Führung auf Probe beinhaltet automatisch eine Zulage zu der Eingruppierung die sich bei dauerhafter Übertragung ergeben würde.
Guten Morgen,
ich hatte gestern ein Gespräch im geschilderten Fall. Nun ist es so, dass mir gesagt wurde, Führung auf Probe würde nichts bringen, da die Tarifautomatik greifen würde. Wenn ich die Stelle, jetzt theoretisch ab 01.05.2021 auf Probe übernehmen würde, die Probezeit erfolgreich "bestehe", in 2022 eingruppiert werden würde, würde der Tag zu Grunde gelegt, an dem ich die Tätigkeit begonnen habe.
Nun wurde mir folgendes Modell vorgestellt:
-> Führungsposition wird mir ab 01.05.2021 übertragen, ich bleibe in der EG 10 Stufe 4
-> Die Stelle wird im Jahr 2022 ausgeschrieben, EG 11.
-> Ich durchlaufe den Bewerbungsprozess (vor diesem mache ich mir keine Sorgen) und würde die Stelle zum besagten Zeitpunkt mit EG 11 Stufe 5 übernehmen.
Allerdings ist es für mich nur schwer nachvollziehbar, aus welchem Grund es für die Zeit der Übernahme der Führungstätigkeiten keine Zulage geben kann. IM Hinblick auf meine Dienstjahre würde ich die Vorgehensweise natürlich in Kauf nehmen, richtig finde ich es persönlich jedoch nicht.
Oder habe ich einen Denkfehler?
Viele Grüße und Danke!