Dies ist die Standardklausel die beim Bund verwendet wird:
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
(TVöD), den besonderen Regelungen für die Verwaltung (TVöD – Besonderer Teil
Verwaltung), dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den
TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) und den diese ergänzenden,
ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich des Bundes
jeweils geltenden Fassung.
Im kommunalen Bereich muss dann Bund entsprechend ersetzt sein.