufmännische Ausbildungen (Bank- und Industriekaufmann), sowie ein nebenberufliches Studium der Betriebswirtschaftslehre (Bachelor) erfolgreich abgeschlossen und bekleide eine Stelle im Bereich Beschaffung/Vergabe, die nach 9a TvöD VKA vergütet wird.

Zur ersten Frage:

Ich bin zwar relativ frisch dabei, bin mir aber bereits sicher, bei diesem Arbeitgeber langfristig bleiben zu wollen.

Da ich als Quereinsteiger wenig bis keine Verwaltungserfahrung habe und langfristig gerne eine höher gruppierte Stelle antreten möchte, stellt sich mir aktuell die Frage, was ich fortbildungstechnisch am besten machen sollte.
Hierzu habe ich die Möglichkeit in 2021 oder 2022 den A II nebenberuflich auf Kosten der Behörde zu absolvieren oder in 2021 auf eigene Kosten ein Masterstudium im Bereich "Public Administration" aufzunehmen.
Was ist auf lange Sicht sinnvoller, der A II oder ein Master? Der A II bringt sicher mehr Praxiswissen, andererseits habe ich durch den Bachelor bereits die Formelle Befähgiung für den g.D..
Hat hierzu vielleicht jemand einen Tipp bzw. stand schonmal vor einer ähnlichen Entscheidung?

Zu meiner zweiten Frage:

Da ich keine Berufserfahrung in der Verwaltung habe, wurde ich in der Stufe 1 zugeordnet.
In meinem alten Job habe ich zuvor jedoch eine ähnliche Tätigkeit wie die jetzige ausgeübt (Einkauf/Beschaffung). Kann ich mir die Zeit aus meinem alten Job als Beruferfahrung anrechnen lassen,
um mich ggf. nachträglich der Stufe zwei oder drei zuordnen zu lassen? Meine Berufserfahrung ohne Ausbildungszeit beträgt rund 5 Jahre (2,5 Jahre Bank und 2,5 Jahre freie Wirtschaft).

Ich würde mich über Tipps/Ratschläge sehr freuen, vielen Dank vorab.

Spid

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Antw:AL II oder Master / Stufenzuordnung
« Antwort #1 am: 24.11.2020 14:58 »
Weder der ALII noch der Bachelor in BWL stellt eine Befähigung für den g.D. dar. Weiteres zu den Beamtenlaufbahnen kann man Dir sicher im entspechenden Unterforum nahebringen.

Anspruch besteht bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren auf Zuordnung zu Stufe 2 bzw. 3. Einschlägige Berufserfahrung ist dabei eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgesetzt wird. Förderliche Zeiten können zur Deckung des Personabedarfs berücksichtigt werden. Das hätte vor Vertragsschluß verhandelt werden müssen, denn jetzt, wo die Stelle mit Dir besetzt ist, liegt kein Personalgewinnungsproblem mehr vor.

Organisator

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Antw:AL II oder Master / Stufenzuordnung
« Antwort #2 am: 24.11.2020 15:13 »
zu 1.

Die für Tätigkeiten der E 9b und aufwärts geforderte Bildungsvoraussetzung (abgeschlossenes Hochschulstudium) hast du schon, insoweit bringt dir der Angestelltenlehrgang II nichts.
Für höher eingruppierte Tätigkeiten ab E 13 wäre ein Master zielführender.

zu 2.
Formell ist nach TVöD ist eine Berücksichtigung förderlicher Zeiten für die Stufenzuordnung nur zur Deckung des Personalbedarfs möglich. Wie Spid schon schrieb, ists dafür zu spät.
Viele Arbeitgeber sehen das aber nicht so eng und gewähren auch im Nachhinein eine höhere Stufe. Von daher kannst du danach fragen, aber nicht mit viel rechnen.

Spid

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Antw:AL II oder Master / Stufenzuordnung
« Antwort #3 am: 24.11.2020 15:16 »
Die für Tätigkeiten der E 9b und aufwärts geforderte Bildungsvoraussetzung (abgeschlossenes Hochschulstudium) hast du schon, insoweit bringt dir der Angestelltenlehrgang II nichts.

Sofern es sich um eine Tätigkeit handelt, die seinem Hochschulstudium entspricht.

quereinsteiger91

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Antw:AL II oder Master / Stufenzuordnung
« Antwort #4 am: 24.11.2020 15:26 »
Frage zwei geklärt, vielen Dank dafür!

Zu meiner ersten Frage:

Ich habe wahrscheinlich das falsche Wort benutzt, statt Befähigung ist selbstverständlich Zugang gemeint.
Ich könnte mit dem Bachelor bei uns in der Behörde eine Stelle bis E12 antreten, sofern eine Stelle frei wäre und für die Stelle ein betriebswirtschaftlicher und kein verwaltungsrechtlicher Abschluss vorausgesetzt wird (z.B. Finanzen/Controlling).

Mir geht es eher darum, wie ich mich als Angestellter langfristig besser aufstellen kann, um ggf. in 3 bis 5 Jahren eine höhere Stelle zu bekommen, die nicht nur in Richtung Finanzen/Controlling geht.
Bei uns werden für Stellen im g.D. entweder die Befähigung für die Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes (ehem. gehobener nichttechnischer Dienst)
oder die zweite Prüfung für Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst vorausgesetzt.
Andererseits hört man aber auch oft, dass sich in den nächsten Jahren im Bereich Verwaltung einiges tun wird und auch Master-Abschlüsse zukünftig sinnvoll sein könnten.

Deswegen stellt sich die Frage für mich, Verwaltungswissen über ALII oder Master aneignen, um bestmöglich für höhere Aufgaben qualifiziert zu sein.

Generell sei gesagt, dass kurz- und mittelfristig gute Stellen altersbedingt bei uns frei werden, so dass ich mich frühzeitig bestmöglich aufstellen möchte, um als Angestellter nicht bis zur Rente in E9a zu bleiben.


Spid

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Antw:AL II oder Master / Stufenzuordnung
« Antwort #5 am: 24.11.2020 15:32 »
Der g.D. ist bzw. (u.a. in NRW) war eine Beamtenlaufbahn. Derlei gibt es bei Tarifbeschäftigten nicht.

Organisator

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Antw:AL II oder Master / Stufenzuordnung
« Antwort #6 am: 24.11.2020 15:34 »
Frage zwei geklärt, vielen Dank dafür!

Zu meiner ersten Frage:

Ich habe wahrscheinlich das falsche Wort benutzt, statt Befähigung ist selbstverständlich Zugang gemeint.
Ich könnte mit dem Bachelor bei uns in der Behörde eine Stelle bis E12 antreten, sofern eine Stelle frei wäre und für die Stelle ein betriebswirtschaftlicher und kein verwaltungsrechtlicher Abschluss vorausgesetzt wird (z.B. Finanzen/Controlling).

Mir geht es eher darum, wie ich mich als Angestellter langfristig besser aufstellen kann, um ggf. in 3 bis 5 Jahren eine höhere Stelle zu bekommen, die nicht nur in Richtung Finanzen/Controlling geht.
Bei uns werden für Stellen im g.D. entweder die Befähigung für die Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes (ehem. gehobener nichttechnischer Dienst)
oder die zweite Prüfung für Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst vorausgesetzt.
Andererseits hört man aber auch oft, dass sich in den nächsten Jahren im Bereich Verwaltung einiges tun wird und auch Master-Abschlüsse zukünftig sinnvoll sein könnten.

Deswegen stellt sich die Frage für mich, Verwaltungswissen über ALII oder Master aneignen, um bestmöglich für höhere Aufgaben qualifiziert zu sein.

Generell sei gesagt, dass kurz- und mittelfristig gute Stellen altersbedingt bei uns frei werden, so dass ich mich frühzeitig bestmöglich aufstellen möchte, um als Angestellter nicht bis zur Rente in E9a zu bleiben.

Tariflich reicht für alles von E 9b bis zur E 12 ein (einschlägiges, danke Spid) Hochschulstudium. Wenn dein Arbeitgeber stattdessen eine AII-Lehrgang sehen möchte ist das zwar tariflich nicht erforderlich, aber sein gutes Recht. Insofern würde dir ein Master aber auch nicht weiterhelfen.

Ich glaube tariflich ist alles gesagt. Welche Qualifikationen dir bei deinem Arbeitgeber weiterhelfen wirst du nur intern klären können.

Kat

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Antw:AL II oder Master / Stufenzuordnung
« Antwort #7 am: 25.11.2020 08:01 »
Weder der ALII ... stellt eine Befähigung für den g.D. dar. Weiteres zu den Beamtenlaufbahnen kann man Dir sicher im entspechenden Unterforum nahebringen.


falsch. Es gibt Bundesländer, da können die Beamten mittlerer Dienst mit dem A II den Aufstieg in de gehobenen Dienst machen. Er stellt also durchaus eine Befähgiung für den g.D. dar.

TV-Ler

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Antw:AL II oder Master / Stufenzuordnung
« Antwort #8 am: 25.11.2020 08:06 »
Weder der ALII ... stellt eine Befähigung für den g.D. dar. Weiteres zu den Beamtenlaufbahnen kann man Dir sicher im entspechenden Unterforum nahebringen.


falsch. Es gibt Bundesländer, da können die Beamten mittlerer Dienst mit dem A II den Aufstieg in de gehobenen Dienst machen. Er stellt also durchaus eine Befähgiung für den g.D. dar.
Der ALII ist doch weniger eine Befähigung, als vielmehr eine Voraussetzung um den Aufstieg(slehrgang) machen zu können.

Spid

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Antw:AL II oder Master / Stufenzuordnung
« Antwort #9 am: 25.11.2020 08:27 »
Weder der ALII ... stellt eine Befähigung für den g.D. dar. Weiteres zu den Beamtenlaufbahnen kann man Dir sicher im entspechenden Unterforum nahebringen.


falsch. Es gibt Bundesländer, da können die Beamten mittlerer Dienst mit dem A II den Aufstieg in de gehobenen Dienst machen. Er stellt also durchaus eine Befähgiung für den g.D. dar.

Falsch, der ALII stellt auch in diesen Ländern nicht die Befähigung dar.

Infa

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Antw:AL II oder Master / Stufenzuordnung
« Antwort #10 am: 25.11.2020 10:55 »
Wenn man dir den AL II anbietet, dann würde ich den machen. Kostet dich nichts und findet in der Arbeitszeit statt. Danach kann man immer noch den Master machen. Ich habe damals auch alles mitgenommen - 2. Staatsexamen, AL I und II und MPA. Geschadet hat es bezüglich der Eingruppierung bzw. Besoldung definitiv nicht.

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Antw:AL II oder Master / Stufenzuordnung
« Antwort #11 am: 25.11.2020 11:15 »
Wenn man dir den AL II anbietet, dann würde ich den machen. Kostet dich nichts und findet in der Arbeitszeit statt. Danach kann man immer noch den Master machen. Ich habe damals auch alles mitgenommen - 2. Staatsexamen, AL I und II und MPA. Geschadet hat es bezüglich der Eingruppierung bzw. Besoldung definitiv nicht.

Ja, aber in jedem Fall geschadet hinsichtlich der Freizeitgestaltung :)

Kommunalgenie

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Antw:AL II oder Master / Stufenzuordnung
« Antwort #12 am: 25.11.2020 11:49 »
Wenn man dir den AL II anbietet, dann würde ich den machen. Kostet dich nichts und findet in der Arbeitszeit statt. Danach kann man immer noch den Master machen. Ich habe damals auch alles mitgenommen - 2. Staatsexamen, AL I und II und MPA. Geschadet hat es bezüglich der Eingruppierung bzw. Besoldung definitiv nicht.

Ja, aber in jedem Fall geschadet hinsichtlich der Freizeitgestaltung :)

nicht wenn man es während der Arbeitszeit ausführt ^^

quereinsteiger91

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Antw:AL II oder Master / Stufenzuordnung
« Antwort #13 am: 26.11.2020 09:54 »
Danke für die hilfreichen Rückmeldungen  :)