Autor Thema: Neue Stelle / Aussetzung der Zahlung? Zulage?  (Read 5346 times)

Calibra5

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Antw:Neue Stelle / Aussetzung der Zahlung? Zulage?
« Antwort #15 am: 26.01.2021 09:38 »
Führung auf Probe beinhaltet automatisch eine Zulage zu der Eingruppierung die sich bei dauerhafter Übertragung ergeben würde.

Guten Morgen,

ich hatte gestern ein Gespräch im geschilderten Fall. Nun ist es so, dass mir gesagt wurde, Führung auf Probe würde nichts bringen, da die Tarifautomatik greifen würde. Wenn ich die Stelle, jetzt theoretisch ab 01.05.2021 auf Probe übernehmen würde, die Probezeit erfolgreich "bestehe", in 2022 eingruppiert werden würde, würde der Tag zu Grunde gelegt, an dem ich die Tätigkeit begonnen habe.

Nun wurde mir folgendes Modell vorgestellt:

-> Führungsposition wird mir ab 01.05.2021 übertragen, ich bleibe in der EG 10 Stufe 4
-> Die Stelle wird im Jahr 2022 ausgeschrieben, EG 11.
-> Ich durchlaufe den Bewerbungsprozess (vor diesem mache ich mir keine Sorgen) und würde die Stelle zum besagten Zeitpunkt mit EG 11 Stufe 5 übernehmen.

Allerdings ist es für mich nur schwer nachvollziehbar, aus welchem Grund es für die Zeit der Übernahme der Führungstätigkeiten keine Zulage geben kann. IM Hinblick auf meine Dienstjahre würde ich die Vorgehensweise natürlich in Kauf nehmen, richtig finde ich es persönlich jedoch nicht.

Oder habe ich einen Denkfehler?

Viele Grüße und Danke!






Spid

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Antw:Neue Stelle / Aussetzung der Zahlung? Zulage?
« Antwort #16 am: 26.01.2021 09:40 »
Das ist Bullshit! Ich würde mir einen AG suchen, der mich nicht belügt.

Calibra5

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Antw:Neue Stelle / Aussetzung der Zahlung? Zulage?
« Antwort #17 am: 26.01.2021 09:47 »
Das ist Bullshit! Ich würde mir einen AG suchen, der mich nicht belügt.

Kann man das etwas konkretisieren? Ich habe zum Ende der Woche wieder ein Gespräch, würde da gerne auch ein paar Fakten auf den Tisch bringen.

Kurzum wurde mir gesagt:
-> Führungstätigkeit ggf. ab 01.05.2021 übernehmen
-> Stelle wird zum Sommer 2022 offiziell ausgeschrieben, damit einer Eingruppierung zum 01.10.2022 in die EG11 Stufe 5 erfolgen kann.
-> In der Zwischenzeit soll ich die Führungstätigkeit wahrnehmen, jedoch ohne Zulage und ohne Sonstiges.

Ich hatte den § 31 TVöD angebracht, hier hieß es: Machen wir im Rahmen des Ermessens nicht.

Bin ja froh, dass die Stelle zum 01.10.2022 mit EG 11 (in meinem Fall 5) besetzt werden soll - Allerdings verstehe ich nicht, wieso es keine Möglichkeit einer Zulage bis dahin gibt.

Spid

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Antw:Neue Stelle / Aussetzung der Zahlung? Zulage?
« Antwort #18 am: 26.01.2021 09:53 »
ich hatte gestern ein Gespräch im geschilderten Fall. Nun ist es so, dass mir gesagt wurde, Führung auf Probe würde nichts bringen, da die Tarifautomatik greifen würde. Wenn ich die Stelle, jetzt theoretisch ab 01.05.2021 auf Probe übernehmen würde, die Probezeit erfolgreich "bestehe", in 2022 eingruppiert werden würde, würde der Tag zu Grunde gelegt, an dem ich die Tätigkeit begonnen habe.

Das ist schlicht Bullshit! Das trifft ausschließlich bei einer vorübergehenden Übertragung nach §14 Abs. 1 TVÖD zu, siehe PE zu §17 Abs. 4ff.

Zitat
Nun wurde mir folgendes Modell vorgestellt:

-> Führungsposition wird mir ab 01.05.2021 übertragen, ich bleibe in der EG 10 Stufe 4
-> Die Stelle wird im Jahr 2022 ausgeschrieben, EG 11.
-> Ich durchlaufe den Bewerbungsprozess (vor diesem mache ich mir keine Sorgen) und würde die Stelle zum besagten Zeitpunkt mit EG 11 Stufe 5 übernehmen.

Allerdings ist es für mich nur schwer nachvollziehbar, aus welchem Grund es für die Zeit der Übernahme der Führungstätigkeiten keine Zulage geben kann. IM Hinblick auf meine Dienstjahre würde ich die Vorgehensweise natürlich in Kauf nehmen, richtig finde ich es persönlich jedoch nicht.

Oder habe ich einen Denkfehler?

Viele Grüße und Danke!

Dann teile dem AG doch mit, daß Du Dich im Rahmen Deiner Ermessens weder verarschen noch ausnutzen läßt.

Calibra5

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Antw:Neue Stelle / Aussetzung der Zahlung? Zulage?
« Antwort #19 am: 26.01.2021 10:06 »

Das ist schlicht Bullshit! Das trifft ausschließlich bei einer vorübergehenden Übertragung nach §14 Abs. 1 TVÖD zu, siehe PE zu §17 Abs. 4ff.

Okay, dann würde ich das nochmal anbringen.

Zitat
Dann teile dem AG doch mit, daß Du Dich im Rahmen Deiner Ermessens weder verarschen noch ausnutzen läßt.

Mir wurde gesagt, dass das ganze nur im Hinblick auf den 01.10.2022 so geplant ist. Ansonsten würde der AG die Stelle in diesem Jahr mit EG 11 ausschreiben....Ich möchte ja in meinem Bereich bleiben, die Führungsposition ausüben und in die 11/5 kommen. Ich mache mir auch 0 Sorgen, dass ich die Stelle nicht bekomme.

Was ich allerdings nicht verstehe, ich soll die Stelle schon jetzt ausüben aber im Rahmen des Ermessens ist es nicht möglich, mir eine Zulage bis 2022 zu geben. "Ja, den § gibt es - Aber wir machen sowas grundsätzlich nicht. Ebensowenig wie die Verkürzung der Stufenlaufzeit".

Calibra5

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Antw:Neue Stelle / Aussetzung der Zahlung? Zulage?
« Antwort #20 am: 26.01.2021 10:09 »
Der AG begründet hier, dass ich die Tätigkeit bis 2022 "unentgeltlich" übernehmen soll, weil ja wegen "mir" erst 2022 die Ausschreibung auf den Weg gebracht wird. Sonst hätte man die Stelle bereits 2021 mit mir besetzt, allerdings dann in der EG 11 Stufe 4.

Ist alles sehr müßig....

Lars73

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Antw:Neue Stelle / Aussetzung der Zahlung? Zulage?
« Antwort #21 am: 26.01.2021 10:16 »
Die tarifliche Lage hat Spid beschrieben. Wenn der Arbeitgeber nicht will muss man schauen wie man damit umgeht.

Im Ergebnis ist ja die Erhaltung der Stufenlaufzeit finanziell lohnender als die sofortige Übertragung. Aber man sollte zumindest deutlich machen, dass man die unwahre Aussage zum §31 TVöD erkannt hat und z.K. nimmt, dass man die Spielräume nicht nutzen will.

Calibra5

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Antw:Neue Stelle / Aussetzung der Zahlung? Zulage?
« Antwort #22 am: 26.01.2021 10:46 »
Die tarifliche Lage hat Spid beschrieben. Wenn der Arbeitgeber nicht will muss man schauen wie man damit umgeht.

Im Ergebnis ist ja die Erhaltung der Stufenlaufzeit finanziell lohnender als die sofortige Übertragung. Aber man sollte zumindest deutlich machen, dass man die unwahre Aussage zum §31 TVöD erkannt hat und z.K. nimmt, dass man die Spielräume nicht nutzen will.

Das werde ich tun. Vielen herzlichen Dank!