Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Corona Sonderzahlung 2020
Lars73:
Es handelt sich um einen getrennten Tarifvertrag. Die Sonderzahlung wegen Corona ist nicht im TVöD selbst geregelt.Deshalb kommt es auf die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag an. (Oder auf beidseitige Tarifbindung.)
leboef:
Ok. Habe den Vertrag gerade nicht zur Hand. Was müsste dann im Vertrag stehen? Wir haben eine Passage zur Jahressonderzahlung, aber an einen Absatz zu solchen Boni meiner Erinnerung nach nicht.
Spid:
So etwas wie "Auf das Arbeitsverhältnis findet der TVÖD in der mit der VKA vereinbarten Fassung in der jeweils gültigen Fassung sowie diesen ergänzende oder ablösende Tarifverträge in der jeweils gültigen Fassung Anwendung".
Lars73:
Dies ist die Standardklausel die beim Bund verwendet wird:
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
(TVöD), den besonderen Regelungen für die Verwaltung (TVöD – Besonderer Teil
Verwaltung), dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den
TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) und den diese ergänzenden,
ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich des Bundes
jeweils geltenden Fassung.
Im kommunalen Bereich muss dann Bund entsprechend ersetzt sein.
leboef:
Solche Klauseln kann ich in unserem Arbeitsvertrag nicht finden. Höchstens welche, die für mich als Laien dasselbe sagen. Das muss also nichts bedeuten. Hilft es, wenn ich den Vertrag hier für alle zur Verfügung stelle?
-update
"Der nachfolgende Tarifvertrag basiert auf der durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Dienstleitungsbereich Pflege und Betreuungseinrichtungen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände TVöD-B vom 1. August 2006 in der Fassung vom 1.11.2011."
Passt das?
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